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Gesellschaft
Schließen sich mehrere Personen zwecks Verfolgung gemeinsamer Ziele zusammen, so
spricht man von einer Gesellschaft. Insbesondere zur Gründung und Führung eines
Unternehmens bietet sich der Zusammenschluß zu einer Gesellschaft an. Unter einer
Gesellschaft im Rechtssinne versteht man die in Rechtsformen des Privatrechts zur
Erreichung eines gemeinsamen Zwecks (Gesellschaftszweck) zusammengeschlossenen
natürlichen oder juristischen Personen. Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des
öffentlichen Rechts, familienrechtliche Gemeinschaften und Erbengemeinschaften
beispielsweise sind keine Gesellschaften.