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  Lexikon/Glossar Gebäudetechnik     Suche :       3811 Einträge
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Umdeutung eines Rechtsgeschäfts
 
Eine Umdeutung eines Rechtsgeschäfts ist kein Sonderfall der Auslegung, sondern ein

eigenständiges Rechtsinstitut, dessen Rechtswirkung kraft Gesetzes eintritt. Umgedeutet

werden kann ein nichtiges Rechtsgeschäft, wenn es den Erfordernissen eines anderen

Rechtsgeschäfts entspricht, den erstrebten wirtschaftlichen Erfolg im wesentlichen

erreicht und dem mutmaßlichen Willen der Parteien zur Zeit der Vornahme des

Rechtsgeschäfts entspricht.