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Betriebsänderung
Bei einer Betriebsänderung hat der
Betriebsrat
ein Mitbestimmungsrecht. Sie stellt den
Kernbereich der Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten dar. Im
Betriebsverfassungsgesetz ist dabei im einzelnen aufgezählt, welche Maßnahmen zu den
Betriebsänderungen gehören. Abzugrenzen ist die Betriebsänderung von dem
Betriebsübergang, bei dem die Rechte des Arbeitnehmers durch das BGB gesichert werden.
Liegt eine Betriebsänderung vor, so müssen Arbeitgeber und
Betriebsrat
einen
Interessenausgleich ausarbeiten und in einem zweiten Schritt einen Sozialplan erstellen.