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  Lexikon/Glossar Gebäudetechnik     Suche :       3811 Einträge
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Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
 
Gesetz vom 1.1.1958, um den freien Wettbewerb zu garantieren. Demnach sind Kartelle

grundsätzlich verboten, wobei das GWB Ausnahmen regelt. Grundgedanke des Gesetzes ist,

daß ein freier und wirksamer Wettbewerb offensichtlich den größten Nutzeffekt für die

Gesamtwirtschaft, insbesondere für den Verbraucher besitzt. Inkonsistent ist dabei die

Ausnahme der Geltung des Gesetzes für Bereiche wie die Landwirtschaft, die Verkehrs- und

Energiewirtschaft sowie die Bank- und Versicherungswirtschaft gemäß §§ 99 ff. GWB.

Geregelt sind insbesondere: Verbot von Kartellverträgen, deren Anmeldepflicht und

Genehmigung. Vorschriften bei Zuwiderhandlungen (Ordnungswidrigkeit oder Strafbarkeit) und

die institutionelle Kontrolle durch das Bundeskartellamt. Auf internationaler Ebene wird

das GWB ergänzt durch den EWG-Vertrag §§ 85ff. mit analoger Formulierung, d. h. dem

Verbot von marktbeherrschenden Stellungen. Seit einer EWG-Verordnung von 1972 existiert

über der nationalen Fusionskontrolle eine europäische Fusionskontrolle. Eine stärkere

EU-Harmonisierung des GWB wurde durch die 6. Novelle des Gesetzes 1998 angestrebt. Das GWB

ist zu unterscheiden von dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), das Handlungen

untersagt, die gegen die guten Sitten verstoßen.