.
Suche
Startseite
Organisation
Know How
Online Forum Gebäudetechnik
Links
Anmeldung
Passwort vergessen?
Partner Login
Partner ID
Passwort
Über GBT Gebäudetechnik
FAQ & Hilfe Tool
Ziele
Bedingungen
eMail
Lexikon/Glossar Gebäudetechnik Suche :
3811
Einträge
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Subsidiaritätsprinzip
Ursprünglich Begriff aus der katholischen Soziallehre, wonach im Staat auf der obersten
Ebene nur das geregelt werden soll, was von der unteren Ebene nicht gewährleistet werden
kann. Übertragen wurde der Begriff auf die betriebliche
Personalführung
und im Bereich
der Versicherung. Demnach hat sich ein Vorgesetzter nur um Probleme zu kümmern, die von
unteren Hierarchien nicht bewältigt werden bzw. Individualversicherungen sollen den
Zwangs- oder Kollektivversicherungen vorgehen, d.h. jeder soll seine Alters-,
Unfallrisiken etc. selbst freiwillig tragen. Das Kollektiv soll nur hinzutreten, wenn der
Einzelne bei der Entscheidung überfordert ist.