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  Lexikon/Glossar Gebäudetechnik     Suche :       3811 Einträge
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Gesellschaft mit beschränkter Haftung u. Co. KG
 
Mischform verschiedener Rechtsformen, der Kommanditgesellschaft als Personengesellschaft

und der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) als Kapitalgesellschaft.

Rechtsgrundlagen sind die Bestimmungen über die KG im Handelsgesetzbuch (HGB) und das

GmbH-Gesetz. Bei der GmbH u. Co. KG handelt es sich um eine KG, bei der der Komplementär

eine GmbH ist, da ja an einer Personengesellschaft auch juristiche Personen als

Gesellschafter beteiligt sein können. Die Komplementäre sind i.d.R. die Gesellschafter

der GmbH. Da die GmbH nur in Höhe ihres Stammkapitals (mind. DM 50 000) haftet, wird die

Zielsetzung einer Personengesellschaft, d. h. der persönlichen unbeschränkten Haftung

hier außer Kraft gesetzt. Im Extremfall ist wie bei der GmbH eine Einmann-Gesellschaft

denkbar, bei der der Kommanditist zugleich der einzige Gesellschafter der GmbH (=

Komplementär) ist. Die Leitung obliegt dem Komplementär, d. h. der GmbH, also dem

Geschäftsführer der GmbH. Da die KG nicht prüfungs- und publizitätspflichtig ist und

die wenig strengen Rechnungslegungsvorschriften von Personengesellschaften Anwendung

finden, kann diese Rechtsform eine einfache Form einer Haftungsbeschränkung mit nach

außen auftretenden Merkmalen einer Personengesellschaft sein. Hauptargument für die

Entscheidung für eine GmbH u. Co. KG dürfte allerdings die günstigere Besteuerung

gegenüber der GmbH sein.