GEBÄUDETECHNIK

INHALTSVERSZEICHNIS

1. TÄTIGKEITEN UND BERUFSMÖGLICHKEITEN
2. DIPLOMSTUDIENGANG GEBÄUDETECHNIK AN DER TU BERLIN
3. INDUSTRIEPRAKTIKUM
4. ANERKENNUNG VON ANDERWEITIG ERBRACHTEN LEISTUNGEN
5. FORSCHUNG UND LEHRE
6. BEWERBUNG UND IMMATRIKULATION
7. BERATUNGSSTELLEN

1. TÄTIGKEITEN UND BERUFSMÖGLICHKEITEN

Die Technische Universität Berlin ist die einzige wissenschaftliche Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland, an der es einen eigenständigen Studiengang für den Bereich der Gebäudetechnik mit dem hier angebotenen Fächerspektrum gibt. Ein ähnlicher Studiengang mit der Bezeichnung "Technische Gebäudeausrüstung" wird an der Technischen Universität Dresden angeboten. Die Studienangebote im Hauptstudium weiche erheblich von denen des hier vorgestellten Studienganges ab. Der Studienbetrieb ist zum Wintersemester 1986/87 aufgenommen worden, und es gibt daher bislang nur sehr wenige Absolventinnen und Absolventen und keine Erfahrungen über deren beruflichen Werdegang. Es kann aber aufgrund des ersten Absolventinnen und Absoloventen gesagt werden, daß die Nachfrage nach Absolventinnen und Absolventen dieses Studienganges verhältnismäßig groß ist.

Vor der Einrichtung des Studienganges Gebäudetechnik hat der Fachbereich Umwelttechnik zwei Umfragen und ein Symposium durchgeführt, in denen das Studienkonzept für den Studiengang Gebäudetechnik zur Diskussion gestellt wurde. Aus den Antworten und Beiträgen der Vertreter der Berufspraxis, öffentlicher Verwaltungen und einschlägiger Verbände läßt sich das Tätigkeitsgebiet wie folgt beschreiben:

Diplom-Ingenieure und Diplom-Ingenieurinnen für Gebäudetechnik sollen in der Planung, im Vertrieb in der Bauleitung und Überwachung gebäudetechnischer Anlagen tätig werden. Sie sollen in Zusammenarbeit mit Architekten und Architektinnen die speziellen Belange der gebäudetechnischen Gewerke in einer integrierten Betrachtung zusammenfassen, um zu einer die Erfordernisse des speziellen Gebäudes berücksichtigenden Gesamtplanung zu kommen. Die Gebäudetechnik umfaßt ein Umsatzvolumen von 8 bis 30 % der Gesamtkosten.

Für Diplom-Ingenieure und Diplom-Ingenieurinnen der Gebäudetechnik ergeben sich danach Tätigkeitsfelder zum Beispiel in:

Nach den bisherigen Erfahrungen sind die Berufsaussichten gut. Der jährliche Umsatz auf dem Gebiet der Gebäudetechnik in Deutschland beträgt über 100 Millarden DM. Er macht etwa ein Drittel des Bauvolumens aus. Auch bei Rückgang des Neubauvolumens besteht großer Nachholbedarf im Bereich der Gebäudesanierung.

Weiter Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Berufsberatung für Abiturienten und Hochschüler Ihres Arbeitsamtes.

2. DIPLOMSTUDIENGANG GEBÄUDETECHNIK AN DER TU BERLIN

Studienziele

Die allgemeinen Studienziele sind:

Die speziellen Studienziele ergeben sich aus dem breit gefächerten Tätigkeitsfeld:

Ziel des Grundstudiums ist die Vermittlung eines soliden und umfassenden Grundwissens in den mathematischen, physikalischen, konstruktiven, elektro- und werkstofftechnischen Grundlagenfächern. Die Studenten undStudentinnen sollen hierdurch befähigt werden, neue Entwicklungen zu erkennen und zu beurteilen. Die Grundlagenkenntnisse sollen die Absolventinnen und Absolventen in den Stand versetzen, sich in neue Fachgebiete oder Technologien einzuarbeiten.

Das Grundstudium einschließlich der Diplom-Vorprüfung soll nach dem 5. Semester abgeschlossen sein.

Ziel des Hauptstudiums ist die Vermittlung umfassender Kenntnisse über die technischen Ausbaudisziplinen, ihre Methoden und Technologien, die Darstellung ihrer Abhängigkeiten und der Verknüpfung zum Bauwerk. Das Zusammenwirken dieser Fächer soll im Projekt gelehrt werden. Ein breiter Fächerkatalog bietet darüber hinaus den Studierenden die Möglichkeit, das Studium in eigener Verantwortung fachgebietserweiternd zu ergänzen. Hierbei sollen auch nichttechnische Fächer studiert werden.

Das Hauptstudium einschließlich der Diplom-Hauptprüfung soll nach dem 10. Semester abgeschlossen sein.

GRUNDSTUDIUM

Das Grundstudium umfaßt Lehrveranstaltungen von 105 Semesterwochenstunden; es bietet keine Wahlmöglichkeiten. Die Prüfungsfächer sind in der Prüfungsordnung, die zugehörigen Lehrveranstaltungen in Anhängen zur Prüfungsordnung festgelegt. Weitere Informationen können dem Studienführer Gebäudetechnik entnommen werden, der jeweils zum Wintersemester erscheint.

Diplom-Vorprüfung

Die Diplom-Vorprüfung wird studienbegleitend abgelegt. In den Fächern "Impuls-, Energie- und Stofftransport" und "Recht" finden mündliche Prüfungen, in den übrigen Fächern schriftliche Prüfungen statt.

Studienverlaufsplan für das Grundstudium

HAUPTSTUDIUM

Das Hauptstudium umfaßt Lehrveranstaltungen von mindestens 80 Semesterwochenstunden (SWS), hier gibt es im Rahmen der von der Prüfungsordnung gesetzten Grenzen Wahlmöglichkeiten.

Folgende Fächer sind vorgeschrieben:

Für das Vertiefungsfach gibt es vier Wahlmöglichkeiten:

Aus diesen vier Möglichkeiten sind auch die drei Hauptfächer zu wählen, mit Ausnahme des Faches, das bereits als Vertiefungsfach gewählt wurde. Durch diese Vorgabe ist sichergestellt, daß Absolventen des Studienganges Gebäudetechnik in allen wichtigen gebäudetechnischen Gebieten über ausreichende Grundkenntnisse verfügen.

Im Projekt Gebäudetechnik soll eine integrierte Gesamtplanung für alle erforderlichen gebäudetechnischen Anlagen aufgestellt werden. Das Projekt wird an vorhandenen Bauplänen in geeignetem Maßstab durchgeführt.

Zum Ende des Studiums soll der Student bzw. die Studentin in der Diplomarbeit nachweisen, daß er/sie unter Anwendung wissenschaftlicher Methoden einen selbstständigen Beitrag zur Lösung eines ingenieurwissenschaftlichen Problems erbringen kann. Für die Diplomarbeit wird eine Bearbeitungszeit von vier Monaten gewährt.

Vorschriften und weiteres Informationsmaterial

Prüfungsordnung für den Studiengang Gebäudetechnik am Fachbereich 6 der Technischen Universität Berlin vom 23. April 1986.

Studienordnung für den Studiengang Gebäudetechnik am Fachbereich 6 der Technischen Universität Berlin vom 23. April 1986.

Studienführer Gebäudetechnik erhältlich bei der Studienfachberatung (siehe Seite 3).

3. INDUSTRIEPRAKTIKUM

Zweck des Praktikums

Das Industriepraktikum ist ein Teil der Ausbildung und ergänzt des Studium an der Universität. Es soll dazu dienen, die Motivation für eine praxisbezogene wissenschaftliche Arbeit an der Universität zu stärken, praktische Grundlagen für die theoretische Erarbeitung von Wissen und Methoden zu gewinnen und an der Universität erarbeitetes Wissen in der Berufspraxis anzuwenden. Darüber hinaus sollen die Studentinnen und Studenten während des Berufspraktikums die soziologische Seite des Betriebsgeschehens (Betriebskultur) kennenlernen.

Dauer des Praktikums

Zum Abschluß des Studiums im Studiengang Gebäudetechnik ist ein Berufspraktikum von mindestens 26 Wochen Dauer nachzuweisen, das sich in ein Grundpraktikum und ein Fachpraktikum von jeweils mindestens 13 Wochen Dauer aufteilt.

Das Gesamtpraktikum kann in mehrere Teilpraktika aufgeteilt werden. Beschäftigungszeiten von weniger als vier Wochen Dauer können jedoch nicht als Teilpraktika anerkannt werden.

Des Fachbereich empfiehlt dringend, einen Teil des Grundpraktikums, nach Möglichkeit jedoch das ganze Grundpraktikum, vor Aufnahme des Studiums im Studiengang Gebäudetechnik abzuleisten. Das Fachpraktikum sollte erst aufgenommen werden, wenn das Grundstudium bereits abgeschlossen ist.

Art des Praktikums

Das Grundpraktikum soll Kenntnisse über die Grundmethoden der Formgebung und Bearbeitung sowie über Werkstofffragen vermitteln. Es entspricht den Praktikantenanforderungen, wie sie einheitlich an alle Studierenden des Maschinenbaus in der Bundesrepublik Deutschland gestellt werden und ist in folgenden Bereichen abzuleisten:

Das Fachpraktikum ist als Montagepraktikum auf dem Bau abzuleisten. Der Praktikant bzw. die Praktikantin soll dabei jeweils ca. vier Wochen in drei der folgenden vier Gewerke tätig sein:

Bis zu vier Wochen des Fachpraktikums können auf dem Gebiet der Bauleitung oder in der Planung (z.B. Ingenieurbüro) abgeleistet werden.

Anerkennung des Praktikums

Für die Anerkennung des Praktikums bzw. seiner Teile gemäß den Bestimmungen der Studienordnung und dieser Richtlinien ist der vom Fachbereichsrat des Fachbereichs 6 gewählte Praktikantenobmann für den Studiengang Gebäudetechnik zuständig:

Prof. Dr.-Ing. Günter Zöllner
Marchstraße 4
10587 Berlin
Raum HL 2
Tel. (030) 314 22618/24170
Sprechzeiten nach Vereinbarung

4. ANERKENNUNG VON ANDERWEITIG ERBRACHTEN LEISTUNGEN

Über die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen sowie Studiensemestern entscheidet der Vorsitzende des Prüfungsausschusses im Einzelfall. Studierende, die von dieser Regelung Gebrauch machen wollen, werden gebeten, sich direkt mit dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses in Verbindung zu setzen:

Prof. Dipl.-Ing. H. Protz
Marchstraße 4
10587 Berlin
Tel. (030) 314 24176
Raum HL 2
Sprechzeiten: Mo 16 - 17 Uhr

5. FORSCHUNG UND LEHRE

Zur Zeit (Sommersemester 1997) studieren an der TU Berlin 223 Studenten und 41 Studentinnen Gebäudetechnik. Die Zahl der Studienanfänger und Studienanfängerinnen betrug im Wintersemester 1996/97 49. Die Förderungshöchstdauer (BAFöG) beträgt 10 Semester, die durchschnittliche Studiendauer 12 Semester. Im Fachbereich 6, Verfahrenstechnik, Umwelttechnik, Werkstoffwissenschschaften, gibt es ein Studienbüro, dessen Mitarbeiter sich um die Verbesserung der Lehre in den Studiengängen des Fachbereichs bemühen und bei Problemen und Konflikten angesprochen werden können:

Wim Görts
Ernst-Reuter-Platz 1
10587 Berlin
Raum BH 213
Tel. (030) 314 24216

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, einen Teil des Studiums im Ausland zu absolvieren. Das Angebot eines "integrierten Auslandsstudiums", in dem die Anerkennung und Anrechnung der im Ausland erbrachten Studienleistungen von vornherein geklärt wäre, gibt es zwar nicht, es bestehen aber gute Kontakte in die USA und nach Skandinavien.

In den am Studiengang Gebäudetechnik beteiligten Fachgebieten und Instituten bestehen derzeit folgende Schwerpunkte in der Forschung:

Hermann-Rietschel-Institut für Heizungs- und Klimatechnik
Neu- und Weiterentwicklung von Berechnungsverfahren für Gebäudelasten, thermisches Verhalten sowie Luftdurchströmung von Gebäuden, Energieverbrauch und Prozeßführung heiz- und raumlufttechnischer Anlagen
Entwicklung von Prüfverfahren für Heizflächen, Heizkostenverteiler, Thermostatventile, OP-Decken
Untersuchung von Raumströmungen insbesondere mit Quellüftung und Deckenkühlung
Untersuchung der Innenraum-Luftqualität, insbesondere der Empfindung der Luftqualität

Fachgebiet Entwerfen und Innenraumplanung
Brandrisiken bei älteren Museumsbauten
Brandschutz in der Bundesrepublik im Vergleich mit anderen europäischen Ländern unter Berücksichtigung kostenreduzierender Maßnahmen
Rauch- und Wärmefreisetzung von Baustoffen unter Brandversuchsbedingungen
Organisation von Räumen und Geräten in Gebäuden mit hohem Ausstattungsstandard
Farbe als Wahrnehmung und Wirkung - Probleme der Gestaltwahrnehmung

Fachgebiet Gebäudekunde und Entwerfen
Vorfertigung im Technischen Ausbau
Probleme des Technischen Ausbaus bei der Altbaumodernisierung
Planen und Bauen für Behinderte

Fachgebiet Lichttechnik
Planung, Berechnung und Bewertung der Beleuchtung mit Tageslicht und Kunstlicht
Ausnutzung von Tageslicht und natürlicher Strahlung unter Berücksichtigung der Wetterstatistik
Entwicklung von Verfahren und Rechnerprogrammen für die Berechnung der künstlichen Innenbeleuchtung
Blendungsbewertung
Beleuchtung an Arbeitsplätzen mit speziellen Anforderungen
Bewertung von Gütemerkmalen der Straßenbeleuchtung einschließlich Tunnelbeleuchtung
Messung und Bewertung von Licht und optischer Strahlung
Messung der künstlichen Beleuchtung bei Tage
Messung an lichttechnischen Baustoffen
Farbmessung, Farbmetrik

Institut für Technische Akustik
Schallentstehungsmechanismen beim Rollen (Rad-Schiene-System, Automobilreifen) Schallausbreitung im Erdreich (U-Bahnen)
Wirkung von Lärm auf Menschen (z.B. Schlafstörungen)
Bauakustik (Untersuchungen an Fenstern, Maschinenkapseln, etc.)
Körperschallminderung durch Gegenschallquellen
Nichtineare Akustik

6. BEWERBUNG UND IMMATRIKULATION

Informieren Sie sich immer anhand des neuesten Merkblatts "Studium an der TU Berlin" über das jeweils gültige Zugangsverfahren für Ihren Studiengang, da es sich kurzfristig ändern kann.

Zur Zeit ist Gebäudetechnik an der TU Berlin zulassungsfrei. Das heißt, daß Sie direkt bei der TU Berlin einen Antrag auf Immatrikulation stellen können und einen Studienplatz erhalten. Das Formular für Ihren Antrag auf Immatrikulation erhalten Sie beim Immatrikulationsamt (siehe unten). Diesen Antrag müssen Sie spätestens bis zum 1. April für das jeweilige Sommersemester und bis zum 1. Oktober für das jeweilige Wintersemester zusammen mit den erforderlichen Unterlagen, worüber Ihnen ein Merkblatt mit dem Formular ausgehändigt wird, beim Immatrikulationsamt einreichen.

Der Studienbeginn ist sowohl um Sommersemester als auch zum Wintersemester möglich. Der Studienbeginn zum Wintersemester ist empfohlen.

Technische Universität Berlin
Immatrikulationsamt (IBa 3/4)
Straße des 17. Juni 135
10623 Berlin
Raum H 13/14
Tel. (030) 314 21055
Fax (030) 314 22109
Sprechzeiten: Mo, Di, Do, Fr 9.30 - 12.30 Uhr

Bildungsinländerinnen und Bildungsinländer (Ausländer und Ausländerinnen und Staatenlose mit deutschem Abitur) beantragen die Einschreibung zu denselben Fristen wie für Deutsche beim Immatrikulationsamt.

Alle anderen ausländischen und staatenlosen Studienbewerber und Studienbewerberinnen wenden sich an das Akademische Auslandsamt. Sie erhalten von dort alle notwendigen Unterlagen und Informationen. Der Zulassungsantrag muß für das Sommersemester bis zum 15. Januar und für das Wintersemester bis zum 15. Juli eingegangen sein.

Technische Universität Berlin
Akademisches Auslandsamt
Straße des 17. Juni 135
10623 Berlin
Räume H 48a bis 49b
Tel. (030) 314 24694
Fax (030) 314 24067
Sprechzeiten: Mo, Di, Do, Fr 9.30 - 12.30 Uhr


letzte Änderung: Oktober 1997
 

 
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