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ökologische Belastbarkeit
Belastbarkeit, Ökosysteme sind nur bis zu einem gewissen Grad gegenüber biologischen, physikalischen, chemischen oder technischen Einwirkungen bzw. Störungen belastbar. Geht die Störung über die ökologische Belastbarkeit, d.h. über den Stabilitätsbereich eines Ökosystems (Belastungsgrenze) hinaus, kann das
Ökosystem
irreversibel geschädigt werden und seine ökologische Funktionsfähigkeit verlieren. Die ökologische Belastbarkeit beschreibt demnach auch die Fähigkeit eines Ökosystems, sich nach Störungen selbständig zu regenerieren (Regenerationsfähigkeit) und den ursprünglichen
Gleichgewichtszustand
wieder herzustellen, ohne dauerhafte Änderung des Systemzustandes (Stabilität). Die externen Belastungen eines Ökosystems resultieren im wesentlichen aus regulären anthropogenen Nutzungsvorgängen (Landwirtschaft, Müllbeseitigung, Verkehr,
Bewässerung
etc.). Für die ökologische
Planung
ist die Tatsache wesentlich, dass nur naturnahe Ökosysteme die Fähigkeit zur Selbstregulation besitzen, dort werden die Regelungsvorgänge vom System selbst durchgeführt. Vom Menschen künstlich geschaffene Systeme benötigen hingegen eine ständige Steuerung von aussen. Aus Sicht der
Planung
wird von der angewandten landschaftsökologischen Grundlagenforschung eine Antwort auf die Frage erwartet, wo die Belastbarkeitsgrenze landschaftlicher Ökosysteme liegt und welche zusätzlichen Belastungen einzelne Landschaftsräume noch vertragen können, ohne aus dem Gleichgewicht zu geraten. Ohne solche ökologischen Belastungsstandards wird eine wirksame ökologische
Planung
nicht möglich sein. Heute versucht man in der
Planung
mit dem Instrument der Umweltverträglichkeitsprüfung abzuschätzen, ob die Auswirkungen z.B. eines Bauvorhabens oder einer Nutzungsänderung nicht die Belastbarkeit eines Landschaftsraumes übersteigen (ökologische Pufferkapazität).