.
Suche
Startseite
Organisation
Know How
Online Forum Gebäudetechnik
Links
Anmeldung
Passwort vergessen?
Partner Login
Partner ID
Passwort
Über GBT Gebäudetechnik
FAQ & Hilfe Tool
Ziele
Bedingungen
eMail
Lexikon/Glossar Gebäudetechnik Suche :
3811
Einträge
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Existenzgründung
Als Existenzgründung wird die Realisierung einer beruflichen Selbständigkeit bezeichnet. Die Existenzgründung erfolgt formaljuristisch durch die Gewerbeanmeldung oder bei freien Berufen durch Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit beim zuständigen Finanzamt. Damit ist der erste Teil der Gründung abgeschlossen. Im Nachgang können weitere Formalia auf die Gründer zukommen, wie etwa die Mitgliedschaft in der
Industrie- und Handelskammer
(IHK) oder die Eintragung in die Handwerksrolle. Hierbei ist zu beachten, dass die Mitgliedschaft in der IHK eine Zwangsmitgliedschaft ist. Ähnliches gilt für die Eintragung in die Handwerkesrolle. Hier ist zwischen Tätigkeiten, die einen Meistertitel erforderlich machen und Tätigkeiten die diesen nicht mehr erfordern zu unterscheiden. Zusätzlich gibt es die handwerksähnlichen Tätigkeiten. Hier sind keine beruflichen Qualifikationen vonnöten. Eine
Aufnahme
in die
Handwerksrolle
(kostenpflichtig) lässt sich in den meisten Fällen nicht umgehen.
Hintergrund
Persönlich bedeutet Existenzgründung regelmäßig einen entschiedenen Wandel im Lebensalltag: neben der Fachkompetenz sind insbesondere Selbstkompetenz und Methodenkompetenz gefragt, um die Unternehmeraufgaben zu lösen. Hierzu gehören:
* private Vorsorge für Unfälle, Alter und unvorhergesehene Ereignisse
* Kommunikation und Auseinandersetzung mit Ämtern und Behörden (Ordnungsamt, Finanzamt, Gesundheitsamt usw.)
* Kommunikation und Auseinandersetzung mit Verbänden (IHK, HWK,
Berufsgenossenschaft
usw.)
* Erstellung von Vorgaben (z. B. Absatzvorgaben) und deren Einhaltung
* Selbstmotivation und Selbstkontrolle (Termine, Aufgaben, Arbeits-/Freizeit usw.)