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Ökobilanz
Darstellung der in der traditionellen
Finanzbuchhaltung
und
Bilanzierung
nicht erfassten ökologischen Umweltwirkungen (Ressourcenverbrauch, Emission), differenziert nach verschiedenen Input- und Output-Arten analog zur kaufmännischen Kostenartenrechnung. Daneben existieren mittlerweile zahlreiche Darstellungs- und Visualisierungsmittel wie z. B. Stoff- und Energiebilanzen (Aufkommen und Verwendung eingesetzter Rohstoffe bzw. Energieträger), Fließbilder (Darstellung der verfahrenstechnischen Prozessführung in Anlagen, die Stoff- und Energieströme symbolisieren, sowie zahlreiche Tabellen und Diagramme der produktions- und beschaffungsbedingten Umweltprobleme).
Ähnlich der finanzwirtschaftlichen Bilanztheorie existieren im Rahmen des ökologischen Ansatzes der Betriebswirtschaftslehre zahlreiche Vorschläge einer ökologischen Buchhaltung. Strittig bei der ökologischen
Bilanzierung
ist, wie bei der finanzwirtschaftlichen Buchführung, die Frage nach dem Einsichtsrecht in betriebliche Informationen. Adressaten betrieblicher Umweltinformationen könnten sowohl Externe (Kunden, Verbraucher, Investoren, Versicherungen, Behörden) wie auch Interne (Mitarbeiter, Umweltschutzbeauftragte) sein. Insbesondere die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat seit 1987 laufend Gesetzesentwürfe über das Einsichtsrecht in Umweltakten im Bundestag eingebracht. Im EG-Recht sowie der bisherigen Fassung des Deutschen Umweltrechtes wird eine einzelfallbezogene Lösung zwischen dem Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit und dem ebenso berechtigten Datenschutzinteresse des Betriebes postuliert, wobei diese sehr offene Formulierung mit immer mehr Auflagen und Informationspflichten gegenüber den Umweltbehörden ausgelegt wird. Insbesondere die im neuen Bundesimmissionsschutzgesetz (§§ 26 ff.) geforderte Emmissionserklärung für bestimmte Branchen und Unternehmen ist ein erster Schritt zur Offenlegungspflicht analog der klassischen
Bilanzierung
finanzwirtschaftlicher Daten.