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Veräußerungsverbot
Ein Veräußerungsverbot ist eine auf Gesetz oder Hoheitsakt beruhende, dem Schutz der
Allgemeinheit und der
Gläubiger
dienende Anordnung, über einen Gegenstand nicht zu
verfügen. Ein Verstoß führt zur Unwirksamkeit der Verfügung. Ein Veräußerungsverbot
ist z.B. die Verfügungssperre des Schuldners nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens (§
21 II Nr. 2 InsO). Ebenso ist es einem
Schuldner
verwehrt, nach einer Beschlagnahme im
Wege der Zwangsvollstreckung Verfügungen über gepfändete Gegenstände und Rechte
vorzunehmen.