.
Suche
Startseite
Organisation
Know How
Online Forum Gebäudetechnik
Links
Anmeldung
Passwort vergessen?
Partner Login
Partner ID
Passwort
Über GBT Gebäudetechnik
FAQ & Hilfe Tool
Ziele
Bedingungen
eMail
Lexikon/Glossar Gebäudetechnik Suche :
3811
Einträge
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Äquivalenter Dauerschallpegel
Bei diesem Mittelungsverfahren führt eine Halbierung der Geräuschdauer bei einem Geräusch mit konstantem Pegel zu einer
Abnahme
des Mittelungspegels um 3 dB (also einer Halbierung).
Hiervon abweichend wird im Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm ein Halbierungsparameter von q=4 verwendet. Hierbei ergibt sich durch eine Halbierung der Dauer eines konstanten Geräuschs eine
Abnahme
des Äquivalenter Dauerschallpegel um 4 dB. Hierdurch werden die Äquivalenter Dauerschallpegel bei Fluglärm "leiser" gerechnet.
Der Äquivalenter Dauerschallpegel wird auch benötigt zur Bestimmung eines Beurteilungspegels.