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Frühwarnsystem
Freizonen und Freilager &#150; früher auch als Freihafen bezeichnet &#150; dienen dem<br />
<br />
Umschlag und der zeitlich unbegrenzten Lagerung von Waren aller Art zum Zweck des<br />
<br />
Außenhandels und des Schiffbaus. Der Vorteil liegt für Unternehmen darin, daß<br />
<br />
eingeführte Waren erst zum Zeitpunkt der Entnahme aus der
Freizone
oder dem Freilager<br />
<br />
verzollt werden müssen. Auch eine Weiterbearbeitung der Waren ist unter bestimmten<br />
<br />
Voraussetzungen möglich.