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  Lexikon/Glossar Gebäudetechnik     Suche :       3811 Einträge
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Befähigungsnachweis
 
ist die Bezeichnung für den vor der Zulassung zu zahlreichen Berufen erforderlichen

Nachweis der fachlichen (theoretischen und/oder praktischen) Vorbildung. Einen nicht (z.

B. durch Voraussetzung einer praktischen Tätigkeit, Ausbildungsgang oder Prüfung)

formalisierten B. bezeichnet die Gesetzessprache meist als "Sachkunde" oder

fachliche Eignung (Gegensatz: persönliche Eignung; Zuverlässigkeit). Als "großer

Befähigungsnachweis" wird das Bestehen der Meisterprüfung im Handwerk bezeichnet,

die zum selbständigen Betrieb eines Handwerks (HandwerksO §§ 1, 7I), zur Ausbildung von

Lehrlingen (§ 21) sowie zur Führung des Meistertitels (§ 51) berechtigt. Die

Vereinbarkeit dieses Nachweises für alle Handwerkszweige mit Art. 12 GG wurde vom BVerfG

(17. 7. 1961, BVerfGE 13, 97) bejaht.