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Startseite - GBT Forum - Abfallvermeidung Abfallrecycling Lebenszyklus Vermeidung ökologische soziale wirtschaftliche Herausforderung
 

Abfallvermeidung Abfallrecycling Lebenszyklus Vermeidung ökologische soziale wirtschaftliche Herausforderung

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Abfallvermeidung Abfallrecycling Lebenszyklus Vermeidung ökologische soziale wirtschaftliche Herausforderung
Hallo, Input zum Thema, am Ende des Lebenzykluses.
Gruss Leber

Fragen und Antworten zur thematischen Strategie für Abfallvermeidung und -recycling
1. Worum geht es?
Abfall stellt für alle modernen Volkswirtschaften eine ökologische, soziale und wirtschaftliche Herausforderung von stetig zunehmender Bedeutung dar. Die Abfallmengen steigen im Gleichschritt mit den wirtschaftlichen Wachstumsraten und mitunter sogar noch rascher. Die Art, in der Abfall erzeugt und behandelt wird, hat Auswirkungen auf das gesamte Gemeinwesen, vom einzelnen Bürger über kleine Unternehmen bis zu Behörden und internationalen Konzernen.
Abfallerzeugung und behandlung stehen in engem Zusammenhang mit der Art der Ressourcennutzung. Übermäßiges Abfallaufkommen ist ein Symptom ineffizienter Ressourcennutzung, und die Verwertung der in Abfällen enthaltenen Materialien und Energie kann zu einer besseren Ressourcennutzung beitragen. Deshalb kann und muss die Abfallpolitik auf die Verringerung der mit der Ressourcennutzung verbundenen ökologischen Gesamtfolgen ausgerichtet sein.
Unter ökologischen Gesichtspunkten ist das Deponieren von Abfällen die schlechteste abfallwirtschaftliche Option. Sie geht mit Landschaftsverbrauch und potenziellen künftigen Umweltrisiken einher. Deponieren von Abfällen ist Ressourcenverschwendung. Das Gemeinschaftsrecht setzt hohe Standards für den Schutz von Boden und Grundwasser vor Verschmutzung und zur Verringerung von Emissionen beispielsweise von Methan, eines Gases mit ausgeprägter Treibhaus¬wirkung in die Atmosphäre. In einigen Fällen wird das Gemeinschaftsrecht jedoch nur unzureichend umgesetzt in den Mitgliedstaaten bestehen noch immer Tausende unsachgemäß betriebener und ungenehmigter Deponien.
Die Müllverbrennung ist nun auf EU-Ebene durch strenge Normen geregelt, die zu einer erheblichen Verringerung der Emissionen geführt haben. So sind beispielsweise die Emissionen von Dioxinen einer Gruppe hochtoxischer Stoffe aus der Verbrennung von Siedlungsabfällen auf ungefähr 0,5 % der gesamte Dioxinemissionen in der EU 25 abgesunken. Die Verbrennung kann auch zur energetischen Verwertung von Abfällen sinnvoll eingesetzt werden.
Gefährliche Abfälle stellen ein besonderes Problem dar, da sie behandelt werden müssen, bevor eine sichere Entsorgung möglich ist; ferner können sie teilweise nur auf Sondermülldeponien entsorgt werden.
Insgesamt entfallen auf die Abfallwirtschaft 2 % der Treibhausgasemissionen der EU. Die Abfallwirtschaft verursacht Emissionen in Luft, Wasser und Boden sowie Lärm und andere Umweltbelastungen. Abfall ist auch ökonomisch eine Bürde. Die Kosten, die allein die Bewirtschaftung von gefährlichen Abfällen und Siedlungsabfällen Industrie und Bürgern verursacht, werden auf 75 Mrd. EUR jährlich geschätzt.

Gleichzeitig schafft das europäische Konzept der ökologisch verträglichen Abfallwirtschaft Arbeitsplätze und Geschäftsmöglichkeiten. Die Wachstumsraten in Abfallwirtschaft und recycling in der EU sind hoch, der Umsatz des Sektors wird auf über 100 Mrd. EUR jährlich geschätzt.
Es ist ein beschäftigungsintensiver Sektor, der 1,2 bis 1,5 Mio. Arbeitsplätze bietet. Die Recyclingindustrie beliefert die verarbeitende Industrie in zunehmendem Maße mit Ressourcen: der Anteil von Recyclingmaterialien an der derzeitigen Rohstoffherstellung in der EU beträgt für Papier und Stahl mindestens 50 %, für Glas 43 % und für Nichteisenmetalle 40 %.
Die Abfallwirtschaft ist eine tragende Säule der gemeinschaftlichen Umweltpolitik, und in den letzten 30 Jahren wurden darin erhebliche Fortschritte erzielt. Allerdings ist in einigen Fällen die Umsetzung der bestehenden Rechtsvorschriften unzureichend, und das Potenzial von Abfallvermeidung und recycling wird noch nicht vollständig genutzt. Das zunehmend gewonnene Wissen über die ökologischen Auswirkungen der Nutzung natürlicher Ressourcen, die am Ende ihres Lebenszyklus zu Abfall werden, schlägt sich noch nicht umfassend in der Abfallpolitik nieder.
2) Wie viel Abfall wird in der EU erzeugt, und welche Prognosen gibt es für die Zukunft?
Es ist schwierig, zuverlässige Abfallstatistiken zu erhalten. Für das Jahr 2002 bestehen fundierte Zahlen zum Bausektor (510 Mio. t), für die verarbeitende Industrie (427 Mio. t), zu Siedlungsabfällen (241 Mio. t) sowie zu den Abfällen aus Energieerzeugung und Wasserversorgung (127 Mio. t). Das allein bedeutet, dass jährlich in der EU über 1,3 Mrd. t Abfälle erzeugt werden, wovon 58 Mio. t nach gesicherten Erkenntnissen gefährliche Abfälle sind. Allerdings sind die Daten für Bergbau, Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, den Dienstleistungs- und den öffentlichen Sektor lückenhaft, so dass die tatsächliche Menge größer ist.
Pro Einwohner und Jahr fallen ca. 530 kg Siedlungsabfall an. Hinter diesem Durchschnittswert verbergen sich jedoch erhebliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten. So liegt beispielsweise die jährliche Abfallerzeugung pro Kopf der Bevölkerung in den zehn neuen Mitgliedstaaten zwischen 300 und 350 kg, während sie in den Staaten der EU-15 ca. 570 kg beträgt.
Insgesamt wachsen die Abfallmengen im gleichen Maß wie die Wirtschaft, oder sogar noch schneller:
• Zwischen 1990 und 1995 stieg das Gesamtabfallaufkommen in Europa um 10 % an, während das BIP um 6,5 % zunahm.
• Die Erzeugung von Siedlungsabfällen hatte erheblichen Anteil an diesem Anstieg. Zwischen 1995 und 2003 wuchs sowohl das Siedlungsabfallaufkommen als auch das BIP in der EU-25 um 19 %.
• Kleinere, aber dennoch wichtige Abfallströme nehmen ebenfalls zu: das Aufkommen gefährlicher Abfälle stieg zwischen 1998 und 2002 um 13 %, während das BIP in diesem Zeitraum um 10 % anstieg.
Mit den erwarteten höheren wirtschaftlichen Wachstumsraten wird auch eine Fortsetzung dieses Trends für die meisten Abfälle prognostiziert. Die Europäische Umweltagentur sagt beispielsweise bis 2020 einen Anstieg des Aufkommens an Altpapier, Altglas und Kunststoffabfällen um 40 % gegenüber dem Niveau von 1990 voraus.

3) Wie viel Abfall wird jeweils deponiert, verbrannt und recycled?
Unionsweite Statistiken zur Abfallbehandlung liegen nur für Siedlungsabfälle vor, die ca. 14 % der insgesamt erzeugten Abfälle ausmachen. Dies ändert sich im nächsten Jahr aufgrund einer neuen Verordnung zur Abfallstatistik , wonach Eurostat Daten zur Erzeugung und Behandlung aller Abfallarten erfassen und veröffentlichen wird.
Siedlungsabfälle werden in der EU derzeit zu 49 % deponiert, zu 18 % verbrannt und zu 27 % dem Recycling oder der Kompostierung zugeführt. Es bestehen jedoch erhebliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten. Einige deponieren ihre Siedlungsabfälle zu 90 %, andere nur zu 10 %.
Es wird zwar ein stetig zunehmender Anteil der Siedlungsabfälle recycled, dieser Fortschritt wird jedoch durch das steigende Abfallaufkommen aufgehoben. Daher verringert sich die Menge der deponierten Abfälle nur langsam. So nahm beispielsweise zwischen 1990 und 2002 die Menge der deponierten Kunststoffabfälle um 21,7 % zu, während der relative Anteil der deponierten Plastikabfälle von 77 % auf 62 % fiel.
Die Menge der rezyklierten Siedlungsabfälle hat sich zwischen 1995 und 2003 nahezu verdoppelt und beläuft sich nun auf 82,3 Mio. t jährlich. Die Abfallverbrennung wird langsam ausgebaut; die dabei gewonnene Energie beläuft sich auf 8 Mio. t Öläquivalent.
Einige Staaten der EU-15 berichten auch hohe Verwertungs- und Recyclingraten für Abfälle der verarbeitenden Industrie und einen Deponieanteil von lediglich 10 %. Auch zum Recycling von Verpackungsabfall liegen Daten vor (siehe http://europa.eu/oldaddress.htm?reference=IP/05/1057&format=HTML&aged=1&language=DE&guiLanguage=en ).
4) Wie hat sich die EU-Abfallpolitik bislang entwickelt?
Abfall war eines der ersten Themen, die von der EU-Umweltpolitik in den siebziger Jahren aufgegriffen wurden. Die Abfallrahmenrichtlinie wurde 1975 verabschiedet; sie bildet den Gesamtrahmen für die Abfallwirtschaft in der EU und soll gewährleisten, dass diese keine Gefahr für die menschliche Gesundheit und die Umwelt darstellt. Die Richtlinie über gefährliche Abfälle ergänzt die Rahmenrichtlinie um Normen für die Bewirtschaftung gefährlicher Abfälle. 1984 wurde eine erste Richtlinie zur Verbringung gefährlicher Abfälle verabschiedet, die 1993 durch eine Verordnung zur Verbringung von Abfällen ersetzt wurde, deren Zweck die Gewährleistung einer sicheren Beförderung aller Arten von Abfällen ist.
Wie oben erwähnt, sind im Gemeinschaftsrecht auch strenge Anforderungen an Deponien und Verbrennungsanlagen festgelegt. Spezifische Richtlinien hat die EU seit 1989 zu Verbrennungsanlagen und 1999 zu Deponien verabschiedet.
Und schließlich bestehen detaillierte Rechtsvorschriften zu bestimmten Abfallströmen wie Altöl (75/439/EWG), Klärschlamm (86/278/EWG), Batterien (91/157/EWG, 93/86/EWG und KOM[2003] 723), Verpackungen (94/62/EG), polychlorierten Biphenylen und polychlorierten Terphenylen (PCB/PCT) (96/59/EG), Altfahrzeugen (2000/53/EG) sowie Elektro- und Elektronikaltgeräten (2002/95/EG).
Diese einzelnen Abfallströme schwellen größtenteils rasch an und könnten wegen der von den betreffenden Abfällen ausgehenden Gefahren ein besonderes Risiko darstellen. Die genannten Rechtsakte zielen auf Wiederverwendung, Recycling und Verwertung im größtmöglichen Umfang ab.
Die gegenwärtige Abfallpolitik der EU basiert auf dem Konzept einer Hierarchie der Optionen in der Abfallbewirtschaftung, worin die verschiedenen abfallwirtschaftlichen Optionen in absteigender Rangfolge von der ökologisch besten bis zur schlechtesten Lösung abgestuft sind:
1. Abfallvermeidung
2. Wiederverwendung des Erzeugnisses
3. Recycling oder Kompostierung des Materials
4. Energetische Verwertung durch Verbrennung
5. Deponierung.
Die Rangfolge der abfallwirtschaftlichen Ziele sollte nicht als feststehende Vorschrift betrachtet werden, da unterschiedliche Abfallbewirtschaftungsmethoden unter-schiedliche Umweltfolgen nach sich ziehen können. Deshalb sollte eine nachrangige Abfallbewirtschaftungsoption, die in einer bestimmten Situation mit geringeren Umweltfolgen behaftet ist, in diesem Fall den Vorzug erhalten. Die Einführung der (nachfolgend erläuterten) neuen Vorstellung des Lebenszyklus soll gewährleisten, dass in jedem spezifischen Fall die ökologisch optimale Option gewählt wird.
5) Welche Ziele verfolgt die thematische Strategie für Abfallvermeidung und recycling?
Das zentrale Ziel der Strategie besteht darin, Europa zu einer Recyclinggesellschaft zu entwickeln, in der Abfall nach Möglichkeit vermieden und sofern dies nicht möglich ist als Ressource genutzt wird. Im Einzelnen werden folgende Ziele angestrebt:
1. Verringerung der Umweltauswirkungen von Abfällen durch Konzentration der Abfallpolitik auf die wesentlichen ökologischen Auswirkungen unter Berücksichtigung des gesamten Lebenszyklus von Ressourcen und Erzeugnissen. Das Lebenszykluskonzept trägt den Umweltauswirkungen jeder einzelnen Phase der Nutzung einer Ressource oder eines Erzeugnisses mit dem Ziel Rechnung, die Gesamtfolgen zu minimieren. Die Anwendung des Lebenszykluskonzepts auf Abfälle d.h. auf die letzte Phase im Lebenszyklus einer Ressource bedeutet, dass die Abfallpolitik sich nicht nur mit der durch Abfälle verursachten Umweltverschmutzung befasst, sondern auch mit dem potentiellen Beitrag von Abfällen zur Verringerung der Umweltauswirkungen der Ressourcennutzung. Aus diesem Grund steht die Abfallstrategie in engem Zusammenhang mit der thematischen Strategie zur nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen, die ebenfalls am 21. Dezember 2005 verabschiedet wurde. Ein Beispiel: Es gibt verschiedene Arten von Kunststoffen. Das Recycling qualitativ hochwertiger Kunststoffe ist sinnvoll, weil diese zur Herstellung neuer Kunststofferzeugnisse eingesetzt werden können. Das Produkt des Recyclings unsortierter Kunststoffabfälle sind qualitativ minderwertige Kunststoffe mit geringeren Einsatzmöglichkeiten; sie können in der Regel lediglich als Ersatz für Beton, Fliesen oder Holzspäne dienen, die allesamt geringe Umweltauswirkungen haben. Das Lebenszykluskonzept ermöglicht es, die Umweltauswirkungen des Recyclings unsortierter Plastikabfälle und der Herstellung der Materialien, die durch das Recyclingprodukt ersetzt werden sollen, einander gegenüberzustellen und die Option mit den geringeren ökologischen Folgen zu ermitteln.

2. Förderung der Abfallvermeidung durch Einrichtung eines europäischen Rahmens, der die Abfallvermeidung in pragmatischer und wissenschaftlicher Weise begünstigt. Alle Mitgliedstaaten sollen im Interesse einer besseren Ressourcennutzung zur Entwicklung von Abfallvermeidungsstrategien verpflichtet werden. Diese Strategien müssen die Bürger und Unternehmen erreichen, deren Entscheidungen das Abfallaufkommen beeinflussen.
3. Förderung und Intensivierung des Recyclings durch Normsetzung. In der EU kam es zu Fällen unsachgemäßen Recyclings, z. B. zur Erzeugung von kontaminiertem Kompost. Dies hatte aufgrund des erschütterten Verbraucher-vertrauens negative Marktauswirkungen. Recyclingqualitätsnormen werden die Entwicklung eines europäischen Marktes für Recyclingmaterialien unterstützen.
4. Modernisierung und Vereinfachung des Abfallrechts. Das Abfallrecht entwickelte sich im Lauf der Zeit. Es bestehen einige Überschneidungen, und die praktische Anwendung hat die Notwendigkeit bestimmter Klarstellungen verdeutlicht. Um ein klares ordnungspolitisches Umfeld für die Abfallwirtschaft zu schaffen, sollte das Abfallrecht modernisiert werden.
5. Bessere Umsetzung. Teile des Abfallrechts, z. B. die Deponierichtlinie und die Verordnung über die Verbringung von Abfällen, müssen besser umgesetzt werden. In der EU bestehen Tausende unsachgemäß betriebener oder ungenehmigter Deponien, und nicht alle Verbringungen von Abfällen werden von den Mitgliedstaaten wirksam überwacht.
6) Welche Maßnahmen sind in der Strategie vorgesehen?
Die Kommission schlägt als ersten Schritt eine Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie mit folgender Zielsetzung vor:
• Konzentration der Abfallpolitik auf die wichtigsten ökologischen Auswirkungen und auf die Verbesserung der Ressourcennutzung durch Einführung des Lebenszykluskonzepts in die Abfallpolitik.
• Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Entwicklung nationaler Abfallvermeidungsprogramme innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten der überarbeiteten Abfallrahmenrichtlinie.
• Verbesserung des Recyclingmarktes durch die Festlegung ökologischer Normen, die die Bedingungen regeln, unter denen bestimmte Recyclingmaterialien nicht mehr als Abfälle, sondern als hochwertige Sekundärrohstoffe betrachtet werden.
• Förderung des Einsatzes wirtschaftlicher Instrumente durch die Mitgliedstaaten, z. B. Deponiegebühren, zur Begünstigung alternativer Abfallbewirtschaftungsmethoden und einer verursacherbezogenen Abfallgebührenerhebung („Pay-As-You-Throw“-Regelungen) als Anreiz für die Bürger zur Beteiligung am Recycling.
• Modernisierung und Vereinfachung des Abfallrechts. Dies geschieht durch die Klärung von Definitionen, die Straffung von Bestimmungen und die Integration der gesamten Richtlinie über gefährliche Abfälle sowie von Teilen der Altölrichtlinie in die Abfallrahmenrichtlinie. Daneben wird klargestellt werden, dass abfallverwertende Industrien keine zwei separaten Genehmigungen nach dem Abfallrecht und der IVU-Richtlinie benötigen.

Außerdem sieht die Strategie über die kommenden Jahre noch viele weitere Maßnahmen vor. Einige dieser Maßnahmen müssen sequentiell entwickelt werden, während andere am besten dann durchgeführt werden, wenn die Auswirkungen der ersten Maßnahmen und noch in Kraft zu setzenden bestehenden Rechtsvorschriften deutlich werden.
Neben dem Abfallrecht beabsichtigt die Kommission auch andere Mittel einzusetzen, um die Ziele der neuen Strategie zu verwirklichen. So hält sie beispielsweise die Mitgliedstaaten dazu an, die Marktbedingungen für Recycling und die Nachfrage nach Recyclingmaterialien zu verbessern, indem diese Aspekte in den Ende 2005 fälligen nationalen Strategien zur Umsetzung des Aktionsplans für Umwelttechno¬logie berücksichtigt werden. Die Kommission wird dafür Sorge tragen, dass die auf europäischer Ebene für Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der Abfall¬technologie verfügbaren Mittel zur Bekämpfung der wichtigsten Umweltauswirkun¬gen von Abfall eingesetzt werden. Im Rahmen der Überarbeitung der Leitlinien zu staatlichen Beihilfen für den Umweltschutz wird sie klarstellen, unter welchen Umständen staatliche Beihilfen zur Förderung des Abfallrecycling gewährt werden können. Die Kommission wird auch Verbreitung und Transfer der besten Verfahren zur Sensibilisierung, Ausbildung und Entwicklung von Anreizsystemen für Abfall¬vermeidung und Recycling auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene fördern.
Im Jahr 2010 erfolgt eine Überprüfung der thematischen Strategie für Abfall. Erforderlichenfalls werden weitere Maßnahmen zur Förderung der Abfallvermeidung, zur Anwendung des Lebenszykluskonzepts in der Abfallwirtschaft und zum Erzielen von Fortschritten auf dem Weg zur europäischen Recyclinggesellschaft ermittelt.
7) Wie ist die thematische Strategie für Abfall mit der thematischen Strategie für natürliche Ressourcen verknüpft?
Die Strategie für Ressourcen bildet die wissenschaftliche und strukturelle Grundlage für die Abfallstrategie. Sie propagiert das Lebenszykluskonzept, um die Umweltauswirkungen der Nutzung natürlicher Ressourcen von der Gewinnung von Rohstoffen bis zu dem Moment, wo ihre Nutzung endet und sie zu Abfällen werden, zu minimieren. Abfallvermeidung und recycling können die ökologischen Gesamtfolgen der Ressourcennutzung reduzieren.
8) Auf welche Weise kommt die Strategie den Betroffenen Bürger, Behörden und Abfallwirtschaft zugute?
Von besserer Umweltqualität profitieren alle. Es wird weniger Abfall erzeugt, und deshalb werden weniger Deponien angelegt und geringere Abfallmengen ohne Energierückgewinnung verbrannt. Durch die zunehmende Verfügbarkeit von Recyclingmaterialien werden weniger natürliche Ressourcen zur Herstellung von Erzeugnissen benötigt.
Der Nutzen für die Bürger besteht darin, dass aufgrund der Strategie nationale, regionale und lokale Abfallvermeidungsprogramme erstellt werden, die den Bürgern vermitteln, wie sie zu Abfallvermeidung und effizienterer Ressourcennutzung beitragen können. Außerdem wird durch die Strategie neuer Nachdruck auf die Umsetzung von Vorschriften gelegt, die Bürger unmittelbar betreffen, z. B. Bestimmungen in Bezug auf illegale Deponien, die eine Belästigung und ein ökologisches Risiko darstellen.
Der Nutzen für Behörden besteht darin, dass die Rechtsvorschriften klarer werden und weniger Auslegungsprobleme aufwerfen. Längerfristig werden geringere Sanierungskosten anfallen.

Der Nutzen für die Wirtschaft besteht darin, dass durch die Strategie und die Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie zentrale Fragen für Unternehmen, z. B. die Abfalldefinition, weiter geklärt werden. Durch die Strategie werden Normen gesetzt, was im Interesse der in Abfallrecycling und Verwertung tätigen Unternehmen liegt und außerdem der Marktentwicklung förderlich ist.
9) Welche Kosten verursacht die Umsetzung, und wer wird sie tragen?
Da der Industrie und den Mitgliedstaaten durch die Strategie (ebenso wie durch die überarbeitete Abfallrahmenrichtlinie) keine quantitativen Ziele auferlegt werden, sollte sie keine quantifizierbaren finanziellen Kosten verursachen. Die Folgenabschätzung zur Strategie zeigt, dass die neue Abfallpolitik Umweltschutzfragen zusätzliches Gewicht verleiht und mit Verbesserungen im ordnungspolitischen Umfeld verbunden ist. Sie verursacht der Industrie Kosten in vernachlässigbarer Höhe und kann sich längerfristig durch die gesteigerte Wettbewerbsfähigkeit des Recyclingsektors für die EU auszahlen. Angesichts des Rahmencharakters dieser Politik wird die Verantwortung für die Einleitung konkreter Schritte zur Realisierung des Umweltnutzens von Abfallvermeidung und Recycling überwiegend bei den Mitgliedstaaten liegen.
10) Hat die Strategie Auswirkungen auf Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung und Wachstum?
Die Folgenabschätzung belegt, dass die Strategie keine erheblichen Auswirkungen haben, aber Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung und Wachstum in begrenztem Umfang positiv beeinflussen wird. Abfallrecycling ist in der Regel arbeitsintensiv, ein Ausbau der entsprechenden Tätigkeiten wird daher zum Entstehen neuer Arbeitsplätze führen. Das Recycling von 10 000 t Abfall schafft ungefähr 240 Arbeitsplätze. Die Verbrennung derselben Menge schafft 20 bis 40 Arbeitsplätze, die Deponierung ca. 10. Durch eine Verbesserung des ordnungspolitischen Umfelds von Abfallrecycling und verwertung werden Sekundärrohstoffe und kraftstoffe in stärkerem Maße verfügbar. Das wiederum wird sich positiv auf Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum auswirken.
11) In welcher Weise wird Recycling durch die Strategie gefördert?
In die Strategie floss die Erkenntnis ein, dass Recycling im Lauf des nächsten Jahr-zehnts weiterhin durch zahlreiche Maßnahmen gefördert wird, die sich aus früheren Rechtsvorschriften ergeben (z.B. Vermeidungsziele der Deponierichtlinie für das Deponieren biologischer Abfälle, Recycling- und Verwertungsziele nach den Richt-linien über Verpackungsabfälle, Altfahrzeuge sowie Elektro- und Elektronikaltgeräte).
Darauf aufbauend bildet die Strategie einen Rahmen für die allgemeine Förderung von Recycling. Durch ein marktorientiertes Konzept, das EU-Normen für den Recyc¬lingmarkt mit einzelstaatlichen wirtschaftlichen Instrumenten kombiniert, die den öko¬logischen Nutzen des Recycling in den Abfallbewirtschaftungskosten widerspiegeln, werden die Bedingungen für die Weiterentwicklung des Recycling geschaffen.
Die Folgenabschätzung hat außerdem gezeigt, dass die Festlegung starrer Ziele in neuen abfallstromspezifischen Richtlinien nicht immer wirksam wäre. Die Kosten und der Verwaltungsaufwand, die damit verbunden sind, könnten den Umweltnutzen übersteigen.
Falls es sich künftig als notwendig erweist, das Recycling bestimmter Abfälle zu fördern, wird dies wahrscheinlich eher über einen rohstoffspezifischen als wie bisher über einen produktspezifischen Ansatz erfolgen.

Beispielsweise würde ein Recyc¬lingziel für Kunststoffe das Recycling von Rohren aus Bauschutt ebenso fördern wie das Recycling von Plastikflaschen, in der Landwirtschaft genutzten Folien und Stoßdämpfern von Kraftfahrzeugen. Derartige Ziele würden die Abfallsegmente mit dem höchsten Recyclingpotenzial bei geringsten Kosten erfassen.
12) Wie werden Verbrennungsanlagen von der Strategie behandelt?
Verbrennungsanlagen wurden im Laufe der letzten fünfzehn Jahre deutlich sauberer. In einigen Städten, z. B. in Wien, liegen die Standorte von Verbrennungsanlagen, die Energie rückgewinnen und deren Emissionen kein Gesundheitsrisiko mehr darstellen, in besiedelten Gebieten.
Auf der Grundlage von Ende der achtziger Jahre verabschiedeten Rechtsvorschriften wurden durch die Richtlinie über die Verbrennung von Abfällen aus dem Jahr 2000 noch strengere Anforderungen und Grenzwerte in Bezug auf die Emission von Schadstoffen wie Dioxinen, Quecksilber und anderen Schwermetallen sowie Staub eingeführt. Die Richtlinie erfasst sowohl Abfallverbrennungsanlagen als auch die Verwendung von Abfall als Brennstoff in Industrieanlagen, z. B. Kraftwerken und Zementöfen (Mitverbrennungsanlagen). Neuen Anlagen wurde die Auflage erteilt, die Normen ab Ende 2002 einzuhalten, während bestehende Anlagen den Vorgaben ab dem 28. Dezember 2005 entsprechen müssen.
Saubere Abfallverbrennung kann als Teil einer ökologisch optimierten Strategie einen erheblichen Beitrag zur Verwertung der in Abfällen enthaltenen energetischen Ressourcen leisten. Der Umweltnutzen hängt davon ab, wie viel Energie tatsächlich aus dem verbrannten Abfall gewonnen wird. Im Zusammenhang mit der neuen Abfallstrategie hat die Kommission beschlossen, die Effizienz der energetischen Verwertung von Abfall durch die Festlegung eines ehrgeizigen Benchmarks für städtische Abfallverbrennungsanlagen weiter zu steigern. Dies erfolgt durch eine Überarbeitung der IVU-Richtlinie. Das neue Benchmark für Energieeffizienz ist ausschlaggebend dafür, ob eine Verbrennungsanlage als Verwertungsanlage oder als Beseitigungsanlage eingestuft wird. Die Einstufung als Verwertungsanlage schafft besseren Marktzugang, und die Menge der verwerteten Abfälle kann auf die in den EU-Richtlinien (z. B. über Elektro- und Elektronikaltgeräte) festgelegten verbindlichen Verwertungsziele angerechnet werden.
13) Warum wird der Altölaufbereitung nicht mehr wie bislang Vorrang eingeräumt?
Nach neueren wissenschaftlichen Erkenntnissen haben die Aufbereitung von Altölen (Reinigung zur Wiederverwendung) und deren Einsatz als Brennstoff vergleichbare Umweltauswirkungen, d.h. durch beide Verfahren werden Schadstoff- und Treibhausgasemissionen erheblich verringert. Es besteht daher kein Grund, den in der Altölrichtlinie festgelegten rechtlichen Vorrang für die Altölaufbereitung beizube¬halten. Die Mitgliedstaaten können auf Wunsch den Vorrang auf nationaler Ebene beibehalten, sind aber nicht mehr durch das Gemeinschaftsrecht dazu verpflichtet.
Statistische und wissenschaftliche Daten belegen, dass die Altölsammlung noch nicht ihr volles Potenzial erreicht hat. Dies deutet darauf hin, dass in der EU weiterhin eine unkontrollierte und umweltbelastende Entsorgung von Altöl erfolgt. Aus diesem Grund schlägt die Kommission vor, künftige Anstrengungen eher auf die Verbesserung der Altölsammlung als auf die Förderung einer bestimmten Verwertungstechnik zu konzentrieren. Diese Schwerpunktsetzung wird durch die Einführung einer Sammlungsverpflichtung in die Abfallrahmenrichtlinien verdeutlicht.

14) Warum werden keine Rechtsvorschriften zu Bioabfällen vorgeschlagen?
Unter die biologischen Abfälle fallen organische Stoffe wie Garten-, Küchen- und Speiseabfälle. Sie stellen normalerweise den größten Teil der Haushaltsabfälle dar. In zahlreichen Städten und Gemeinden der EU mit obligatorischer Hausmülltrennung erfolgt das Recycling biologischer Abfälle im Wege der Kompostierung, wobei diese durch Fermentation in organisches Material verwandelt werden, das zur Bodensanierung verwendet werden kann.
Eine separate Richtlinie für biologische Abfälle ist daher nicht notwendig. Das ökologische Hauptrisiko, das von Bioabfällen ausgeht, ist die Entstehung von Methan auf Deponien, die 1995 ca. 3 % der Treibhausgasemissionen der EU-15 ausmachte. Durch die Deponierichtlinie werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, die deponierte Menge biologisch abbaubarer Abfälle bis 2016 auf 35 % des Niveaus von 1995 zu senken; dadurch wird das Ausmaß des Problems erheblich verringert. Für die Kommission ist vorrangig, zu gewährleisten, dass die Mitgliedstaaten dieser rechtlichen Verpflichtung vollständig und rechtzeitig nachkommen.
Ein auf europaweit harmonisierten Kompostierungszielen basierendes pauschales Konzept ist in jedem Fall unzweckmäßig, da örtliche Gegebenheiten, von klimatischen Bedingungen bis zur Zusammensetzung der gesammelten Bioabfälle, zur Ermittlung der ökologisch optimalen Strategie für die Bioabfallbewirtschaftung von entscheidender Bedeutung sind.
Allerdings müssen zur Förderung der Kompostierung einige Maßnahmen auf EU-Ebene getroffen werden. Dazu gehört diese Festlegung von Qualitätsnormen für Kompost, damit sich Märkte dafür entwickeln können. Die Kommission plant, dass diese beim Inkrafttreten der überarbeiteten Abfallrahmenrichtlinie verfügbar sind. Eine weitere Maßnahme ist die Festlegung hoher Umweltschutzstandards für Anlagen zur Behandlung biologischer Abfälle. Auch das geschieht im Rahmen der anstehenden Überarbeitung der IVU-Richtlinie.
Das Gemeinschaftsrecht stellt klar, dass die Mitgliedstaaten bei der Erarbeitung ihrer nationalen Abfallpolitik allen ökologisch relevanten Aspekten Rechnung tragen müssen. Das bedeutet, dass die Behörden in Mitgliedstaaten, in denen Kompost zur Bodenverbesserung benötigt wird, sich auf entsprechende Maßnahmen konzentrieren sollten. Die Kommission wird dies durch die für 2006 geplante Vorlage von Leitlinien ohne Rechtscharakter zur Entwicklung nationaler Abfallstrategien und pläne für die Bioabfallbewirtschaftung unterstützen. Und schließlich wird die thematische Strategie für Böden, die demnächst vorgelegt werden soll, die Möglichkeiten der Verwendung von Kompost als Mittel zur Steigerung des Kohlenstoffgehalts von Böden berücksichtigen.
15) Wie wurde diese Strategie entwickelt? Wurden die Betroffenen konsultiert?
Die Arbeit an der Strategie begann 2003 in Anknüpfung an das sechste Umweltaktionsprogramm (2002-2012), worin die Kommission beauftragt wurde, eine thematische Strategie für Abfall vorzulegen. Erster Schritt war die Vorlage einer Mitteilung mit dem Titel „Eine thematische Strategie für Abfallvermeidung und recycling“ (KOM[2003] 301). Darin wurden eine Analyse der bestehenden Situation vorgenommen sowie dauerhaft nicht tragbare Entwicklungen und Gebiete ermittelt, auf denen ein Wandel notwendig sein könnte. Die weitere Vorgehensweise wurde nicht festgelegt. Diese per Internet durchgeführte Konsultation erfolgte zwischen Mai und November 2003; dabei gingen 220 Erwiderungen ein, die im Internet eingesehen werden können.

Auf der Grundlage der eingegangenen Antworten unternahm die Kommission die Erarbeitung einer Strategie, und viele weitere Konsultationen und Zusammenkünfte mit Sachverständigen, Vertretern von Mitgliedstaaten und Beteiligten fanden statt.
16) Wird die Strategie zur Initiative für eine bessere Rechtsetzung beitragen?
Wie die anderen thematischen Strategien , die derzeit von der Kommission verabschiedet werden, gehört die Abfallstrategie zur nächsten Generation der Umweltpolitik. Sie ist global und mittelfristig angelegt, enthält klare Umweltziele und ist darauf ausgerichtet, die geeignetsten Instrumente zur Erreichung dieser Ziele zu ermitteln. Sie stützt sich auf umfangreiche Forschungsarbeiten und die Anhörung der interessierten Kreise und geht auf ganzheitliche Weise an das Thema heran, wobei Verbindungen zu anderen Problemen und Politikbereichen berücksichtigt werden.



Actions proposed and/or planned by the Thematic Strategy on the prevention and recycling of waste Timing
Proposal for a Directive amending the Waste Framework Directive, merging it with the Hazardous Waste Directive and repealing the waste oils Directive regeneration priority Proposed together with this Strategy
Report on the implementation of Directive 94/62/EC on packaging and packaging waste 2006
Review of the targets set under Directive 2000/53/EC on end-of-life vehicles 2006
Proposal for a Directive bringing together the three Directives on waste from the titanium dioxide industry into one Directive 2006
Publication of guidelines, based on the jurisprudence of the European Court of Justice, on the issue of when by-products should or should not be considered as waste 2006
Publication of guidelines for Member States on applying life-cycle thinking to the management of biodegradable waste that is diverted from landfill 2006
Improving the knowledge base on impacts of resource use, waste generation and waste management and more systematic forecasting and modelling Starting in 2006
Proposal for the clarification and extension of the scope of the Directive on Integrated Pollution Prevention and Control (IPPC) to additional waste management activities including biological treatment for recovery of waste, preparation of hazardous waste for incineration and of incineration slags for recovery 2007, when the IPPC Directive will be subject to a general review
Proposal for a revision of Directive 86/278/EC on the use of sewage sludge in agriculture 2007
Publication of basic guidelines to make life-cycle tools easily useable in waste policy making, with an agreed approach and methodology. 2007
Publication of guidelines on certain provisions of the waste shipment regulation to combat sham recovery 2007
Publication of guidelines on minimum environmental standards for permits of installations that are not covered by the IPPC Directive and on Best Available Techniques for the mixing of hazardous waste 2007
Assessment of the state of play and of the need for additional measures to stimulate the move to a European recycling society 2007
Review of the targets under Directive 2002/96/EC on waste electrical and electronic equipment 2008
Adoption of a first set of quality standards for defining when certain waste flows cease to be waste, starting with compost and recycled aggregates 2008 – subject to the entry into force of the revised Waste Framework Directive


05 Dec 2010
13:32:04
Leber Rudolf

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