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Liquidität
schuldrechtlich:
Unter Liquidität versteht man die Fähigkeit eines Unternehmens, mit vorhandenen Vermögensbestandteilen allen Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachkommen zu können. Man unterscheidet die strukturelle oder strategische Liquidität, die sich aus dem Nettoumlaufvermögen (Net Working Capital) sowie aus den freien Kreditlimiten ableitet,
sowie die dynamische Liquidität, die mit dem Zahlungsbereitschaftsplan zur kurzfristigen Steuerung der Geldbestände (Cash Management) herangezogen wird. Das Nettoumlaufvermögen ist die Differenz zwischen dem
Umlaufvermögen
und dem kurzfristigen
Fremdkapital
und stellt die finanzielle Manövriermasse des Unternehmens dar.
bilanziell:
Bestand an liquiden Mitteln, der in der
Bilanz
ausgewiesen wird. Dabei werden je nach Geldnähe der liquiden
Mittel
unterschiedliche Begriffsumfänge definiert und entsprechend sog. Liquiditätsgrade berechnet. In den Abschlüssen deutscher Unternehmen werden häufig als liquide
Mittel
neben den in der
Bilanz
gem. § 266 II B IV HGB separat zu zeigenden Zahlungsmittel die in verschiedenen weiteren Positionen ausgewiesenen finanziellen
Mittel
mit einer Restlaufzeit von weniger als drei Monaten subsumiert und deren Veränderung in der Kapitalflußrechnung (Cash-flow-Statement) dargestellt. Nach US-GAAP ist nicht die Restlaufzeit, sondern die Ursprungslaufzeit von weniger als 3 Monaten maßgeblich für die Zuordnung zu den liquiden Mitteln.