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Startseite - GBT Forum - Schimmel Pilze Problem Phänomen Schwarze Räume Gesundheit Beseitigung Heizung Lüftung
 

Schimmel Pilze Problem Phänomen Schwarze Räume Gesundheit Beseitigung Heizung Lüftung

Text Datum Benutzer
Schimmel Pilze Problem Phänomen Schwarze Räume Gesundheit Beseitigung Heizung Lüftung
suche Unterlagen zum Thema/Problem/Phänomen/Beseitigen und Gesundheitsgefahren bei Schimmel/Pilze und "Schwarze Räume".
Besten Dank
Sauter
05 Feb 2005
14:14:55
Sauter Manfred
Schimmel Pilze Problem Phänomen Schwarze Räume Gesundheit Beseitigung Heizung Lüftung
Gute Infos im Anhang zum Thema "Schwarze Räume" (nur Text, inkl. Bilder im www am Ende vom Anhang.
Mfg SK


Das Problem der „Schwarzen Wohnungen“
ist noch nicht endgültig
gelöst, solange wir nicht wissen,
welchen konkreten Entstehungsbeitrag

• das Verhalten der Bewohner (Lüften,
Heizen, Gebrauch von Kerzen
u. a.)
• die Beschaffenheit des Gebäudes
und
• die Zusammensetzung der verwendeten
Produkte
letztlich haben.
Solange die dort ablaufenden Ursache-
Wirkungs-Prozesse noch nicht
eindeutig entschlüsselt wurden,
können wir nur vorbeugend tätig
werden.
Dieses bedeutet zum Beispiel:
• Verwendung schadstoffarmer
Produkte,
• Beseitigung von Baumängeln und
• richtiges Heizen und Lüften.
Erste Schritte wurden produktseitig
bereits unternommen, um in der
Raumluft das Auftreten von Stoffen,
die das Phänomen begünstigen können,
zu verringern: Verschiedene
Farbenhersteller bieten seit einiger
Zeit „lösemittel- und weichmacherfreie“
Produkte an. Dieses sollte
künftig auch auf andere Produkte,
die für Innenräume bestimmt sind
und aus denen die genannten Problemstoffe
ausgasen können, ausgeweitet
werden.
Attacke des
schwarzen Staubes
- das Phänomen
„Schwarze Wohnungen“ -
Ursachen - Wirkungen - Abhilfe
Attacke abgewehrt?
Seite 16
Inhalt
Mitte der neunziger Jahre erreichten
das Umweltbundesamt erstmalig
Informationen über plötzliche schwarze
Staubablagerungen in Wohnungen.
Wände, Decken und Einrichtungsgegenstände
waren – manchmal innerhalb
von Tagen, zumeist innerhalb
weniger Wochen - mit einem rußähnlichen
Schmierfilm überzogen. Selten
war ein Raum, meist waren mehrere
Räume der Wohnung betroffen. Die
Schäden reichten von einzelnen
Flecken bis zu größeren Verschmutzungen,
die aussahen, als hätten in
der Wohnung Schwelbrände stattgefunden.
Zunächst wurde möglichen Quellen
für Rußablagerungen innerhalb und
außerhalb der Wohnungen nachgegangen.
Schornstein- und Heizungsanlagen
wurden überprüft – ohne
Ergebnis. Einflüsse von außerhalb
der Wohnung schieden ebenfalls aus.
Auch andere Ursachen konnten zunächst
nicht entdeckt werden. Die
Sache war höchst mysteriös. Auffällig
war lediglich, dass die Ablagerungen
fast ausschließlich während der Heizperiode
in Erscheinung traten.
Dem Umweltbundesamt sind bis Anfang
2003 an die Tausend Fälle
plötzlicher Schwarzstaubablagerungen
in Wohnungen - manchmal auch
als Phänomen „Schwarze Wohnungen“
oder „Fogging-Effekt“ bekannt
geworden. Die Fälle verteilen
sich auf alle Bundesländer.
Die Dunkelziffer dürfte hoch sein,
da nach wie vor Unsicherheit bei den
Betroffenen besteht, wie sie mit dem
Problem umgehen sollen und an wen
sie sich zwecks Hilfestellung wenden
können. In einigen Fällen wird das
Problem „hingenommen“, ohne dass
Schritte zur Ursachenermittlung oder
zur Beseitigung ergriffen werden.


Dem Problem auf der Spur
Das Umweltbundesamt führte Ende
der neunziger Jahre zwei Fragebogenaktionen
durch, mit denen Gemeinsamkeiten
und Unterschiede
von plötzlichen Schwarzstaubablagerungen
in Wohnungen festgestellt
werden sollten. Bis Ende 2001 wurden
insgesamt 287 Fälle ausgewertet;
hier die wichtigsten Ergebnisse:
• Die Ablagerungen wurden von
den Befragten überwiegend als
„ölig-schmierig“ und „schwarzgrau“
bezeichnet. Sie traten nahezu
ausschließlich während der
Heizperiode auf.
• Die Ablagerungen traten grundsätzlich
in allen Räumen auf,
wobei das Wohnzimmer oftmals
am stärksten betroffen war.
• Grundsätzlich konnten alle Flächen
in der Wohnung betroffen sein.
Der schwarze Staub setzte sich
jedoch hauptsächlich oberhalb von
Heizkörpern, an Gardinen und
Vorhängen, auf Fensterrahmen,
Kunststoffflächen, an elektrischen
Geräten sowie auf der Innenseite
von Außenwänden ab.
Die Wohnungen waren in aller Regel
mit modernen Heizungsanlagen
ausgestattet. Kohleöfen, Kamine
und Kerosinheizgeräte spielten keine
Rolle. Die meisten Räume enthielten
Teppichböden und Raufasertapeten.
Der überwiegende Teil der
betroffenen Wohnungen wurde vor
dem Auftreten des Phänomens renoviert
(68 Prozent) oder neu gebaut
(24 Prozent). Bei 67 Prozent
der Haushalte wurden Maler- und
Lackierarbeiten durchgeführt. Dabei
kamen meistens umweltfreundliche
wasserlösliche Farben und Lacke
zum Einsatz. In knapp der Hälfte
der untersuchten Fälle wurde der
Fußboden erneuert, meistens durch
Verlegung eines neuen Teppichbodens.
In einem Drittel der Wohnungen
erfolgten größere bauliche Eingriffe.
Dabei wurden insbesondere moderne
Heizungsanlagen installiert, neue
Fenster eingebaut oder Dämmungen
innen oder außen am Haus angebracht.
halten: Gelüftet wurde im Allgemeinen
täglich, zum Teil mehrmals
täglich, hauptsächlich durch Stoßlüftung
- ansonsten zumindest durch
häufige Kippstellung der Fenster.
Da Schadstoffmessungen in den betroffenen
Wohnungen nur in Einzelfällen,
mit uneinheitlichen Vorgehensweisen
und Methoden durchgeführt
wurden, waren die ermittelten Messergebnisse
kaum miteinander vergleichbar.
Das Umweltbundesamt
nahm dies zum Anlass, in einem
umfangreichen Messprogramm verschiedene
Einflussparameter in betroffenen
Wohnungen in Berlin, Hamburg
und Braunschweig unter normalen
Lebens- und Wohnverhältnissen
genauer zu untersuchen.
In mehr als der Hälfte der befragten
Haushalte wurden zeitweise Kerzen
abgebrannt. Die Zahl der Kerzen
schwankte zwischen wenigen Kerzen
- in der Adventszeit - und täglicher
Kerzennutzung im Winter.
Der Anteil der Raucher- und Nichtraucherhaushalte
bei den erfassten
Wohnungen hielt sich in etwa die
Waage. In 28 Fällen waren Öllämpchen
verwendet worden, in drei
Fällen war ein offener Kamin benutzt
worden. In einem Fall stand
ein Kohleofen in der Wohnung.
Raumlufttemperaturen und Raumluftfeuchtigkeit
wiesen gegenüber
nicht betroffenen Wohnungen keine
Auffälligkeiten auf.

„Schwarze Wohnungen“ –
ein Problem der Umweltschutzgeneration?
Das Phänomen „Schwarze Wohnungen„
tritt gehäuft erst seit den
90er-Jahren auf. In der Literatur
vereinzelt zu findende frühere Darstellungen
haben in der Regel einen
anderen Entstehungshintergrund -
wie Verrußungen, Verbrennung von
Teppichflusen und ähnliches. Da
das Problem in aller Regel im Zusammenhang
mit der erfolgten Durchführung
von Bau- und Renovierungsarbeiten
in Erscheinung tritt, müssen
hierin die Hauptgründe liegen.
Viele Hersteller von Bau- und Renovierungsprodukten
sowie Einrichtungsgegenständen
sind seit einigen
Jahren bestrebt, anstelle leichtflüchtiger
organischer Verbindungen (VOC)
vermehrt schwerflüchtige organische
Verbindungen (SVOC) als Lösemittel
oder Additive einzusetzen. Diese
Stoffe sind meist nicht zu riechen, in
der Regel weniger gesundheitsbedenklich
und müssen außerdem nicht als
Lösemittel deklariert werden. Denn
organische Verbindungen, die oberhalb
von etwa 200oC sieden, gelten
nicht als „Lösemittel“. Produkte, die
solche Verbindungen enthalten, können
somit als „lösemittelfrei“ angeboten
werden und das Prädikat „lösemittelfrei“
gilt heute als ein wichtiges
Werbe- und Verkaufsargument.
Ein weiterer Umstand ist, dass aus
Gründen des Umweltschutzes und
der Energieeinsparung seit der Wärmeschutzverordnung
von 1995 (seit
1.2.2002 abgelöst durch die Energieeinsparverordnung)
verstärkt darauf
geachtet wird, dass die Gebäudehülle
besser gedämmt und abgedichtet
wird, um Wärmeverluste soweit wie
möglich zu vermeiden. Leider deutet
einiges darauf hin, dass der eingeschränkte
Luftaustausch in abgedichteten
Gebäuden im Zusammenwirken
mit vermehrt in die Innenraumluft
abgegebenen schwerflüchtigen organischen
Verbindungen zum Phänomen
der „Schwarzen Wohnungen“
beitragen kann.



Übeltäter „Schwerflüchtige
organische Verbindungen“?
mer erfolgt sind, erst in den darauffolgenden
Übergangs- und Wintermonaten,
wenn geheizt und weniger
oft gelüftet wird, die Konzentrationen
der schwerflüchtigen organischen
Verbindungen in der
Raumluft merklich ansteigen und
dann - im Zusammenwirken mit
anderen Faktoren - zu den plötzlichen
Schwarzstaubablagerungen
führen können.
Schwerflüchtige organische Verbindungen
können aus Produkten, die
bei Renovierung oder Neubau von
Wohnungen zum Einsatz kommen,
in die Raumluft gelangen. Insbesondere
Weichmacherverbindungen
(„Phthalate“), langkettige Alkane,
Alkohole, Fettsäuren und Fettsäureester
spielen hierbei eine Rolle.
Diese schwerflüchtigen organischen
Verbindungen können unter anderem
in
• Farben (auch in als „lösemittelfrei“
bezeichneten Farben) und Lacken,
• Fußbodenklebern,
• PVC-Bodenbelägen,
• Vinyltapeten,
• Kunststoff-Dekorplatten und
• Holzimitat-Paneelen
enthalten sein.
Auch Kunststoffoberflächen zum
Beispiel von Möbeln können Weichmacher
enthalten, die an die Raumluft
abgegeben werden können.
Physikalisch gesehen haben schwerflüchtige
organische Verbindungen
die Eigenschaft, weniger stark als
die früher verwendeten leichtflüchtigen
organischen Verbindungen in
die Raumluft auszugasen. Dafür
tun sie dies aber oft über längere
Zeit - in Einzelfällen sogar bis zu
zwei Jahren oder länger.
Dies führt dazu, dass nach Renovierungsarbeiten,
die z.B. im Som
Wen trifft die Schuld
am Phänomen „Schwarze Wohnungen“?
den, dass nicht solche „klassischen
Ursachen“ in Frage kommen. Die
Sachstandsermittlung sollte nur
durch geeignete Personen (mit dem
„Fogging“-Problem vertraute Innenraumhygieniker
und Sachverständigenbüros)
erfolgen. Fehleinschätzungen
der Sachlage sind ansonsten
nicht auszuschließen.
Handelt es sich eindeutig um das
Phänomen „Schwarze Wohnungen“,
beginnt die eigentliche Ursachensuche.
Erschwert wird diese oft dadurch,
dass der Sachverständige
erst dann in die Wohnung gerufen
wird, wenn das Problem bereits
einige Zeit (zum Beispiel bereits
aus der vorherigen Heizperiode)
vorhanden ist. Dann können in den
Ablagerungen bereits weitere Stoffe
(Sekundärverschmutzungen) enthalten
sein, die das Analysenergebnis
verfälschen. Wichtig ist deshalb
Das Auftreten des Phänomens
„Schwarze Wohnungen“ ist nicht nur
ein hygienisches, sondern leider oft
auch ein rechtliches Problem. Im
Rahmen von Mietrechtsprozessen
haben Gerichte im Einzelfall zu klären,
wer das Phänomen „Schwarze
Wohnungen“ zu vertreten hat. Betroffene
Mieter beklagen einen
„Mangel des Mietobjektes“ und sehen
einen Grund für Mietminderung und
Schadenersatz. Vermieter versuchen
Einflüsse des Gebäudes auszuschließen
und dies mit Bausachverständigen-
Gutachten zu belegen.
Bei dem Phänomen „Schwarze
Wohnungen“ handelt es sich, wie
beschrieben, um einen Vorgang, bei
dem unterschiedliche Einflussfaktoren
zusammen kommen. Dies
macht es sowohl dem Hygieniker
als auch dem Juristen gleichermaßen
schwer, eindeutige Ursachen
zu finden und – im Einzelfall - die
Verantwortlichen zu ermitteln.
Die schwarzen Beläge entstehen
nach Renovierungsarbeiten oder
Erstbezug von Wohnungen in neu
errichteten Gebäuden. Da aber
schwarze Beläge im Wohnbereich
auch durch andere Vorgänge, wie
etwa Verbrennungsprozesse („Verrußung“)
oder Schimmelpilzbefall
(der ebenfalls schwarz aussehen
kann) entstehen können, muss zunächst
bei einer Besichtigung und
Begutachtung ausgeschlossen wer-
Die schwerflüchtigen organischen
Verbindungen können sich offensichtlich
unter bestimmten Bedingungen
mit den im Raum vorhandenen
Schwebstaubpartikeln zu
größeren Teilchen verbinden und
sich dann als schmierige Beläge in
der Wohnung absetzen. Fachleute
sprechen hier von einem „Fogging-
Effekt“ (Fog = englisch Nebel).
Schmierige Beläge können aber
auch beim Vorbeiströmen des luftgetragenen
Staubes auf weichmacherhaltigen
Oberflächen auftreten.
In diesem Fall spricht man vom
„Klebefilm-Effekt“.
Welche physikalischen und chemischen
Wechselwirkungen hierbei
exakt ablaufen und welche Rolle
die schwerflüchtigen organischen
Verbindungen bei der Entstehung
von Schwarzstaubablagerungen im
Einzelfall spielen, ist derzeit noch
unklar. Viele Beispiele belegen nämlich,
dass in neu errichteten oder
renovierten Mietshäusern, bei denen
in den Wohnungen identische
Bauprodukte und Baumaterialien
zum Einsatz kamen, Schwarzstaubablagerungen
später nur in einigen
wenigen Wohnungen auftraten. Daraus
folgt, dass schwerflüchtige organische
Verbindungen allein noch
nicht zu Schwarzstaubablagerungen
führen, sondern dass noch andere
auslösende Faktoren hinzu
kommen müssen.
Über die Einflussfaktoren für
„Schwarze Wohnungen“ informiert
• Renovierungseinflüsse: Einträge schwerflüchtiger organischer
Verbindungen über „Fogging-„ und/oder „Klebefilmeffekte“.
• Bauliche Gegebenheiten: Wärmebrücken, „kalte“ Wandflächen,
ungünstige strömungstechnische Einflüsse, intensive Abdichtung
der Gebäudehülle und damit Verringerung des natürlichen Luftaustauschs.
• Raumausstattung: Materialien, die zusätzlich Weichmacher abgeben,
wie PVC-haltige Dekorplatten, Weichmacher enthaltende Möbel
etc.
• Raumnutzung: Entstehung schwerflüchtiger organischer Verbindungen
durch brennende Öllämpchen und/oder rußende Kerzen
in Verbindung mit nur periodischem Heizen, unzureichendem
Lüften (bei stark abgedichteten Gebäuden von Bedeutung) und/oder
erhöhten Staubkonzentrationen in der Raumluft.
• Raumklimatische- und Witterungseinflüsse: zu geringe Luftfeuchtigkeit,
erhöhte Elektrostatik der Luft.
rechtzeitiges Handeln aller Beteiligten.
Besser auswertbar sind Fälle,
bei denen der Sachverständige die
Wohnung besichtigt, unmittelbar
nachdem die Ablagerungen entstanden
sind.
Es gibt Einflussfaktoren, die im
Gebäude selbst zu suchen sind. Es
handelt sich hierbei in erster Linie
um bauliche Mängel, wie klassische
Wärmebrücken. An kalten Außenwänden
setzen sich schmierige Beläge
bevorzugt ab. Der bauliche
Mangel führt im Einzelfall dazu,
dass die Beläge überhaupt erst
sichtbar werden oder deren Erscheinungsbild
verstärkt wird. Aber
nicht immer müssen bauliche Mängel
zum Entstehen der schwarzen
Beläge beitragen. Meist kann erst
durch ein Gutachten geklärt werden,
ob Baumängel vorliegen und
ob Baumängel zu den Ablagerungen
beigetragen haben.
Auch das Verhalten der Bewohner
ist zu betrachten. Dazu gehört beispielsweise
der Gebrauch von
Öllämpchen oder rußenden Kerzen.
Obwohl dies, für sich betrachtet,
nicht zu dem beschriebenen Phänomen
führt (eine rußende Kerze zum
Beispiel erzeugt einen Rußfleck an
der Decke, aber keine massiven
Verfärbungen in der ganzen Wohnung), so können Öllämpchen oder
Kerzen bei Vorliegen weiterer Faktoren
die Entstehung schwarzer Ablagerungen
beschleunigen oder intensivieren.
Ähnliches gilt für das Heiz- und
Lüftungsverhalten. Unzureichendes
Lüften oder falsches Heizen allein
führt nicht zu den schwarzen Ablagerungen.
Die vollständige Drosselung
der Heizkörperthermostaten während
der Abwesenheit der Bewohnerrinnen
und Bewohner und das Wiederaufdrehen
der Thermostaten während
der Anwesenheit (gemeint ist nicht
die allgemein übliche Tag-/Nachtabsenkung
des zentralen Heizkessels)
kann die schwarzen Stäube begünstigen.
Die an der Entstehung der schwarzen
Beläge beteiligten Stoffe gelangen
aus unterschiedlichen Produkten in
die Wohnräume. Diese Produkte wurden
meistens von verschiedenen
Personen (Wohnraumnutzer, Gebäudebetreiber,
Handwerker) in die Räume
gebracht. In aller Regel kann
man diesen Personen gar kein schuldhaftes
Verhalten unterstellen, da
diese nicht wissen, dass die Produkte
an der Entstehung der schwarzen
Beläge beteiligt sein können.
Auf Herstellerseite gibt es bis heute
wenige Anbieter, die auf ihren Produkten
Problemstoffe - wie z.B. Weichmacher
- kennzeichnen. Da vermutlich
nicht jedes weichmacherhaltige
Produkt die Entstehung schwarzer
Beläge begünstigt, sehen die meisten
Hersteller jedoch keine Notwendigkeit,
den Inhalt ihrer Produkte - z.B. auf
den Weichmachergehalt hin - zu
kennzeichnen.
Aber es gibt auch positive Beispiele:
Einige namhafte Wandfarbenhersteller
haben seit einiger Zeit Farben im
Angebot, die eindeutig als „lösemittel-
und weichmacherfrei“ gekennzeichnet
sind.
Auch das Umweltzeichen „Blauer
Engel“
ist ein wichtiger Hinweis für den
Verbraucher zur gezielten Produktauswahl.
Insbesondere dann, wenn man schon
einmal ein Problem mit Schwarzstaubablagerungen
in der Wohnung
hatte, sollte man beim erneuten
Renovieren darauf achten, nur problemstoffarme
Produkte zu verwenden.
Obwohl dies allein noch keine
Gewähr dafür bietet, dass die schwarzen
Ablagerungen nicht erneut auftreten
können (wegen des komplexen
Entstehungshergangs), so zeigt doch
die Erfahrung, dass das Problem mit
einer gezielten Produktauswahl beim
Renovieren und intensiver Lüftung
über mehrere Wochen nach Abschluss
der Renovierungsarbeiten
meistens nicht noch einmal auftritt.
Trotzdem empfiehlt sich aus Vorsorgegründen
– ganz zu Schweigen
vom „ästhetischen“ Problem der
unansehnlichen Wohnung – die Ursachen
zu klären und die Ablagerungen
zu beseitigen.
Weisen die Ablagerungen jedoch
erhöhte Konzentrationen an polyzyklischen
aromatischen Kohlenwasserstoffen
(„PAK“) oder von
Ruß auf (beides entsteht bei Verbrennungsvorgängen),
kann ein
Gesundheitsrisiko gegeben sein.
Besteht eine
Gesundheitsgefahr?
Von Schwarzstaubablagerungen geht
nach gegenwärtigem Kenntnisstand
keine unmittelbare Gesundheitsgefahr
aus. Die Konzentrationen an
Problemstoffen - schwerflüchtige
organische Verbindungen, wie Weichmacher
- sind in den betroffenen
Wohnungen nur geringfügig gegenüber
nicht betroffenen Wohnungen
erhöht. Die Konzentrationen liegen
nach bisherigem Kenntnisstand
deutlich unterhalb der Schwelle
einer möglichen akuten Gesundheitsgefahr.
Beseitigung der Schäden
Bevor man damit beginnt, die Ablagerungen
durch Reinigen zu entfernen
oder durch erneutes Renovieren
zu „beseitigen“, sollte man den Ursachen
der Verschmutzung auf den
Grund gehen. Dabei muss man nicht
unbedingt alle Einflussfaktoren, die
im Einzelfall zum Entstehen beigetragen
haben, eliminieren. In der
Regel genügt es, einzelne Faktoren
„abzustellen“. Beispielsweise kann
man beim erneuten Renovieren eine
Wandfarbe wählen, die lösemittelund
weichmacherfrei ist. In Einzelfällen
kann auch eine Änderung des
Heizverhaltens helfen. Die Beseitigung
baulicher Mängel (Wärmebrücken)
trägt dazu bei, dass sich
die Beläge nicht mehr an solchen
Stellen bevorzugt absetzen können.
Auch der sparsame Gebrauch von
Kerzen und Öllämpchen kann das
Problem entschärfen.
Zur Beseitigung der Ablagerungen
ist oftmals eine intensive nasse Reinigung
mit Spülmittelzusätzen, Kunststoffreinigern
und ähnlichem erforderlich.
Bloßes Überstreichen hilft
gegen die schmierigen Beläge meist
nicht. Bei den Reinigungsvorgängen
können zum Beispiel betroffene Tapeten
derart in Mitleidenschaft gezogen
werden, dass diese vollständig
entfernt werden müssen. In Einzelfällen
müssen auch Bodenbeläge
entfernt oder größere bauliche Eingriffe
(Reduzierung von Wärmebrücken)
vorgenommen werden.
Allerdings sollten solche umfangreichen
Maßnahmen erst erwogen
werden, wenn die „einfachen“ Renovierungsschritte
(Einsatz lösemittel-
und weichmacherfreier Farben,
intensive Lüftung nach dem Renovieren,
Vermeidung von rußenden
Kerzen etc.) keinen Erfolg hatten.
Zur Klärung im Einzelfall werden
neben der Ortsbegehung durch sachkundige
Personen und der Fragebogenauswertung
auch chemische
Analysen in den betroffenen Woh14
nungen in Betracht gezogen. Solche
Analysen sind aber unseres Erachtens
nur dann sinnvoll, wenn sich
bereits durch die Ortsbesichtigung
der Verdacht auf ein „Fogging“-
Phänomen erhärtet hat und das
Entstehen der Ablagerungen noch
nicht sehr lange zurückliegt. Eine
Analyse empfiehlt sich immer auch
dann, wenn nicht klar ist, ob es
sich um Schwarzstaubablagerungen
oder um Rußrückstände aus Verbrennungsprozessen
(oder um beides)
handelt.
1. Ortsbegehung
- Sichtung (Aussehen und Art der Beläge, Orte der Ablagerung,
Intensität)
- Fingerprobe (schmierig?)
- Zustand des Hauses (außen + innen)
- Baulicher Zustand der betroffenen und ggf. benachbarter Wohnungen
- Quellen in der Wohnung? (Öfen, Öllampen, Kerzen etc.)
- Rußeinträge von außerhalb der Wohnung?
2. Hintergrundinformationen sammeln
- Fragebogenerhebung
- Ggf. weitere Hintergrundinformationen (Problem wie und wann
entstanden?, Art der Renovierung etc.)
- Produktinformationen (für Produkte bei Renovierung)
3. Messungen
- Analyse der Ablagerungen (Wischproben: SVOC, PAK, ggf. Ruß)
- Raumluftanalyse (Schwebstaub, Korngrößenverteilung, „Fogging“-
Messung, PAK-Messung)
- Außenluftmessung (Schwebstaub)
- Mikrobiologische Messungen (nur bei Verdacht auf Schimmelpilzbefall)
- Temperatur- und Feuchtemessung im Raum
4. Stellungnahme/Gutachten
- Auswertung der Fragebögen und Analysenbefunde
- Bauliche Gegebenheiten
- Nutzerverhalten
- ggf. „gerichtsfeste“ Stellungnahme
- Empfehlungen/Minimierungsmaßnahmen
An wen können sich Betroffene wenden?
Von plötzlichen Schwarzstaubablagerungen
betroffene Bewohner sollten
zunächst Kontakt mit den örtlichen
Gesundheits- und Umweltämtern
aufnehmen. Viele Ämter
sind – nicht zuletzt durch die Aufklärungsarbeit
des Umweltbundesamtes
– über dieses Problem informiert
und können Tipps für das
weitere Vorgehen geben. Kann man
von dort selbst nicht weiterhelfen,
wird man in der Regel den Betroffenen
Adressen von Umweltanalysenlabors
in der Nähe mitteilen
können, die Innenraummessungen
und speziell „Fogging“-Messungen
und -beurteilungen vornehmen können.
Adressen von Sachverständigen
und Analysenlabors können
zudem über örtliche Industrie- und
Handelskammern erfragt werden.
Auch örtliche Verbraucherzentralen
können nützliche Auskünfte geben.
Natürlich steht auch das Umweltbundesamt
Auszug aus:
Das Problem der „Schwarzen Wohnungen“
ist noch nicht endgültig
gelöst, solange wir nicht wissen,
welchen konkreten Entstehungsbeitrag

• das Verhalten der Bewohner (Lüften,
Heizen, Gebrauch von Kerzen
u. a.)
• die Beschaffenheit des Gebäudes
und
• die Zusammensetzung der verwendeten
Produkte
letztlich haben.
Solange die dort ablaufenden Ursache-
Wirkungs-Prozesse noch nicht
eindeutig entschlüsselt wurden,
können wir nur vorbeugend tätig
werden.
Dieses bedeutet zum Beispiel:
• Verwendung schadstoffarmer
Produkte,
• Beseitigung von Baumängeln und
• richtiges Heizen und Lüften.
Erste Schritte wurden produktseitig
bereits unternommen, um in der
Raumluft das Auftreten von Stoffen,
die das Phänomen begünstigen können,
zu verringern: Verschiedene
Farbenhersteller bieten seit einiger
Zeit „lösemittel- und weichmacherfreie“
Produkte an. Dieses sollte
künftig auch auf andere Produkte,
die für Innenräume bestimmt sind
und aus denen die genannten Problemstoffe
ausgasen können, ausgeweitet
werden.
Attacke des
schwarzen Staubes
- das Phänomen
„Schwarze Wohnungen“ -
Ursachen - Wirkungen - Abhilfe
Attacke abgewehrt?
Seite 16
Inhalt
Mitte der neunziger Jahre erreichten
das Umweltbundesamt erstmalig
Informationen über plötzliche schwarze
Staubablagerungen in Wohnungen.
Wände, Decken und Einrichtungsgegenstände
waren – manchmal innerhalb
von Tagen, zumeist innerhalb
weniger Wochen - mit einem rußähnlichen
Schmierfilm überzogen. Selten
war ein Raum, meist waren mehrere
Räume der Wohnung betroffen. Die
Schäden reichten von einzelnen
Flecken bis zu größeren Verschmutzungen,
die aussahen, als hätten in
der Wohnung Schwelbrände stattgefunden.
Zunächst wurde möglichen Quellen
für Rußablagerungen innerhalb und
außerhalb der Wohnungen nachgegangen.
Schornstein- und Heizungsanlagen
wurden überprüft – ohne
Ergebnis. Einflüsse von außerhalb
der Wohnung schieden ebenfalls aus.
Auch andere Ursachen konnten zunächst
nicht entdeckt werden. Die
Sache war höchst mysteriös. Auffällig
war lediglich, dass die Ablagerungen
fast ausschließlich während der Heizperiode
in Erscheinung traten.
Dem Umweltbundesamt sind bis Anfang
2003 an die Tausend Fälle
plötzlicher Schwarzstaubablagerungen
in Wohnungen - manchmal auch
als Phänomen „Schwarze Wohnungen“
oder „Fogging-Effekt“ bekannt
geworden. Die Fälle verteilen
sich auf alle Bundesländer.
Die Dunkelziffer dürfte hoch sein,
da nach wie vor Unsicherheit bei den
Betroffenen besteht, wie sie mit dem
Problem umgehen sollen und an wen
sie sich zwecks Hilfestellung wenden
können. In einigen Fällen wird das
Problem „hingenommen“, ohne dass
Schritte zur Ursachenermittlung oder
zur Beseitigung ergriffen werden.


Dem Problem auf der Spur
Das Umweltbundesamt führte Ende
der neunziger Jahre zwei Fragebogenaktionen
durch, mit denen Gemeinsamkeiten
und Unterschiede
von plötzlichen Schwarzstaubablagerungen
in Wohnungen festgestellt
werden sollten. Bis Ende 2001 wurden
insgesamt 287 Fälle ausgewertet;
hier die wichtigsten Ergebnisse:
• Die Ablagerungen wurden von
den Befragten überwiegend als
„ölig-schmierig“ und „schwarzgrau“
bezeichnet. Sie traten nahezu
ausschließlich während der
Heizperiode auf.
• Die Ablagerungen traten grundsätzlich
in allen Räumen auf,
wobei das Wohnzimmer oftmals
am stärksten betroffen war.
• Grundsätzlich konnten alle Flächen
in der Wohnung betroffen sein.
Der schwarze Staub setzte sich
jedoch hauptsächlich oberhalb von
Heizkörpern, an Gardinen und
Vorhängen, auf Fensterrahmen,
Kunststoffflächen, an elektrischen
Geräten sowie auf der Innenseite
von Außenwänden ab.
Die Wohnungen waren in aller Regel
mit modernen Heizungsanlagen
ausgestattet. Kohleöfen, Kamine
und Kerosinheizgeräte spielten keine
Rolle. Die meisten Räume enthielten
Teppichböden und Raufasertapeten.
Der überwiegende Teil der
betroffenen Wohnungen wurde vor
dem Auftreten des Phänomens renoviert
(68 Prozent) oder neu gebaut
(24 Prozent). Bei 67 Prozent
der Haushalte wurden Maler- und
Lackierarbeiten durchgeführt. Dabei
kamen meistens umweltfreundliche
wasserlösliche Farben und Lacke
zum Einsatz. In knapp der Hälfte
der untersuchten Fälle wurde der
Fußboden erneuert, meistens durch
Verlegung eines neuen Teppichbodens.
In einem Drittel der Wohnungen
erfolgten größere bauliche Eingriffe.
Dabei wurden insbesondere moderne
Heizungsanlagen installiert, neue
Fenster eingebaut oder Dämmungen
innen oder außen am Haus angebracht.
halten: Gelüftet wurde im Allgemeinen
täglich, zum Teil mehrmals
täglich, hauptsächlich durch Stoßlüftung
- ansonsten zumindest durch
häufige Kippstellung der Fenster.
Da Schadstoffmessungen in den betroffenen
Wohnungen nur in Einzelfällen,
mit uneinheitlichen Vorgehensweisen
und Methoden durchgeführt
wurden, waren die ermittelten Messergebnisse
kaum miteinander vergleichbar.
Das Umweltbundesamt
nahm dies zum Anlass, in einem
umfangreichen Messprogramm verschiedene
Einflussparameter in betroffenen
Wohnungen in Berlin, Hamburg
und Braunschweig unter normalen
Lebens- und Wohnverhältnissen
genauer zu untersuchen.
In mehr als der Hälfte der befragten
Haushalte wurden zeitweise Kerzen
abgebrannt. Die Zahl der Kerzen
schwankte zwischen wenigen Kerzen
- in der Adventszeit - und täglicher
Kerzennutzung im Winter.
Der Anteil der Raucher- und Nichtraucherhaushalte
bei den erfassten
Wohnungen hielt sich in etwa die
Waage. In 28 Fällen waren Öllämpchen
verwendet worden, in drei
Fällen war ein offener Kamin benutzt
worden. In einem Fall stand
ein Kohleofen in der Wohnung.
Raumlufttemperaturen und Raumluftfeuchtigkeit
wiesen gegenüber
nicht betroffenen Wohnungen keine
Auffälligkeiten auf.

„Schwarze Wohnungen“ –
ein Problem der Umweltschutzgeneration?
Das Phänomen „Schwarze Wohnungen„
tritt gehäuft erst seit den
90er-Jahren auf. In der Literatur
vereinzelt zu findende frühere Darstellungen
haben in der Regel einen
anderen Entstehungshintergrund -
wie Verrußungen, Verbrennung von
Teppichflusen und ähnliches. Da
das Problem in aller Regel im Zusammenhang
mit der erfolgten Durchführung
von Bau- und Renovierungsarbeiten
in Erscheinung tritt, müssen
hierin die Hauptgründe liegen.
Viele Hersteller von Bau- und Renovierungsprodukten
sowie Einrichtungsgegenständen
sind seit einigen
Jahren bestrebt, anstelle leichtflüchtiger
organischer Verbindungen (VOC)
vermehrt schwerflüchtige organische
Verbindungen (SVOC) als Lösemittel
oder Additive einzusetzen. Diese
Stoffe sind meist nicht zu riechen, in
der Regel weniger gesundheitsbedenklich
und müssen außerdem nicht als
Lösemittel deklariert werden. Denn
organische Verbindungen, die oberhalb
von etwa 200oC sieden, gelten
nicht als „Lösemittel“. Produkte, die
solche Verbindungen enthalten, können
somit als „lösemittelfrei“ angeboten
werden und das Prädikat „lösemittelfrei“
gilt heute als ein wichtiges
Werbe- und Verkaufsargument.
Ein weiterer Umstand ist, dass aus
Gründen des Umweltschutzes und
der Energieeinsparung seit der Wärmeschutzverordnung
von 1995 (seit
1.2.2002 abgelöst durch die Energieeinsparverordnung)
verstärkt darauf
geachtet wird, dass die Gebäudehülle
besser gedämmt und abgedichtet
wird, um Wärmeverluste soweit wie
möglich zu vermeiden. Leider deutet
einiges darauf hin, dass der eingeschränkte
Luftaustausch in abgedichteten
Gebäuden im Zusammenwirken
mit vermehrt in die Innenraumluft
abgegebenen schwerflüchtigen organischen
Verbindungen zum Phänomen
der „Schwarzen Wohnungen“
beitragen kann.



Übeltäter „Schwerflüchtige
organische Verbindungen“?
mer erfolgt sind, erst in den darauffolgenden
Übergangs- und Wintermonaten,
wenn geheizt und weniger
oft gelüftet wird, die Konzentrationen
der schwerflüchtigen organischen
Verbindungen in der
Raumluft merklich ansteigen und
dann - im Zusammenwirken mit
anderen Faktoren - zu den plötzlichen
Schwarzstaubablagerungen
führen können.
Schwerflüchtige organische Verbindungen
können aus Produkten, die
bei Renovierung oder Neubau von
Wohnungen zum Einsatz kommen,
in die Raumluft gelangen. Insbesondere
Weichmacherverbindungen
(„Phthalate“), langkettige Alkane,
Alkohole, Fettsäuren und Fettsäureester
spielen hierbei eine Rolle.
Diese schwerflüchtigen organischen
Verbindungen können unter anderem
in
• Farben (auch in als „lösemittelfrei“
bezeichneten Farben) und Lacken,
• Fußbodenklebern,
• PVC-Bodenbelägen,
• Vinyltapeten,
• Kunststoff-Dekorplatten und
• Holzimitat-Paneelen
enthalten sein.
Auch Kunststoffoberflächen zum
Beispiel von Möbeln können Weichmacher
enthalten, die an die Raumluft
abgegeben werden können.
Physikalisch gesehen haben schwerflüchtige
organische Verbindungen
die Eigenschaft, weniger stark als
die früher verwendeten leichtflüchtigen
organischen Verbindungen in
die Raumluft auszugasen. Dafür
tun sie dies aber oft über längere
Zeit - in Einzelfällen sogar bis zu
zwei Jahren oder länger.
Dies führt dazu, dass nach Renovierungsarbeiten,
die z.B. im Som
Wen trifft die Schuld
am Phänomen „Schwarze Wohnungen“?
den, dass nicht solche „klassischen
Ursachen“ in Frage kommen. Die
Sachstandsermittlung sollte nur
durch geeignete Personen (mit dem
„Fogging“-Problem vertraute Innenraumhygieniker
und Sachverständigenbüros)
erfolgen. Fehleinschätzungen
der Sachlage sind ansonsten
nicht auszuschließen.
Handelt es sich eindeutig um das
Phänomen „Schwarze Wohnungen“,
beginnt die eigentliche Ursachensuche.
Erschwert wird diese oft dadurch,
dass der Sachverständige
erst dann in die Wohnung gerufen
wird, wenn das Problem bereits
einige Zeit (zum Beispiel bereits
aus der vorherigen Heizperiode)
vorhanden ist. Dann können in den
Ablagerungen bereits weitere Stoffe
(Sekundärverschmutzungen) enthalten
sein, die das Analysenergebnis
verfälschen. Wichtig ist deshalb
Das Auftreten des Phänomens
„Schwarze Wohnungen“ ist nicht nur
ein hygienisches, sondern leider oft
auch ein rechtliches Problem. Im
Rahmen von Mietrechtsprozessen
haben Gerichte im Einzelfall zu klären,
wer das Phänomen „Schwarze
Wohnungen“ zu vertreten hat. Betroffene
Mieter beklagen einen
„Mangel des Mietobjektes“ und sehen
einen Grund für Mietminderung und
Schadenersatz. Vermieter versuchen
Einflüsse des Gebäudes auszuschließen
und dies mit Bausachverständigen-
Gutachten zu belegen.
Bei dem Phänomen „Schwarze
Wohnungen“ handelt es sich, wie
beschrieben, um einen Vorgang, bei
dem unterschiedliche Einflussfaktoren
zusammen kommen. Dies
macht es sowohl dem Hygieniker
als auch dem Juristen gleichermaßen
schwer, eindeutige Ursachen
zu finden und – im Einzelfall - die
Verantwortlichen zu ermitteln.
Die schwarzen Beläge entstehen
nach Renovierungsarbeiten oder
Erstbezug von Wohnungen in neu
errichteten Gebäuden. Da aber
schwarze Beläge im Wohnbereich
auch durch andere Vorgänge, wie
etwa Verbrennungsprozesse („Verrußung“)
oder Schimmelpilzbefall
(der ebenfalls schwarz aussehen
kann) entstehen können, muss zunächst
bei einer Besichtigung und
Begutachtung ausgeschlossen wer-
Die schwerflüchtigen organischen
Verbindungen können sich offensichtlich
unter bestimmten Bedingungen
mit den im Raum vorhandenen
Schwebstaubpartikeln zu
größeren Teilchen verbinden und
sich dann als schmierige Beläge in
der Wohnung absetzen. Fachleute
sprechen hier von einem „Fogging-
Effekt“ (Fog = englisch Nebel).
Schmierige Beläge können aber
auch beim Vorbeiströmen des luftgetragenen
Staubes auf weichmacherhaltigen
Oberflächen auftreten.
In diesem Fall spricht man vom
„Klebefilm-Effekt“.
Welche physikalischen und chemischen
Wechselwirkungen hierbei
exakt ablaufen und welche Rolle
die schwerflüchtigen organischen
Verbindungen bei der Entstehung
von Schwarzstaubablagerungen im
Einzelfall spielen, ist derzeit noch
unklar. Viele Beispiele belegen nämlich,
dass in neu errichteten oder
renovierten Mietshäusern, bei denen
in den Wohnungen identische
Bauprodukte und Baumaterialien
zum Einsatz kamen, Schwarzstaubablagerungen
später nur in einigen
wenigen Wohnungen auftraten. Daraus
folgt, dass schwerflüchtige organische
Verbindungen allein noch
nicht zu Schwarzstaubablagerungen
führen, sondern dass noch andere
auslösende Faktoren hinzu
kommen müssen.
Über die Einflussfaktoren für
„Schwarze Wohnungen“ informiert
• Renovierungseinflüsse: Einträge schwerflüchtiger organischer
Verbindungen über „Fogging-„ und/oder „Klebefilmeffekte“.
• Bauliche Gegebenheiten: Wärmebrücken, „kalte“ Wandflächen,
ungünstige strömungstechnische Einflüsse, intensive Abdichtung
der Gebäudehülle und damit Verringerung des natürlichen Luftaustauschs.
• Raumausstattung: Materialien, die zusätzlich Weichmacher abgeben,
wie PVC-haltige Dekorplatten, Weichmacher enthaltende Möbel
etc.
• Raumnutzung: Entstehung schwerflüchtiger organischer Verbindungen
durch brennende Öllämpchen und/oder rußende Kerzen
in Verbindung mit nur periodischem Heizen, unzureichendem
Lüften (bei stark abgedichteten Gebäuden von Bedeutung) und/oder
erhöhten Staubkonzentrationen in der Raumluft.
• Raumklimatische- und Witterungseinflüsse: zu geringe Luftfeuchtigkeit,
erhöhte Elektrostatik der Luft.
rechtzeitiges Handeln aller Beteiligten.
Besser auswertbar sind Fälle,
bei denen der Sachverständige die
Wohnung besichtigt, unmittelbar
nachdem die Ablagerungen entstanden
sind.
Es gibt Einflussfaktoren, die im
Gebäude selbst zu suchen sind. Es
handelt sich hierbei in erster Linie
um bauliche Mängel, wie klassische
Wärmebrücken. An kalten Außenwänden
setzen sich schmierige Beläge
bevorzugt ab. Der bauliche
Mangel führt im Einzelfall dazu,
dass die Beläge überhaupt erst
sichtbar werden oder deren Erscheinungsbild
verstärkt wird. Aber
nicht immer müssen bauliche Mängel
zum Entstehen der schwarzen
Beläge beitragen. Meist kann erst
durch ein Gutachten geklärt werden,
ob Baumängel vorliegen und
ob Baumängel zu den Ablagerungen
beigetragen haben.
Auch das Verhalten der Bewohner
ist zu betrachten. Dazu gehört beispielsweise
der Gebrauch von
Öllämpchen oder rußenden Kerzen.
Obwohl dies, für sich betrachtet,
nicht zu dem beschriebenen Phänomen
führt (eine rußende Kerze zum
Beispiel erzeugt einen Rußfleck an
der Decke, aber keine massiven
Verfärbungen in der ganzen Wohnung), so können Öllämpchen oder
Kerzen bei Vorliegen weiterer Faktoren
die Entstehung schwarzer Ablagerungen
beschleunigen oder intensivieren.
Ähnliches gilt für das Heiz- und
Lüftungsverhalten. Unzureichendes
Lüften oder falsches Heizen allein
führt nicht zu den schwarzen Ablagerungen.
Die vollständige Drosselung
der Heizkörperthermostaten während
der Abwesenheit der Bewohnerrinnen
und Bewohner und das Wiederaufdrehen
der Thermostaten während
der Anwesenheit (gemeint ist nicht
die allgemein übliche Tag-/Nachtabsenkung
des zentralen Heizkessels)
kann die schwarzen Stäube begünstigen.
Die an der Entstehung der schwarzen
Beläge beteiligten Stoffe gelangen
aus unterschiedlichen Produkten in
die Wohnräume. Diese Produkte wurden
meistens von verschiedenen
Personen (Wohnraumnutzer, Gebäudebetreiber,
Handwerker) in die Räume
gebracht. In aller Regel kann
man diesen Personen gar kein schuldhaftes
Verhalten unterstellen, da
diese nicht wissen, dass die Produkte
an der Entstehung der schwarzen
Beläge beteiligt sein können.
Auf Herstellerseite gibt es bis heute
wenige Anbieter, die auf ihren Produkten
Problemstoffe - wie z.B. Weichmacher
- kennzeichnen. Da vermutlich
nicht jedes weichmacherhaltige
Produkt die Entstehung schwarzer
Beläge begünstigt, sehen die meisten
Hersteller jedoch keine Notwendigkeit,
den Inhalt ihrer Produkte - z.B. auf
den Weichmachergehalt hin - zu
kennzeichnen.
Aber es gibt auch positive Beispiele:
Einige namhafte Wandfarbenhersteller
haben seit einiger Zeit Farben im
Angebot, die eindeutig als „lösemittel-
und weichmacherfrei“ gekennzeichnet
sind.
Auch das Umweltzeichen „Blauer
Engel“
ist ein wichtiger Hinweis für den
Verbraucher zur gezielten Produktauswahl.
Insbesondere dann, wenn man schon
einmal ein Problem mit Schwarzstaubablagerungen
in der Wohnung
hatte, sollte man beim erneuten
Renovieren darauf achten, nur problemstoffarme
Produkte zu verwenden.
Obwohl dies allein noch keine
Gewähr dafür bietet, dass die schwarzen
Ablagerungen nicht erneut auftreten
können (wegen des komplexen
Entstehungshergangs), so zeigt doch
die Erfahrung, dass das Problem mit
einer gezielten Produktauswahl beim
Renovieren und intensiver Lüftung
über mehrere Wochen nach Abschluss
der Renovierungsarbeiten
meistens nicht noch einmal auftritt.
Trotzdem empfiehlt sich aus Vorsorgegründen
– ganz zu Schweigen
vom „ästhetischen“ Problem der
unansehnlichen Wohnung – die Ursachen
zu klären und die Ablagerungen
zu beseitigen.
Weisen die Ablagerungen jedoch
erhöhte Konzentrationen an polyzyklischen
aromatischen Kohlenwasserstoffen
(„PAK“) oder von
Ruß auf (beides entsteht bei Verbrennungsvorgängen),
kann ein
Gesundheitsrisiko gegeben sein.
Besteht eine
Gesundheitsgefahr?
Von Schwarzstaubablagerungen geht
nach gegenwärtigem Kenntnisstand
keine unmittelbare Gesundheitsgefahr
aus. Die Konzentrationen an
Problemstoffen - schwerflüchtige
organische Verbindungen, wie Weichmacher
- sind in den betroffenen
Wohnungen nur geringfügig gegenüber
nicht betroffenen Wohnungen
erhöht. Die Konzentrationen liegen
nach bisherigem Kenntnisstand
deutlich unterhalb der Schwelle
einer möglichen akuten Gesundheitsgefahr.
Beseitigung der Schäden
Bevor man damit beginnt, die Ablagerungen
durch Reinigen zu entfernen
oder durch erneutes Renovieren
zu „beseitigen“, sollte man den Ursachen
der Verschmutzung auf den
Grund gehen. Dabei muss man nicht
unbedingt alle Einflussfaktoren, die
im Einzelfall zum Entstehen beigetragen
haben, eliminieren. In der
Regel genügt es, einzelne Faktoren
„abzustellen“. Beispielsweise kann
man beim erneuten Renovieren eine
Wandfarbe wählen, die lösemittelund
weichmacherfrei ist. In Einzelfällen
kann auch eine Änderung des
Heizverhaltens helfen. Die Beseitigung
baulicher Mängel (Wärmebrücken)
trägt dazu bei, dass sich
die Beläge nicht mehr an solchen
Stellen bevorzugt absetzen können.
Auch der sparsame Gebrauch von
Kerzen und Öllämpchen kann das
Problem entschärfen.
Zur Beseitigung der Ablagerungen
ist oftmals eine intensive nasse Reinigung
mit Spülmittelzusätzen, Kunststoffreinigern
und ähnlichem erforderlich.
Bloßes Überstreichen hilft
gegen die schmierigen Beläge meist
nicht. Bei den Reinigungsvorgängen
können zum Beispiel betroffene Tapeten
derart in Mitleidenschaft gezogen
werden, dass diese vollständig
entfernt werden müssen. In Einzelfällen
müssen auch Bodenbeläge
entfernt oder größere bauliche Eingriffe
(Reduzierung von Wärmebrücken)
vorgenommen werden.
Allerdings sollten solche umfangreichen
Maßnahmen erst erwogen
werden, wenn die „einfachen“ Renovierungsschritte
(Einsatz lösemittel-
und weichmacherfreier Farben,
intensive Lüftung nach dem Renovieren,
Vermeidung von rußenden
Kerzen etc.) keinen Erfolg hatten.
Zur Klärung im Einzelfall werden
neben der Ortsbegehung durch sachkundige
Personen und der Fragebogenauswertung
auch chemische
Analysen in den betroffenen Woh14
nungen in Betracht gezogen. Solche
Analysen sind aber unseres Erachtens
nur dann sinnvoll, wenn sich
bereits durch die Ortsbesichtigung
der Verdacht auf ein „Fogging“-
Phänomen erhärtet hat und das
Entstehen der Ablagerungen noch
nicht sehr lange zurückliegt. Eine
Analyse empfiehlt sich immer auch
dann, wenn nicht klar ist, ob es
sich um Schwarzstaubablagerungen
oder um Rußrückstände aus Verbrennungsprozessen
(oder um beides)
handelt.
1. Ortsbegehung
- Sichtung (Aussehen und Art der Beläge, Orte der Ablagerung,
Intensität)
- Fingerprobe (schmierig?)
- Zustand des Hauses (außen + innen)
- Baulicher Zustand der betroffenen und ggf. benachbarter Wohnungen
- Quellen in der Wohnung? (Öfen, Öllampen, Kerzen etc.)
- Rußeinträge von außerhalb der Wohnung?
2. Hintergrundinformationen sammeln
- Fragebogenerhebung
- Ggf. weitere Hintergrundinformationen (Problem wie und wann
entstanden?, Art der Renovierung etc.)
- Produktinformationen (für Produkte bei Renovierung)
3. Messungen
- Analyse der Ablagerungen (Wischproben: SVOC, PAK, ggf. Ruß)
- Raumluftanalyse (Schwebstaub, Korngrößenverteilung, „Fogging“-
Messung, PAK-Messung)
- Außenluftmessung (Schwebstaub)
- Mikrobiologische Messungen (nur bei Verdacht auf Schimmelpilzbefall)
- Temperatur- und Feuchtemessung im Raum
4. Stellungnahme/Gutachten
- Auswertung der Fragebögen und Analysenbefunde
- Bauliche Gegebenheiten
- Nutzerverhalten
- ggf. „gerichtsfeste“ Stellungnahme
- Empfehlungen/Minimierungsmaßnahmen
An wen können sich Betroffene wenden?
Von plötzlichen Schwarzstaubablagerungen
betroffene Bewohner sollten
zunächst Kontakt mit den örtlichen
Gesundheits- und Umweltämtern
aufnehmen. Viele Ämter
sind – nicht zuletzt durch die Aufklärungsarbeit
des Umweltbundesamtes
– über dieses Problem informiert
und können Tipps für das
weitere Vorgehen geben. Kann man
von dort selbst nicht weiterhelfen,
wird man in der Regel den Betroffenen
Adressen von Umweltanalysenlabors
in der Nähe mitteilen
können, die Innenraummessungen
und speziell „Fogging“-Messungen
und -beurteilungen vornehmen können.
Adressen von Sachverständigen
und Analysenlabors können
zudem über örtliche Industrie- und
Handelskammern erfragt werden.
Auch örtliche Verbraucherzentralen
können nützliche Auskünfte geben.
Natürlich steht auch das Umweltbundesamt
Auszug aus:

Zum Thema "Schwarze Räume"

http://www.umweltbundesamt.org/fpdf-l/2276.pdf

zum Thema Schimmmel:

http://www.umweltbundesamt.org/fpdf-l/2199.pdf

Leitfaden
zur Vorbeugung, Untersuchung, Bewertung und Sanierung von
Schimmelpilzwachstum in Innenräumen
(„Schimmelpilz-Leitfaden“)
Vorwort 1
Einleitung 3
Teil A A-1 Eigenschaften und Vorkommen von
Grundsätzliches Schimmelpilzen in Innenräumen 5
A-2 Wirkungen von Schimmelpilzen
auf den Menschen 10
A-2.1 Allergische Reaktionen 11
A-2.2 Reizende und toxische Wirkungen 13
A-2.3 Pulmonale Mykosen 15
Teil B B-1 Bauseitige Maßnahmen 16
Vorbeugende B-2 Richtiges Lüftungs- und Heizverhalten 16
Maßnahmen gegen B-2.1 Luftfeuchtigkeit und Lüftung 17
Schimmelpilzbefall B-2.2 Luftaustausch im Gebäude 19
B-2.3 Richtiges Lüften 21
B-2.4 Raumlufttechnische Anlagen 23
Teil C C-1 Schadensaufnahme bei Vorkommen von
Bestandsaufnahme Schimmelpilzen in Gebäuden 25
und Sanierung bei C-1.1 Begehung 27
Schimmelpilz- C-1.2 Bestimmung von Schimmelpilzbelastungen 30
wachstum C-1.2.1 Messung kultivierbarer Schimmelpilze in der
in Innenräumen Innenraumluft 31
C-1.2.2 Messung von kultivierbaren Schimmelpilzen im
Hausstaub 33
C-1.2.3 Messung kultivierbarer Schimmelpilze durch
Sedimentation 34
C-1.2.4 Messung der kultivierbaren Schimmelpilze in
Material- und Oberflächenkontaktproben 34
C-1.2.5 Messung der Gesamtzellzahl (Gesamtsporenzahl) 35
C-1.3 MVOC-Messungen 36
C-1.4 Schimmelpilzspürhunde 39
C-1.5 Qualitätssicherung 40
C-1.5.1 Qualitätsanforderungen an die
Untersuchungseinrichtung 40
C-1.5.2 Hilfestellungen zur internen und externen
Qualitätssicherung 42
C-2 Beurteilung von Schimmelpilzen im Innenraum 43
C-2.1 Bewertung von Materialproben 43
C-2.2 Bewertung von Luft- und Staubproben 45
C-2.2.1 Bewertung von Luftproben 46
C-2.2.3 Bewertung von Staubproben 49

Inhalt
Kapitel Inhalt Seiten
C-3 Ursachensuche und Sanierungsmaßnahmen 49
C-3.1 Ursachensuche 50
C-3.2 Sanierung 53
C-3.2.1 Kurzfristige Maßnahmen 54
C-3.2.2 Langfristige Maßnahmen 54
Teil D Fallbeispiel 1: Autohaus 58
Fallbeispiele Fallbeispiel 2: Schule A 59
Fallbeispiel 3: Kindergarten 60
Fallbeispiel 4: Verbindungsflur mit Altschaden 61
Fallbeispiel 5: Schule B 63
Anhänge Anhang 1: Begehungsprotokoll 66
Anhang 2: Weiterführende Literatur 72
Kapitel Inhalt Seiten
Einleitung
Dem Auftreten von Schimmelpilzen in Gebäuden
wird zunehmend Beachtung geschenkt.
Die Gründe hierfür sind vielfältig.
Voraussetzung für das Schimmelpilzwachstum
ist generell Feuchtigkeit. Höhere Feuchte
im Innenraum kann durch bauliche Mängel
oder durch falsches Nutzerverhalten
auftreten.
In älteren und in nicht vorschriftsgemäß errichteten
neuen Gebäuden kann durch
bauliche Mängel (undichtes Dach, Risse im
Mauerwerk) oder Fehler in der Gebäudekonstruktion
Feuchtigkeit in Wände, Fußböden
und Decken eindringen sowie zur
Gebäudeinnenseite wandern. Durch Wärmebrücken
oder unzureichend oder falsch
angebrachte Wärmedämmungen kommt
es zu einer erhöhten relativen Feuchte an
der Oberfläche bis hin zur Tauwasserbildung
an Innenflächen der Gebäudewände.
Um dies zu verhindern und einem Schimmelpilzbefall
vorzubeugen, müssen an erster
Stelle solche baulichen Mängel beseitigt
werden.
Das Verhalten der Raumnutzer kann ebenfalls
zu erhöhter Feuchte im Innenraum beitragen.
Vor allem unsachgemäßes Lüftungsverhalten
der Bewohnerinnen und Bewohner
in Verbindung mit Tätigkeiten, bei denen
Feuchtigkeit entsteht (Duschen, Kochen,
Wäschetrocknen etc.), erhöht die Feuchtigkeit
der Raumluft. Dies kann zu Schimmelpilzwachstum
führen. Besonders bei nachträglich
wärmegedämmten und nach den
geltenden Wärmeschutzvorschriften neu errichteten
Gebäuden ist wegen des verringerten
natürlichen Luftwechsels (das ist der
Luftaustausch mit der Außenluft, der z.B.
über Fugenundichtigkeiten bei geschlossenen
Fenstern und Türen auftritt) ein sachgerechtes
Lüften erforderlich.
Nicht zuletzt können unvollständig oder unsachgemäß
beseitigte Wasserschäden oder
Restbaufeuchte das Schimmelpilzwachstum
begünstigen.
Bis heute gibt es keine einheitlichen Erfassungsmethoden
und Bewertungsmaßstäbe
für Schimmelpilzkontaminationen in Innenräumen.
Dieser Leitfaden soll helfen, einheitliche
Vorgehensweisen und Empfehlungen
zu schaffen. Er soll darüber hinaus dazu
beitragen, Schimmelpilzbelastungen in Gebäuden
vorzubeugen.
Der Leitfaden wendet sich an alle diejenigen,
die mit der Vorbeugung, Erfassung, Bewertung
und Beseitigung von Schimmelpilzbelastungen
in Gebäuden befasst sind. Hierzu
gehören die Fachleute der einschlägigen Behörden
(Umwelt-, Gesundheits-, Bauaufsichtsämter)
und verschiedenen Berufsgruppen
(Baufachleute, Analytiker, Hygieniker
und Mikrobiologen) sowie die Gebäudeeigentümer
und -betreiber (Hausverwaltungen,
Wohnungsbaugesellschaften etc.).
Der Leitfaden beschränkt sich grundsätzlich
auf die Problematik der Schimmelpilzbelastungen
in Räumen und Gebäuden, die auf
natürliche Weise (Fenster, Türen) belüftet
werden können. Auf Besonderheiten, die
sich durch den Betrieb von mechanischen
Be- und Entlüftungseinrichtungen, z.B. in klimatisierten
Büroarbeitsräumen, ergeben,
wird jedoch ergänzend hingewiesen. Schimmelpilzprobleme
in Krankenhäusern und in
produktionstechnisch belasteten Arbeitsplatzinnenräumen
(z.B. Abfallverwertungsanlagen)
werden nicht behandelt; ebenso
wenig derjenige Schimmelpilzbefall, der
durch verdorbene oder unsachgemäß gelagerte
Lebensmittel entsteht und bei Genuss
dieser Lebensmittel für die Betroffenen gesundheitliche
Probleme verursachen kann.
Der Leitfaden ist folgendermaßen aufgebaut:
Im einem Grundsatzteil (Teil A) wird zunächst
auf Eigenschaften,


05 Feb 2005
15:01:19
Schnell Karin
Schimmel Pilze Problem Phänomen Schwarze Räume Gesundheit Beseitigung Heizung Lüftung
Hallo,
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Schreiber

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Der Begriff "Fogging- Effekt" (engl. "fog": Nebel) tritt häufig in Neubauten auf oder dann, wenn im Raum etwas verändert wurde (sanierte oder neu möblierte Zimmer); zumeist in der folgenden, manchmal auch in der zweiten Heizperiode. Allerdings führen Sanierungen oder neue Möbel nicht zwangsläufig zum Fogging- Effekt: In sanierten Mehrfamilienhäusern sind beispielsweise oft nur wenige Wohneinheiten betroffen.
Ist der Schaden erst einmal da, ist seine Beseitigung aufwändig und oft nur kurzfristig erfolgreich. Erforderlich sind umfangreiche Reinigungsarbeiten, oftmals mit aggressiven Mitteln. Dennoch tritt der Fogging- Effekt häufig während der nächsten Heizperiode erneut auf.
Sind Weichmacher die Ursache?
Nach heutigen Erkenntnissen sind bauliche Gegebenheiten (z. B. Wärmebrücken), Raumklima (z. B. hohe Luftfeuchtigkeit, Elektrostatik der Luft) und das Ausgasen von schwerflüchtigen organischen Verbindungen (so genannte "SVOCs") für den Fogging-Effekt verantwortlich. Insbesondere die SVOCs, besser bekannt als "Weichmacher" oder "Hochsieder", sind in vielen Produkten vorhanden: Farben, Lacke, Vinyltapeten, Teppichkleber, Teppiche (insbesondere solche mit Schaumrücken), Laminate, Isolierschäume, sogar viele Artikel des täglichen Lebens wie z. B. Kerzen, Öllämpchen usw. enthalten diese Schadstoffe.
Zwar fehlt bis heute ein vollständiger Beweis für den Einfluss der Weichmacher, Erkenntnisse aus der Automobilindustrie sprechen aber auch dafür. Vergleichbare Ablagerungen sind dort schon seit etlichen Jahren bekannt. Hier sorgten aus Kunststoff freigesetzte Weichmacher dafür, dass sich regelmäßig ein schmieriger, öliger Film an der Windschutzscheibe bildete. Die Autobauer normierten den Einsatz von Weichmachern, seitdem taucht der Effekt wesentlich seltener auf.
Sicherheitshalber auf Weichmacher verzichten
Es ist (noch) nicht eindeutig bewiesen, dass Weichmacher den Fogging- Effekt verursachen. Dennoch empfiehlt es sich, keine weichmacherhaltigen Farben, Putze, Kleber, Grundierungen usw. zu verwenden. Welche Bestandteile eine Beschichtung enthält, steht auf jedem Gebinde. Lösemittelfreie Qualitäten (LF, LG) sind per Definition nur frei von Lösemitteln mit einer Siedetemperatur unterhalb von 250 Grad Celsius – hochsiedende Lösemittel (= Weichmacher) dürfen also in diesen Beschichtungen enthalten sein.
Der Markt bietet Produkte, die dem Handwerk die nötige Sicherheit bieten: Farben ohne Weichmacher, Lösemittel oder ähnliche Stoffe. Mit dem Einsatz solcher Beschichtungen stellt sich der Handwerker auf die sichere Seite: "Wo nichts drin ist, kann nichts raus kommen". Sto ist in der Lage, ein vollständiges Innenraumsortiment ausschließlich in ELF- Qualität (Emissions- und Lösemittelfrei) zu liefern. Dazu gehören Spachtelmassen, Grundierungen, Kleber, Dekorputze, Farben, strukturgebende Dekor- und Multicolor- Beschichtungen. Zusätzliche Sicherheit garantiert die Überwachung dieser Produkte durch den TÜV Süddeutschland, der regelmäßig ihr Emissionsverhalten überprüft – und auch ihren Einsatz empfiehlt.
Auszug aus: http://www.bauzentrale.com/news/n868.php4



"Schwarze Wohnungen" - Sachsens Verbraucherschützer geben Tipps zum "Fogging-Effekt"
An Wänden und Tapeten bilden sich schwarze Flecken und rußige Schlieren. Selbst Schränke und Gardinen, der Teppichboden und andere Einrichtungsgegenstände werden binnen weniger Tage auf unerklärliche Weise grau bis schwarz. Die dunklen Flächen verschmieren wie ein Ölfilm. Sie lassen sich nur mit größter Mühe entfernen und "wachsen" binnen weniger Tage wieder nach.
Fachleute sprechen vom "Fogging-Effekt". Seine Ursachen sind bis heute noch nicht vollständig aufgeklärt. Interessanterweise treten derartige Schwarzstaubablagerungen nur in der Heizperiode auf und immer nach Renovierungen oder in Neubauten. Häufig wurde relativ wenig gelüftet oder die Wohnung war nicht ständig bewohnt. Feuchte Oberflächen (z.B. Fliesen, Fensterrahmen, Kältebrücken) und die Thermik im Raum (Heizkörper, Wärmequellen, Warmluftbewegung) spielen eine Rolle. Elektrostatisch geladene Oberflächen (Kunststoffmöbel und -tapeten (Synthetikgardinen und -teppiche, Bildschirme) forcieren das Problem.
Die Quellen des Schwarzstaubs sind offensichtlich recht unterschiedlich. Sowohl der Feinstaub der Außenluft als auch Staubpartikel aus Quellen in den Räumen selbst können am Fogging-Effekt beteiligt sein, ebenso wie Temperatur- und Druckunterschiede in den Häusern. Durch unterschiedliche chemische bzw. physikalische Konditionierung der Feinstaubpartikel schlagen sich diese auf Decken, Wänden oder Möbeln nieder.
Sachsens Verbraucherschützer raten:
• Wenn der "Fogging-Effekt" in den eigenen vier Wänden auftritt: Reichlich Lüften und Heizen; möglichst alle foggingverdächtigen Quellen entfernen, an erster Stelle Kunststoff- und Schaumtapeten, Synthetikteppiche und -oberflächen, Kerzen und Öllampen.
• Treten großräumige, umfangreiche Schwarzstaubablagerungen an Decken und Wänden der Wohnung auf, sollte man sich an einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Schäden an Gebäuden wenden. Er kann nach Besichtigung der Wohnung, allerdings nicht kostenlos, die Ursachen der Schwarzstaubablagerungen bestimmen und ein Sanierungskonzept erarbeiten.
• Damit es nicht erst zu dieser unliebsamen Überraschung kommt, sollten Innenräume atmungsaktiv gestaltet werden: Statt Kunststoff- oder Schaumtapeten hochwertige Wandfarben verwenden, auf elektrostatisch aufladbare Einrichtungsgegenstände wie Synthetikteppiche, Synthetikgardinen oder Kunststoffmöbel verzichten. Und wenn möglich, eine frisch renovierte oder Neubau-Wohnung erst nach ausreichender Austrocknung und Auslüftung beziehen.
Quelle: http://www.vzs.de/UNIQ111019388701094395/link13A.html


Wenn in Wohnungen plötzlich schwarze, schmierige Beläge an Wänden, Fensterrahmen und Einrichtungsgegenständen auftreten, dann handelt es sich immer öfter um einen so genannten Fogging-Effekt. Dieses Phänomen wird in den vergangenen Jahren zunehmend beobachtet.
Doch zunächst gab es auf der Suche nach den Ursachen der sonderbaren Ablagerungen, die sich innerhalb kurzer Zeit bilden können, mehr Fragen als Antworten. Bei den Fällen, die das Umweltbundesamt seit 1995 untersuchte, fiel auf, dass die Schwarzfärbungen häufig neu gebaute, sanierte oder renovierte Einheiten betrafen. Dabei erschien der Belag meist innerhalb weniger Stunden oder Tage während der ersten Heizperiode nach Abschluss der Arbeiten. Der Schmierfilm ließ sich kaum abwischen, und wo es doch gelang, bildete er sich schneller neu, als man putzen konnte.
Typisch ist auch, dass von mehreren gleichartig errichteten oder renovierten Wohnungen, meist nur eine oder wenige betroffen sind. Deshalb wurde zunächst das Nutzungsverhalten der Bewohner als wichtigste Ursache vermutet. Nach den Erkenntnissen des Umweltbundesamtes müssen jedoch immer verschiedene Faktoren zusammentreffen, um den Fogging-Effekt auszulösen.
In mehr als 50 Prozent aller untersuchten Fälle wurden Malerarbeiten durchgeführt, bevor es zu den Ablagerungen kam. Bei einem weiteren Drittel war zuvor der Fußbodenleger im Haus. Deshalb deutet vieles darauf hin, dass Substanzen eine Rolle spielen, die in den hierbei eingesetzten Materialien enthalten sein könnten. In zahlreichen Produkten, darunter auch umweltfreundliche Farben und Kleber, sind so genannte Weichmacher enthalten. Das sind organische Verbindungen, die über einen längeren Zeitraum an die Raumluft abgegeben werden. Gemeinsam mit anderen Institutionen und Hochschulen fand das Umweltbundesamt heraus, dass solche Weichmacher mit dem Auftreten des Fogging-Effekts in Zusammenhang stehen. Weitere Ursachen können unter anderem Wärmebrücken, Risse und Undichtheiten im Mauerwerk sowie das Lüftungs- und Heizungsverhalten sein.
Schwarz wird die Tapete nur beim Zusammentreffen mehrerer Bedingungen. Dann tritt der Effekt zumeist im Winter auf, wenn sich die langsam ausdampfenden organischen Verbindungen an kalten Stellen an den Wänden erneut absetzen und in trockener Luft winzige Schwebstaubteilchen, die überall vorhanden sind, regelrecht anziehen. Gefährdet sind besonders Wohnungen, die gut wärmeisoliert sind oder bei denen nachträglich eine verbesserte Isolierung durch neue Fenster oder durch zusätzliche Wärmedämmung ermöglicht wurde. Durch die dichten Fenster und Türen können die Weichmacher nicht aus dem Raum.
Wie lässt sich der FoggingEffekt vermeiden? Da Weichmacher offensichtlich fast immer eine Rolle spielen, empfiehlt es sich, Materialien einzusetzen, die eine möglichst geringe Konzentration dieser Stoffe aufweisen.

Auszug aus:
www.gebaeudestrategien.de
Beratungen:

Literatur, Beratung.

www.fogging.deutsche-bau-beratung.de/

http://www.wenk-sachverstaendiger.de/1400.htm

http://www.deutsche-bau-beratung.de/fogging.htm

http://www.klzh.ch/dienstleistungen/stoffe_und_gifte/chemikalien/wohngifte.cfm

http://www.baubio.ch/
07 Mar 2005
22:34:54
Schreiber
Schimmel Pilze Problem Phänomen Schwarze Räume Gesundheit Beseitigung Heizung Lüftung
Ich suche in der Schweiz ebenso Geschädigte des schwarzen Phänomens .
heidi.egli@bluewin.ch
04 Dec 2005
11:02:51
Heidi Egli
Schwarze Räume / Fogging
Auch bei uns scheint dies das Problem zu sein. Im Februar 2007 wurden Küche, Eßzimmer und Wohnzimmer (ohne Tür verbunden) neu gestrichen. Seit Herbst 2007 beobachten wir in Ecken, auf Kunststoffoberflächen (Brotmaschine etc.) eine schnell dunkler werdende Verfärbung. Von den Kunststoffoberflächen läßt sich der Belag nur mit stärkerem Haushaltsreiniger entfernen, ist nach wenigen Tagen aber wieder da. Gardinen werden besonders schnell dunkel und dann reicht oft einmaliges Waschen nicht aus.
Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht und was haben Sie unternommen? Vielen Dank für jegliche Kommentare! Peter Meier
09 Mar 2008
15:38:06
Peter Meier

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