Geb�udetechnik
.
deutsch english francais italinao
 Suche

 Startseite
 Organisation
 Know How
 Online Forum Gebäudetechnik
 Links

 Anmeldung

 Passwort vergessen?

Partner Login

Partner ID
 
 Passwort

 Über GBT Gebäudetechnik
 FAQ & Hilfe Tool
 Ziele
 Bedingungen
 eMail
  Lexikon/Glossar Gebäudetechnik     Suche :       3811 Einträge
 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
Sozialversicherungsbeiträge
 
Alle Arbeitnehmer unterliegen grundsätzlich der Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und

der Pflegeversicherungspflicht. Doch gibt es mehrere Ausnahmen: pauschal besteuerte

Aushilftskräfte und Studenten. Auch für Studenten besteht keine Beitragspflicht, wenn

bestimmte Grenzen eingehalten werden. Die Ausnahmen sind neuerdings stark eingeschränkt

worden. Beitragsfrei bleiben weiterhin lediglich kurzfristig Beschäftigte mit insgesamt

weniger als zwei Monaten bzw. 50 Arbeitstage Beschäftigung pro Jahreszeitraum. Fragen Sie

im Einzelfall bei der zuständigen Krankenkasse nach, was gilt, denn die Neuregelungen

sind inzwischen fast unüberschaubar geworden. Für alle übrigen Beschäftigten muß das

Unternehmen in der Regel monatlich bis zum 10. des Folgemonats die Versicherungsbeiträge

zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung an die Krankenkasse der

Beschäftigten überweisen. Die Beitragssätze aller Sozialversicherungszweige können

ständig neu festgelegt werden, deshalb sollten Sie sich über Änderungen informieren.

Jede Krankenkasse hat ihren individuellen Beitragssatz, den Sie durch einen Anruf in

Erfahrung bringen. Die Pflegeversicherung beträgt derzeit 1,7 Prozent des

Bruttoeinkommens. Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung betragen derzeit 6,5 Prozent

und die Beiträge zur Rentenversicherung ab 1.4.1999 19,5 Prozent des monatlichen

Brutto-Einkommens. Die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und

Arbeitslosenversicherung sind jeweils zur Hälfte vom Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer zu

zahlen. Ausnahme: Pauschale Beiträge bei geringfügig Beschäftigten. Die Trägt der

Arbeitgeber alleine. Die eine Hälfte geht vom Brutto-Gehalt der Angestellten ab, die

andere Hälfte muß das Unternehmen bezahlen. Die Beiträge zur Unfall- und

Entgeltfortzahlungsversicherung trägt das Unternehmen alleine. Träger der betrieblichen

Unfallversicherung sind die Berufsgenossenschaften. Die Entgeltfortzahlungsversicherung

wird ausschließlich von der AOK und den Innungskrankenkassen durchgeführt und erstattet

Betrieben mit bis zu 20 Arbeitnehmern 70 Prozent der Lohn- und Ge-haltszahlungen an

Arbeiter, Auszubildende und schwangere Frauen.