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Betriebstätte
Nach § 12 AO ist die Betriebstätte jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die
der Tätigkeit eines Unternehmens dient. Betriebsstätte im lohnsteuerrechtlichen Sinn ist
der
Betrieb
oder Teil des Betriebs des Arbeitgebers, in dem der Wird der maßgebende
Arbeitslohn nicht im
Betrieb
oder in einem Teil des Betriebs des Arbeitgebers oder nicht
im Inland ermittelt, so gilt als Betriebsstätte der Mittelpunkt der geschäftlichen
Leitung des Arbeitgebers im Inland. Wird der maßgebende Arbeitslohn in einzelnen
Zweigniederlassungen ermittelt ,ist die einzelne Zweigniederlassung Betriebsstätte im
lohnsteuerrechtlichen Sinn, d.h. daß jede einzelne Zweigniederlassung die
Lohnsteuer
an
das für sie zuständige Betriebstättenfinanzamtanzumelden und abzuführen hat.