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  Lexikon/Glossar Gebäudetechnik     Suche :       3811 Einträge
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Veräußerungsverbot
 
Ein Veräußerungsverbot ist eine auf Gesetz oder Hoheitsakt beruhende, dem Schutz der

Allgemeinheit und der Gläubiger dienende Anordnung, über einen Gegenstand nicht zu

verfügen. Ein Verstoß führt zur Unwirksamkeit der Verfügung. Ein Veräußerungsverbot

ist z.B. die Verfügungssperre des Schuldners nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens (§

21 II Nr. 2 InsO). Ebenso ist es einem Schuldner verwehrt, nach einer Beschlagnahme im

Wege der Zwangsvollstreckung Verfügungen über gepfändete Gegenstände und Rechte

vorzunehmen.