.
Suche
Startseite
Organisation
Know How
Online Forum Gebäudetechnik
Links
Anmeldung
Passwort vergessen?
Partner Login
Partner ID
Passwort
Über GBT Gebäudetechnik
FAQ & Hilfe Tool
Ziele
Bedingungen
eMail
Lexikon/Glossar Gebäudetechnik Suche :
3811
Einträge
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Überschuldung
Wenn das Vermögen einer
Gesellschaft
die
Schulden
nicht mehr deckt, liegt
Überschuldung vor. In diesem Fall sind Vorstände bzw. Geschäftsführer dazu
verpflichtet, spätestens nach drei Wochen ein Konkurs- oder Vergleichsverfahren zu
beantragen. Auch
Gläubiger
können einen Antrag auf Eröffnung dieses Verfahrens stellen.