Gebäudetechnik
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Abnahme
 
1. die körperliche Übernahme der Bauleistung nach Fertigstellung, verbunden mit der

dabei erfolgten ausdrücklichen oder stillschweigenden Erklärung des Auftraggebers, daß

die Leistung in der Hauptsache dem Vertrag entspricht. Mit der A. beginnt die

Gewährleistungsfrist. Ab der A. trägt der Auftraggeber die Gefahr für Beschädigung

oder Zerstörung des Objekts2. Die Überprüfung der Bewehrungsstähle im Stahlbetonbau

vor dem Betonieren durch den Statiker