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Wassergefährdende Stoffe
Chemische Stoffe sowie Stoffgemische oder deren Reaktionsprodukte, die geeignet sind, Gewässer zu verunreinigen oder sonst in ihren Eigenschaften nachteilig zu verändern.
Hierzu gehören u. a. Lösemittel, mineralölhaltige Rückstände, Pflanzenbehandlungsmittel,
Schwermetalle
(z. B. Cadmium, Quecksilber),
Phosphate
sowie halogenierte Kohlenwasserstoffe, Säuren, laugen, PCB usw.
Die Europäische Gewässerschutzrichtlinie von 1979 enthält (neben anderen EG-Richtlinien) die Listen I (schwarze Liste) und II (graue Liste) für Wassergefährdende Stoffe. Die Verwaltungsvorschrift über die nähere Bestimmung Wassergefährdenden Stoffe und ihre Einstufung entsprechend ihrer Gefährlichkeit (VwV W. St.) enthält die Stoffliste der bisher eingestuften Stoffe bzw. Stoffgruppen. Die Liste wird fortgeschrieben. Vom BMU-
Beirat
"Lagerung und Transport wassergefährdender Stoffe" wurde ein Katalog Wassergefährdender. Stoffe entwickelt, in dem höhere Informationen zu den Wassergefährdenden Stoffen enthalten sind.
Wassergefährdende Stoffe, feste, flüssige oder gasförmige Stoffe, die die physikalische, chemische oder biologische Eigenschaften des Wassers nachhaltig und nachteilig verändern, z. B. Chlorkohlenwasserstoffe und Altöle. (trinkwasserrelevante Stoffe).