Geb�udetechnik
.
deutsch english francais italinao
 Suche

 Startseite
 Organisation
 Know How
 Online Forum Gebäudetechnik
 Links

 Anmeldung

 Passwort vergessen?

Partner Login

Partner ID
 
 Passwort

 Über GBT Gebäudetechnik
 FAQ & Hilfe Tool
 Ziele
 Bedingungen
 eMail
  Online Forum Gebäudetechnik
Startseite | Online Hilfe 
Ihr Status  : 
Version  :  1.5
 
    Suche  :   
Startseite - GBT Forum - Kunz Johann
 

Kunz Johann

Text Datum Benutzer
Kunz Johann
Tag,
die neuen Norm DIN 8901 im Anhang!
Gruss Kunz



DIN 8901

Regelungen zum Gewässerschutz sind in der DIN 8901 Kälteanlagen und Wärmepumpen - Schutz von Erdreich, Grund und Oberflächenwasser - Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen und Prüfungen (Ausgabe Dezember 2002) zu finden.

Eine kurze Inhaltsangabe der Norm*

Diese Norm findet Anwendung für Kälteanlagen und Wärmepumpen, die bis zu 100 kg wassergefährdende Stoffe (WGK 1* und Ammoniak) je Kältemittelkreislauf enthalten (ausgenommen mobile Kälteanlagen und Kälteanlagen mit bis zu 1,5 kg Kältemittel).

Ferner gilt die Norm für Kälteanlagen und Wärmepumpen mit Kältemittelfüllmenge bis 12,5 kg je Kältemittelkreislauf bei Direktverdampfung oder Direktkondensation im Erdreich (...). Es wird darauf hingewiesen, dass für die Benutzung von Erdreich, Grund- und Oberflächenwasser die wasserrechtliche Erlaubnis der Wasserbehörde vorliegen muss.



Es werden folgende Anforderungen gestellt:

Bei Kälteanlagen und Wärmepumpen sind nur biologisch abbaubare Öle (nicht wassergefährdend oder höchstens WGK 1*) erlaubt.
Die verwendeten Werkstoffe müssen den thermischen, chemischen und mechanischen Beanspruchungen genügen und gegenüber Betriebs- und Hilfsstoffen sowie Erdreich beständig sein.
Bei einem Leck im Kältemittelkreislauf muss die Anlage durch eine typgeprüfte Sicherheitseinrichtung abgeschaltet werden und bleiben, z.B. durch eine nach DIN EN 12263 typgeprüfte Sicherheitsschalteinrichtung für fallenden Druck mit manuellem Reset.



Für Anlagen mit direktem Wärmeaustausch (Kältemittel) mittels Erdkollektoren werden zusätzliche Anforderungen definiert.

Die Einhaltung der Anforderungen ist vor Inbetriebnahme durch eine entsprechend qualifizierte Person zu prüfen (Details siehe in der Norm).

Das Ergebnis der Prüfung ist in einem Prüfprotokoll festzuhalten (Anhang B der Norm).

III. Bau und Ausrüstung
§ 4
Allgemeines
(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, daß Anlagen, Einrichtungen und Räume nach § 1 Abs. 1 entsprechend den Bestimmungen dieses Abschnittes III beschaffen sind. DA

(2) Für Kälteanlagen mit Kältemitteln

– der Gruppe 1 bis zu einem Füllgewicht von 10 kg,
– der Gruppe 2 bis zu einem Füllgewicht von 2,5 kg

oder

– der Gruppe 3 bis zu einem Füllgewicht von 1 kg

gelten § 5 Abs. 2 und 5, §§ 8, 10 und 17 nicht. DA

(3) Für Kälteanlagen, Wärmepumpen und Kühleinrichtungen, die unter den Anwendungsbereich der Richtlinie des Rates vom 14. Juni 1989 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Maschinen (89/392/EWG), zuletzt geändert durch die Richtlinie des Rates vom 20. Juni 1991 (91/368/EWG), und der Richtlinie des Rates vom 30. November 1989 über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit (89/655/EWG) fallen, gelten die folgenden Bestimmungen. DA

(4) Für Kälteanlagen, Wärmepumpen und Kühleinrichtungen, die unter den Anwendungsbereich der Richtlinie 89/392/EWG fallen und nach dem 31. Dezember 1992 erstmals in Betrieb genommen werden, gelten anstatt der Beschaffenheitsanforderungen dieses Abschnittes die Beschaffenheitsanforderungen des Anhangs I der Richtlinie. Der Unternehmer darf diese Maschinen erstmals nur in Betrieb nehmen, wenn ihre Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Richtlinie durch eine EG-Konformitätserklärung nach Anhang II sowie das EG-Zeichen nach Anhang III der Richtlinie nachgewiesen ist. DA

(5) Absatz 4 gilt nicht für Kälteanlagen, Wärmepumpen und Kühleinrichtungen, die den Anforderungen dieses Abschnittes entsprechen und bis zum 31. Dezember 1994 in den Verkehr gebracht worden sind.

(6) Kälteanlagen, Wärmepumpen und Kühleinrichtungen, die nicht unter Absatz 4 fallen, müssen spätestens am 1. Januar 1997 mindestens den Anforderungen der Richtlinie 89/655/EWG entsprechen.




DA zu § 4 Abs. 1:
Siehe auch:

1. DIN-Normen DIN 2401­1 Innen- oder außendruckbeanspruchte Bauteile; Druck und Temperaturangaben, Begriffe, Nenndruckstufen,
DIN 2403 Kennzeichnung von Rohrleitungen nach dem Durchflußstoff,
DIN 2405 Rohrleitungen in Kälteanlagen; Kennzeichnung,
DIN 3158 Kältemittelarmaturen; Sicherheitstechnische Festlegungen; Prüfung, Kennzeichnung,
DIN 3159 Flanschanschlüsse für Kältemittel-Armaturen bis ND 25,
DIN 3160 Durchgang-Absperrventile für Kältemittelkreisläufe, Nenndruck 25,
DIN 3161 Eck-Absperrventile für Kältemittelkreisläufe, Nenndruck 25,
DIN 3162 Schutzkappen für Ventile in Kältemittelkreisläufen, Nenndruck 25,
DIN 3163 Durchgang-Regelventile für Kältemittelkreisläufe, Nenndruck 25,
DIN 3164 Stellungsanzeiger für Ventile in Kältemittelkreisläufen,
DIN 3440 Temperaturregel- und Begrenzungseinrichtungen für Wärmeerzeugungsanlagen; Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfung,
DIN 4140 Dämmarbeiten an betriebs- und haustechnischen Anlagen; Ausführung von Wärme- und Kältedämmungen,
DIN 4361 Sicherheitsgerechtes Gestalten technischer Erzeugnisse; Berührungs-Schutzeinrichtungen für Kompressoren, Sicherheitstechnische Anforderungen,
DIN 4753­1 Wassererwärmer und Wassererwärmungsanlagen für Trink- und Betriebswasser; Anforderungen, Kennzeichnung, Ausrüstung und Prüfung,
DIN V 8418 Benutzerinformation; Hinweise für die Erstellung,
DIN 8900­2 Wärmepumpen; Anschlußfertige Wärmepumpen mit elektrisch angetriebenen Verdichtern, Prüfbedingungen, Prüfumfang, Kennzeichnung,
DIN 8901 Kälteanlagen und Wärmepumpen; Schutz von Erdreich, Grund- und Oberflächenwasser; Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen und Prüfung,
DIN 8962 Kältemittel-Kurzzeichen,
DIN 8971 Einstufige Verflüssigungssätze für Kältemaschinen; Normbedingungen für Leistungsangaben; Prüfung; Angaben in Kenndatenblättern und auf Typenschildern,
DIN 8972­1 Fließbilder kältetechnischer Anlagen; Fließbildarten, Informationsinhalt,
DIN 8972­2 Fließbilder kältetechnischer Anlagen; Zeichnerische Ausführung, graphische Symbole,
DIN 8973 Motorverdichter für Kältemaschinen; Normbedingungen für Leistungsangaben; Prüfung; Angaben in Kenndatenblättern und auf Typenschildern,
DIN 8975­1 Kälteanlagen; Sicherheitstechnische Grundsätze für Gestaltung, Ausrüstung und Aufstellung; Auslegung,
DIN 8975­2 Kälteanlagen; Sicherheitstechnische Anforderungen für Gestaltung, Ausrüstung, Aufstellung und Betreiben, Werkstoffauswahl für Kälteanlagen,
DIN 8975­3 Kälteanlagen; Sicherheitstechnische Anforderungen für Gestaltung, Ausrüstung, Aufstellung und Betreiben, Angaben für Betriebsanleitungen,
DIN 8975­4 Kälteanlagen; Sicherheitstechnische Grundsätze für Gestaltung, Ausrüstung und Aufstellung; Bescheinigung über die Prüfung; Kennzeichnungsschild,
DIN 8975­5 Kälteanlagen; Sicherheitstechnische Grundsätze für Gestaltung, Ausrüstung und Aufstellung; Prüfung vor Inbetriebnahme,
DIN 8975­6 Kälteanlagen; Sicherheitstechnische Grundsätze für Gestaltung, Ausrüstung und Aufstellung; Kältemittel-Rohrleitungen,
DIN 8975­7 Kälteanlagen; Sicherheitstechnische Grundsätze für Gestaltung, Ausrüstung und Aufstellung; Sicherheitseinrichtungen in Kälteanlagen gegen unzulässige Druckbeanspruchungen,
DIN 8975­8 Kälteanlagen; Sicherheitstechnische Anforderungen für Gestaltung, Ausrüstung, Aufstellung und Betreiben, Füllstandsanzeige-Einrichtungen für die Kältemittelbehälter, Flüssigkeitsstandanzeiger,
DIN 8975­9 Kälteanlagen; Sicherheitstechnische Grundsätze für Gestaltung, Ausrüstung und Aufstellung; Flexible Leitungen im Kältemittelkreislauf,
E DIN 8975­10 Kälteanlagen; Sicherheitstechnische Grundsätze für Gestaltung, Ausrüstung und Aufstellung; Emissionsminderung von Kältemitteln aus Kälteanlagen,
DIN 16 006 Überdruckmeßgeräte mit Rohrfeder; Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfung,
DIN 16 007 Überdruckmeßgeräte mit elastischem Meßglied für Luftkompressoren und Luftkompressoranlagen; Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfung,
DIN 18 036 Eissportanlagen; Anlagen für den Eissport mit Kunsteisflächen; Grundlagen für Planung und Bau,
DIN 31 000/
VDE 1000 Allgemeine Leitsätze für das sicherheitsgerechte Gestalten technischer Erzeugnisse,

DIN 31 001­1 Sicherheitsgerechtes Gestalten technischer Erzeugnisse; Schutzeinrichtungen; Begriffe, Sicherheitsabstände für Erwachsene und Kinder,
DIN 31 051 Instandhaltung; Begriffe und Maßnahmen,
DIN 32 733 Sicherheitsschalteinrichtungen zur Druckbegrenzung in Kälteanlagen und Wärmepumpen; Anforderungen und Prüfung,
DIN 33 830­1 Wärmepumpen; Anschlußfertige Heiz-Absorptionswärmepumpen; Begriffe, Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung,
DIN 33 830­3 Wärmepumpen; Anschlußfertige Heiz-Absorptionswärmepumpen; Kältetechnische Sicherheit, Prüfung,
DIN 33 831­1 Wärmepumpen; Anschlußfertige Heiz-Wärmepumpen mit verbrennungsmotorisch angetriebenen Verdichtern; Begriffe, Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung,
DIN EN 294 Sicherheit von Maschinen; Sicherheitsabstände gegen das Erreichen von Gefahrstellen mit den oberen Gliedmaßen,
DIN EN 344 Anforderungen und Prüfverfahren für Sicherheits-, Schutz- und Berufsschuhe für den gewerblichen Gebrauch,
DIN EN 345 Spezifikation der Sicherheitsschuhe für den gewerblichen Gebrauch,
DIN EN 378-1 Kälteanlagen und Wärmepumpen; Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen; Teil 1: Grundlegende Anforderungen,
DIN EN 60
204-1 Sicherheit von Maschinen; Elektrische Ausrüstung von Maschinen; Teil 1: Allgemeine Anforderungen,
DIN EN 35 335-1/ VDE 0700-1 Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke; Teil 1: Allgemeine Anforderungen,
DIN EN 60
335-2-24 Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke; Teil 2: Besondere Anforderungen für Kühl-und Gefriergeräte und Eisbereiter,
DIN EN 60
335-2-40 Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke; Teil 2: Besondere Anforderungen an elek-trisch betriebene Wärmepumpen, Klimageräte und Raumluft-Entfeuchter,
DIN EN 255­1 Wärmepumpen; Anschlußfertige Wärmepumpen mit elektrisch angetriebenen Verdichtern zum Heizen oder zum Heizen und Kühlen; Benennungen, Definitionen und Bezeichnungen,
DIN EN 292­1 Sicherheit von Maschinen; Grundbegriffe, allgemeine Gestaltungsleitsätze; Grundsätzliche Terminologie, Methodik,
DIN EN 292­2 Sicherheit von Maschinen; Grundbegriffe, allgemeine Gestaltungsleitsätze; Technische Leitsätze und Spezifikationen,
DIN EN 28 187 Haushalts-Kühlgeräte; Kühl-Gefriergeräte; Eigenschaften und Prüfverfahren (IS0 8187: 1991),
DIN VDE 0100­100 Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1 000 V; Anwendungsbereich, Allgemeine Anforderungen,
DIN VDE 0106­100 Schutz gegen elektrischen Schlag; Anordnung von Betätigungselementen in der Nähe berührungsgefährlicher Teile,
DIN VDE 0165 Errichten elektrischer Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen,
DIN VDE 0700­240 Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke; Kühl- und Gefriergeräte für besondere Zwecke und Eisbereiter,


2. Technische Regeln Druckbehälter (TRB) TRB 001 Allgemeines - Aufbau und Anwendung der TRB (ZH 1/608.1).
TRB 002 Allgemeines - Erläuterungen zu Begriffen der Druckbehälterverordnung (ZH 1/621.22),
TRB 010 Allgemeines - Zusammenstellung der in den TRB in Bezug genommenen technischen Normen und Vorschriften (ZH 1/621.26),
TRB 100 Werkstoffe (ZH 1/612),
TRB 200 Herstellung (ZH 1/613),
TRB 300 Berechnung (ZH 1/614),
TRB 401 Ausrüstung der Druckbehälter - Kennzeichnung (ZH 1/621.10),
TRB 402 Ausrüstung der Druckbehälter - Öffnungen und Verschlüsse (ZH 1/621.11),
TRB 403 Ausrüstung der Druckbehälter - Einrichtungen zum Erkennen und Begrenzen von Druck und Temperatur (ZH 1/621.16),
TRB 404 Ausrüstung der Druckbehälter - Ausrüstungsteile (ZH 1/621.17),
TRB 500 Verfahrens- und Prüfrichtlinien für Druckbehälter (ZH 1/621.24),
TRB 502 Sachkundiger nach § 32 DruckbehV (ZH 1/621.1),
TRB 505 Verfahren und Registrieren der Baumusterprüfung sowie Prüfung von Druckbehältern durch den Hersteller (ZH 1/621.25),
TRB 511 Prüfungen durch Sachverständige - Erstmalige Prüfung - Vorprüfung (ZH 1/621.5),
TRB 512 Prüfungen durch Sachverständige - Erstmalige Prüfung - Bauprüfung und Druckprüfung (ZH 1/621.6),
TRB 513 Prüfungen durch Sachverständige - Abnahmeprüfung (ZH 1/621.7),
TRB 514 Prüfungen durch Sachverständige - Wiederkehrende Prüfungen (ZH 1/621.8),
TRB 515 Prüfungen durch Sachverständige - Prüfung in besonderen Fällen (ZH 1/621.9),
TRB 521 Bescheinigung der ordnungsmäßigen Herstellung (ZH 1/621.2),
TRB 522 Prüfung durch den Hersteller - Druckprüfung (ZH 1/621.3),
Anlage zu TRB 521 und 522 Muster für Herstellerbescheinigungen(ZH 1/621.4),
TRB 531 Prüfungen durch Sachkundige - Abnahmeprüfung (ZH 1/621.13),
TRB 532 Prüfungen durch Sachkundige - Wiederkehrende Prüfungen (ZH 1/621.14),
TRB 533 Prüfungen durch Sachkundige - Prüfung in besonderen Fällen (ZH 1/621.15),
TRB 600 Aufstellung der Druckbehälter (ZH 1/621.18),
TRB 610 Druckbehälter - Aufstellung von Druckbehältern zum Lagern von Gasen (ZH 1/621.19),
TRB 700 Betrieb von Druckbehältern (ZH 1/621.12),
TRB 801 Besondere Druckbehälter nach Anhang II zu § 12 DruckbehV (ZH 1/621.23),
E TRB 801
Nr. 45 Besondere Druckbehälter nach Anhang II zu § 12 DruckbehV; Gehäuse von Ausrüstungsteilen,
TRB 851 Einrichtungen zum Abfüllen von Druckgasen aus Druckgasbehältern in Druckbehälter - Errichten (ZH 1/621.20),
TRB 852 Einrichtungen zum Abfüllen von Druckgasen aus Druckgasbehältern in Druckbehälter - Betreiben (ZH 1/621.21),


3. AD-Merkblätter A 1 Sicherheitseinrichtungen gegen Drucküberschreitung; Berstsicherungen,
A 2 Sicherheitseinrichtungen gegen Drucküberschreitung; Sicherheitsventile,
W 10 Werkstoffe für tiefe Temperaturen; Eisenwerkstoffe,


4. Berufsgenossenschaftliche Merkblätter

Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten (ZH 1/701),

Merkblatt: Fluorkohlenwasserstoffe - FKW - (ZH 1/409),

Auswahlkriterien für die spezielle arbeitsmedizinische Vorsorge nach den Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen (ZH 1/600), insbesondere nach den Grundsätzen

G 21 "Kältearbeiten" (ZH 1/600.21),

G 26 "Atemschutzgeräte" (ZH 1/600.26),

5. Berufsgenossenschaftliche Grundsätze für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

G 21 Kältearbeiten,

G 26 Atemschutzgeräte.





DA zu § 4 Abs. 2:
Bei Kälteanlagen mit geringem Füllgewicht ist die Gefährdung durch das Kältemittel unerheblich, so daß bestimmte Anforderungen an die Ausrüstung und Aufstellung entfallen können.




DA zu § 4 Abs. 3 und 4:
Unter den Geltungsbereich der Richtlinie des Rates vom 14. Juni 1989 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Maschinen (89/392/EWG) fallen z. B. nicht:

– Apparate,
– Räume.




DA zu § 4 Abs. 4:
Beschaffenheitsanforderungen enthalten die Bestimmungen der §§ 4 bis 12 und 15.
21 Jan 2005
14:58:57
Neue Norm DIN 8901 Kälteanlagen FCKW Gewässerschutz Wärmepumpe Erdreich

Auf diesen Beitrag anworten
Sie sind nicht eingeloggt. Geben Sie daher bitte Ihren Namen an. (freiwillig)
Ihr Name 
Betreff
Text

Um unerlaubte Einträge in diesem Forum zu vermeiden müssen Sie jetzt diesen Code in das daneben stehende Fenster eintragen.
Nur wenn der Code richtig ist, wird der Eintrag gespeichert.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.