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Startseite - GBT Forum - Arbeitsschutz Sicherheit Arbeitsmedizin OHRIS
 

Arbeitsschutz Sicherheit Arbeitsmedizin OHRIS

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Arbeitsschutz Sicherheit Arbeitsmedizin OHRIS
Guten Tag, suche Informationen (Grundlagen,Organisation, Dokumentation, Normen, Lenkung etc.) zu den Themen

Arbeitsschutz, Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik

Netzwerke - Behörden - Institutionen - - Arbeitsmedizin - Recht - Gefahrstoffe - Produktsicherheit - Links Vielen Dank zum VORAUS!

Gruss Gaus

12 Dec 2004
23:40:59
Gaus
Arbeitsschutz Sicherheit Arbeitsmedizin OHRIS Link Risiko Definition Zitate

Guten Tag, im Anhang aus meinem FUNDUS "Arbeitsschutz etc. " Links und Text, viel Erfolg! Gruss Graf

Fachinformationen:

http://www.lfas.bayern.de


Netzwerke:

http://europe.osha.eu.int/

http://by.osha.de/

http://www.bg-praevention.de

http://www.eu-ccohs.org/

http://www.praevention-online.de/pol/start_frames.html

http://www.praevention-online.de/pol/dienst_dli_frames.html

http://www.hvbg.de/d/pages/infomat/daten/ziguv.htm

Behörden:

http://europe.osha.eu.int/

Recht:

http://www.umwelt-online.de/

http://www.fachforum-arbeitsschutz.de/arbeitsschutz.html

http://www.lfas.bayern.de/

Gefahrenstoffe:

http://www.gefahrstoff-info.de/

Links:

http://www.din.de/

http://www.iso.ch/iso/en/ISOOnline.openerpage

http://www.cenorm.be/default.htm

http://www.verwaltung.uni-mainz.de/kanzler/dua/anbieter/index.htm

http://www.uminfo.de/

http://www.lifeline.de/cda/page/center/1,2845,,FF.html


http://www.betriebsaerzte.de/

Gesellschaft zur Qualitätssicherung in der betriebsärztlichen Betreuung mbH

http://gqb.de/ Ämter, Organisationen und Vereinigungen (weltweit, ZBMED)

http://www.zbmed.de/links/organ.html_ Deutsche Behörden (Yahoo)

http://www.yahoo.de/Staat_und_Politik/Behoerden/ Bundesämter und Bundesanstalten (erreichbare Institutionen des Bundes und der Länder)

http://www.grass-gis.de/bibliotheken/bundesaemter.html

Der Bundespräsident www.bundespraesident.de/ Der Bundestag

http://www.bundestag.de/

Die Bundesregierung / Ministerien

http://www.bundesregierung.de/frameset/index.jsp Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

http:// www.bmbf.de/inhalt.htm Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMA) http://www.bma.bund.de/

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

http://www.bmgesundheit.de/ Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF)

http://www.uni-duesseldorf.de/WWW/AWMF/awmfleit.htm

Bundesland Mecklenburg - Vorpommern

http://www.m-v.de/inhalt.html

Landesregierung M-V

http://www.mvnet.de/inmv/land_reg/ Kultusministerium M-V

http://www.kultus-mv.de/ WEB-Seiten in Mecklenburg-Vorpommern

http://www.web-mv.de/ Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)

http://www.bfs.de/ Arbeitsmedizin an den deutschen Hochschulen

http://www-ifam.med.uni-rostock.de/ifamlst.htm

Deutsche Qualifizierungseinrichtungen auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes de.osha.eu.int/training/

Deutsche Forschungseinrichtungen auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes de.osha.eu.int/research/res_links.stm Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM)

http://www.dgaum.de Akademien für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin

http://www-ifam.med.uni-rostock.de/ifamlst.htm Listserver "arbmednet"

http://www.med.uni-muenchen.de/arbmed/listserv.html Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e.V. - Berufsverband deutscher Arbeitsmediziner -

http://www.betriebsaerzte.de/ Deutsche Gesellschaft für Sozialmedizin und Prävention (DGSMP)

http://www.med.uni-magdeburg.de/fme/institute/ism/dgsmp/index.htm Deutsche Gesellschaft für Medizinische Soziologie e.V. (DGMS)

http://www.uni-freiburg.de/medsoz/Dgms.htm Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

http://www.baua.de/baua/index.htm Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS bei der BAuA)


http://www.baua.de/prax/ags/ags.htm Ausschuss für Biologische Arbeitsschutz (ABAS bei der BAuA)


http://www.baua.de/prax/abas/abas.htm Praevention online – Marktplatz "Arbeit und Gesundheit im Internet"

http://www.praevention-online.de

Bundesarbeitsgemeinschaft für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BASI) e.V.

http://www.basi.de/

Länderausschuss der Arbeitssicherheit und Sicherheitstechnik (LASi:)

http://bb.osha.de/lasi/lasi.htm

European Agency for Safety and Health at Work

http://europe.osha.eu.int/ - darunter: Deutsche Startseite http://de.osha.eu.int/


European Information Systen For Occupational Safety and Health (EISOSH)

http://eisosh.org Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN)

http://www.kan.de/

National Institute for Occupational Safety and Health (NIOSH)

http://www.cdc.gov/niosh/homepage.html International Commission on Occupational Health (ICOH)_

http://www.icoh.org.sg/

Trade Union Technical Bureau For Health And Safety (TUTB)

http://www.etuc.org/tutb/index_en.html

Seite "Health And Safety At Work" der EU-Generaldirektion V europa.eu.int/comm/dg05/h&s/index_hs.htm Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (EF)

http://www.eurofound.eu.int/ Schweizerische Gesellschaft für Arbeitsmedizin

http://www.iha.bepr.ethz.ch/sgarm/sgarm.htm Bayerisches Landesamt für Arbeitsschutz, Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik (LfAS)_

http://www.lfas.bayern.de/ Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Potsdam

http://bb.osha.de/systems/liaa/landpo.htm Arbeitsmedizinische Dienste GmbH (AMD)

http://www.amd-gmbh.de/

Arbeitsmedizinische Betreuungsgesellschaft Kieler Betriebe mbH

http://www.abkb.de/ Klinische Abteilung Arbeitsmedizin der Universität Wien

http://www.univie.ac.at/Innere-Med-4/Arbeitsmedizin/START_GR.HTM

Hauptverband der Gewerblichen Berufsgenossenschaften www.hvbg.de/ Landesverbände der Gewerblichen Berufsgenossenschaften

http://www.lvbg.de/ Berufsgenossenschaftliches Institut für Arbeitssicherheit (BIA)

http://www.hvbg.de/d/bia/start.htm

Berufsgenossenschaftliches Forschungsinstitut für Arbeitsmedizin (BGFA)

http://www.bgfa.ruhr-uni-bochum.de/ BG-Kliniken

http://www.hvbg.de/d/ftopsets/adressen/fklin.htm

Zentrales Informationssystem der gesetzlichen Unfallversicherung (ZIGUV) http://www.hvbg.de/d/pages/infomat/daten/ziguv.htm Institut für Arbeitsmedizin, Sicherheitstechnik und Ergonomie, Wuppertal (ASER)

http://www.aser.uni-wuppertal.de/welcome.html

Institute für Arbeitswissenschaft, Ergonomie und Mensch-Maschine-Systeme in Deutschland www.zmms.tu-berlin.de/LINKS/inst_brd.html OSHWEB Index of Occupational Safety and Health Resources

http://www-iea.me.tut.fi/cgi-bin/oshweb.pl

Agency for Toxic Substances and Disease Registry (U.S. Department of Health and Human Services) atsdr1.atsdr.cdc.gov:8080/ Center For Research On Environmental Disease ( Smithville, Texas) sprd1.mdacc.tmc.edu/cred/default.html Bundesverband der Unfallkassen (BUK)

http://www.unfallkassen.de/ mit Link-Seite www.unfallkassen.de/links.html AOK: Einstiegsseite_

http://www.aok.de/ Krankenversicherung von A bis Z

http://www.aok.de/magazine/ratgeber/krankenversicherung_az.htm

Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV)

http://www.bgvv.de/

Bundesanstalt für Arbeit / Arbeitsamt

http://www.arbeitsamt.de/

Deutsches Institut für Normung

http://www.din.de/

Verband Deutscher Sicherheitsingenieure (VDSI) http://www.vdsi.de/

Verband Deutscher Ingenieure e. V. (VDI) /

http://www.vdi.de/

Bundessozialgericht

http://www.bundessozialgericht.de/

Umwelt-Bundesamt www.umweltbundesamt.de

http://www-ifam.med.uni-rostock.de/ifamadr.htm

http://www.lfas.bayern.de/



Definitionen

Akzeptabilität

Akzeptabilität ist das Ergebnis einer wertenden Gesamtabwägung der in Frage stehenden Gefährdungssituationen, bzw. der sie hervorrufenden Technologie, Tätigkeit oder Anlage. Akzeptabilität ist ein normativer Begriff. Aufgrund einer angemessenen sachlichen Prüfung und eines ordentlichen Verfahrens wird festgestellt, daß eine Gefährdungssituation oder eine Klasse solcher Situationen es verdienen akzeptiert zu werden. Diese Situationen werden also für vertretbar, zumutbar, annehmbar, also für akzetabel gehalten (modifiziert nach Fritzsche 1986).



Akzeptanz

Akzeptanz ist die individuelle oder gesellschaftliche Bereitschaft, eine bestimmte Situation zu akzeptieren. Wie bei der Akzeptabilität liegt auch hier eine Abwägung zugrunde; in diese fließen jedoch auch neben einer objektiven Prüfung auch sachfremde und irrationale Elemente ein (nach Fritzsche 1986).



Gefährdung -[Hazard (EN 292-1)] Die Gefährdung ist eine Situation, in der die Möglichkeit der Schadensentstehung gegeben ist (Bundesanstalt für Arbeitsschutz, Arbeitsmedizin, BAuA). Siehe auch Publikation "Gefährdungsbeurteilung" des LfAS


--------------------------------------------------------------------------------

Eine Quelle einer möglichen Verletzung oder Gesundheitsschädigung (EN 192-1:1991)



Gefährdungsermittlung

Die Gefährdungsermittlung ist der umfassende Prozeß, um Gefährdungen zu erkennen.

Die Gefährdungsermittlung ermittelt Gefährdungen ohne eine Bewertung oder Beurteilung vorzunehmen.

Die Gefährdungsermittlung ist die Voraussetzung zur Gefährdungsanalyse (LfAS). Siehe auch Publikation "Gefährdungsbeurteilung"



Gefährdungsanalyse Die Gefährdungsanalyse ist der umfassende Prozeß, um Gefährdungen und deren Ursachen zu erkennen (Bundesanstalt für Arbeitsschutz, Arbeitsmedizin, BAuA).

Die Gefährdungsanalyse ermittelt Gefährdungen ohne eine Bewertung oder Beurteilung vorzunehmen.

Die Gefährdungsanalyse ist die Voraussetzung zur Gefährdungsbeurteilung. Siehe auch Publikation "Gefährdungsbeurteilung"



Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung ist der umfassende Prozeß zur Beurteilung von Gefährdungen.

Sie setzt eine Gefährdungsanalyse voraus. Die Beurteilung kann anhand normativer oder subjektiver Beurteilungskriterien erfolgen. Wird eine Gefährdungsbeurteilung aufgrund staatlicher Normen (z.B. Arbeitsschutzgesetz) vorgenommen, so sind alle einschlägigen normativen (z.B. Gefahrstoffverordnung) und technischen Beurteilungskriterien (z.B. technische Regeln, DIN-Normen etc.) heranzuziehen und anzugeben. Siehe auch Methoden der Gefährdungsbeurteilung. Siehe auch Publikation "Gefährdungsbeurteilung"



Gefahr - [danger (EN 292-1)] Gefahr ist eine Sachlage, bei der das Risiko größer als das Grenzrisiko ist (DIN 31000/2)



Grenzrisiken beruhen auf Annahmen oder Vereinbarungen. Das Vorliegen von Gefahr ist somit subjektiv (LfAS)


Unter dem Begriff der Gefahr ist eine Sachlage zu verstehen, die bei ungehindertem Ablauf des objektiv zu erwartenden Geschehens mit hinreichender Wahrscheinlichkeit die Gesundheit oder Sicherheit der Arbeitnehmer oder der Verbraucher schädigen wird (BMA)



Durch das Hinzufügen des Wortes "unmittelbar" werden höhere Anforderungen an den Gefahrenbegriff in zeitlicher Hinsicht... gestellt (StMAS)


Eine "ernste" Gefahr ... erfordert eine Steigerung der Gefahr hinsichtlich der Art und Schwere der zu erwartenden Rechtsgutbeeinträchtigung ... (StMAS)



Gefahrenbeurteilung

Im Anschluß an die Gefährdungsbeurteilung ist zu beurteilen, ob eine unmittelbar dohende Gefahr mit der Notwendigkeit zum sofortigen Handeln vorliegt, oder ob eine mittelbare Gefahr besteht, für deren Abwendung eine längere Zeitspanne vertretbar ist. (LfAS) Siehe auch Publikation "Gefährdungsbeurteilung"



Gesundheitsgefahren, arbeitsbedingte

Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren sind Einflüsse, die - allgemein oder im Einzelfall - im nachvollziehbaren Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz oder der Tätigkeit über das allgemeine Lebensrisiko hinaus die Gesundheit beeinträchtigen können.

Insbesondere handelt es sich um Arbeitseinflüsse, die Gesundheitsbeeinträchtigungen und Erkrankungen verursachen oder mit verursachen bzw. eine außerberuflich erworbene Erkrankung oder eine gesundheitliche Disposition in ihrem Verlauf ungünstig beeinflussen können. Das schließt auch das Zusammenwirken unterschiedlicher Arbeitseinflüsse mit ein. Sie reichen von physikalischen und stofflichen Gefährdungen bis hin zu physischen und psychischen Belastungen. Auch die systematische Auswertung von Mitarbeiterbefragungen kann Hinweise auf betriebliche Belastungen geben.

Qelle:

Der Begriff "arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren " ist gesetzlich nicht definiert. Die obige Beschreibung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren gibt den aktuellen Erkenntnisstand der Sozialpartner der chemischen Industrie und ihrer Berufsgenossenschaften wieder und wurde mit Betriebsärzten der chemischen Industrie beraten. Sie soll im laufenden Erfahrungsprozeß überprüft und ggf. weiterentwickelt werden.



Sicherheit Sicherheit ist die Freiheit von nicht akzeptierbarem Risiko (DIN EN 45020)



Risiko Risiko ist das Produkt aus

der Wahrscheinlichkeit, daß ein Schaden entsteht und

der Schwere des Schadens (nach BAuA)



Mathematisch formuliert:

Ri = Wi x Si

Ri = Risiko (= Erwartungswert eines Schadens)

Wi=Wahrscheinlichkeit eines Schadens

Si= Schadenshöhe in z.B. [DM], [Tote] oder [Verletzte]



Eine Kombination der Wahrscheinlichkeit und des Schweregrades der möglichen Verletzung oder Gesundheitsschädigung in einer Gefährdungssituation (EN 292-1: 1991)



Risikoanalyse Die Risikoanalyse ist der umfassende Prozeß,

um Gefährdungen und deren Ursachen zu erkennen

und

um deren Risiken qualitativ oder quantitav einzuschätzen

Sie umfaßt alle Stufen der Gefährdungsanalyse und die qualitative oder quantitative Einschätzung der Wahrscheinlichkeit und der Schwere der Schäden



Risikobeurteilung Die Risikobeurteilung ist der umfassende Prozeß der Risikoanalyse und der Entscheidung, ob das vorhandene Risiko akzeptabel ist und ob zusätzliche Maßnahmen zur Minderung des Risikos erforderlich sind (BAuA)

Zur Entscheidung der Akzeptabilität können beitragen:

Risiko-Nutzen-Analysen Risikovergleiche


Risikoakzeptanz Risikoakzeptanz ist die Annahme der Risiken durch eine Person (persönliche Risikoakzeptanz)

oder

durch eine Gruppe

oder

durch die Gesellschaft (gesellschaftliche Risikoakzeptanz)



Grenzrisiko Das größte, gesellschaftlich noch vertretbare Risiko wird als Grenzrisiko bezeichnet.

Es wird bestimmt durch einen Kompromiß verschiedener Interessensgruppen.

Zitate und Anmerkungen zum Thema "Risiko"

Chance und Risiko

Eine absolute Sicherheit kann es nicht geben.

Einer der Gründe für die sich ausbreitende Angst ist darin zu sehen, daß viele Menschen über dem Risiko einer Sache die mit ihr verbundenen Chancen vergessen haben. Chance und Risiko gehören zusammen. Um eine Chance zu ergreifen, muß man handeln, und jegliches Handeln ist mit Risiko verbunden. Wo die Angst das Handeln lähmt, schwinden die Chancen. Wo Risiken mißverstanden werden, entstehen Zerrbilder. Verzerrte Vorstellungen von Risiken erzeugen Angst. (Heilmann)



Risikoverständnis

Ein besseres Risikoverständnis ist der Schlüssel für ein gesteigertes Lebensgefühl. Es gibt keine Chance ohne Risiko, aber es kann Risiko ohne Angst geben, besonders dann, wenn man begreift, daß sich viele Ereignissse als weniger katastrophal erweisen, als man befürchtet hat, und daß viele Dinge weniger riskant sind als die, die wir ohnehin schon akzeptieren, ohne viel über sie nachzudenken (Wittsack, 1990)

"Nichts ist im Übermaß genossen völlig unschädlich" (Paracelsus)

Beispiele:

Zeitschrift "enthüllt": Gesundheitsgefahr durch zuviel Kochsalz (NaCl) im Mineralwasser. Realität: selbst das "schlimmste" Mineralwasser gefährdet nicht einmal Patienten mit salzarmer Diät. Dioxin und Müllverbrennungsanlagen (MVA): Passivraucher nehmen in einem verrauchten Büro 1000 mal mehr Dioxin auf als Anwohner von MVA’s an exponiertester Stelle (WaBoLu)

Benzin und Benzolexposition : Der Tankfüller an der Zapfsäule nimmt etwa zweieinhalbmal so viel Benzol auf wie der Autofahrer in seinem Gefährt; die Benzolgehalte der Außenluft stammen nur zu ca. 30 % aus verbleitem Kraftstoff; der durchschnittliche Zigarettenraucher nimmt aus dem Rauch 50mal mehr Benzol auf als der nichtrauchende Autofahrer; der Passivraucher immerhin noch 25 % mehr als dieser

(Nachr. Chem. Techn. Lab 36 (1988) Nr. 9)



Problem der Größenordnungen

Menschen reagieren bei nicht vorstellbaren Größenordnungen oft mit Angst.

Sie klammern sich dann z.B. an den Namen des Gefahrstoffes und an das, was sie mit diesem Stoff gedanklich und emotional verbinden - die Mengen werden bei ihrer subjektiven Bewertung vollkommen außer acht gelassen.

Beispiel:

Meldung: 1000 ppt Cadmium in Baugrube gefunden.

Dies entspricht 1 mg Cadmium/Tonne Erdreich.

Cadmium ist natürlich mit 300 mg/Tonne im Erdreich vorhanden.

oder:

1 ppm (part per million) zu messen entspricht dem Problem, einen bestimmten Menschen in München zu treffen;

1 ppb (part per billion) bedeutet, einen bestimmten Menschen in China zu finden


Die Vertrauenskrise

"Nichts auf dieser Welt müssen wir fürchten; wir müssen es verstehen" (Marie Curie)

Die Vertrauenskrise und ihre Widersprüche sind häufig auf Informationsdefizite zurückgeführt worden.

Diese Deutung geht von der Annahme aus, der Mensch sei unbeschränkt fähig, Informationen zu verarbeiten, und werde außerdem, wenn er sie verarbeitet hat, verstehen und akzeptieren...

Die Verkennung dieses Sachverhaltes hatte zur Folge, daß gerade das Bemühen um immer mehr Information dazu führte, daß der Mensch immer weniger verstand.

Der Bürger erhielt mehr Informationen, als er sinnvoll in sein Leben einzuordnen wußte (Röglin, 1990)

Alle Gefahren, die wir vor uns sehen, sind keine technischen Ausweglosigkeiten, sondern eher umgekehrt, die Unfähigkeit unserer Kultur, mit den Geschenken ihrer eigenen Erfindungskraft vernünftig umzugehen... (Carl Friedrich von Weizsäcker)



Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation nach dem Arbeitsschutzgesetz

Inhaltsverzeichnis | Homepage

Vorwort

Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation - Grundlage für wirksame Arbeitsschutzmaßnahmen

Mangelhafte Sicherheitseinrichtungen, unzuträgliche physikalische, chemische und biologische Einwirkungen sowie übermäßige körperliche Belastung bei der Berufsarbeit führen immer wieder zu Unfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Erkrankungen.

Die Folge davon sind nicht nur persönliches Leid und hohe Soziallasten, sondern auch durch Fehlzeiten der Beschäftigten und Maschinenausfallzeiten bedingte finanzielle Belastungen für den einzelnen Unternehmer oder Handwerker.

Deshalb gilt es mit allen geeigneten Mitteln dafür zu sorgen, daß die Risiken und Gefährdungen für die Beschäftigten möglichst gering gehalten werden. Dies entspricht der Zielsetzung des am 21. August 1996 in Kraft getretenen Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG, durch das die bisher geltenden Bestimmungen der Gewerbeordnung zur Betriebssicherheit abgelöst wurden. Das Gesetz gilt für alle Tätigkeitsbereiche in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst und für alle Beschäftigungsgruppen. Damit haben alle Beschäftigten - gleich welcher Branche oder Rechtsform - einen Anspruch auf Arbeitsschutz in den Betrieben und anderen privaten oder öffentlichen Einrichtungen.Grundlage für das Arbeitsschutzgesetz ist die europäische Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz 89/391/EWG. Diese Richtlinie enthält Mindestanforderungen für den Arbeitsschutz, die in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft gelten. Nach den neuen Bestimmungen ist es eine der Grundpflichten des Arbeitgebers, durch eine Beurteilung der Gefährdungen der Beschäftigten bei der Arbeit zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Deshalb ist auch eine Einbeziehung der Gefährdungsbeurteilung in die Unternehmensstrategie und die Unternehmensführung notwendig. Zuständig für den Vollzug des Arbeitsschutzgesetzes sind - von einigen Ausnahmen abgesehen - die staatlichen Gewerbeaufsichtsämter.

Dieser Ratgeber soll die Verantwortlichen in den Betrieben und Verwaltungen insbesondere mit der Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung und der Erstellung einer Dokumentation vertraut machen und ihnen die Erfüllung ihrer Arbeitgeberpflichten erleichtern.



Was steht im Gesetz ?

Beurteilung der Arbeitsbedingungen

Der Arbeitgeber ist nach § 5 Abs.1 ArbSchG verpflichtet, durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.

Die Beurteilung ist je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend.

Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch

die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte oder des Arbeitsplatzes (z.B. Stolperstellen),

physikalische, chemische und biologische Einwirkungen (z.B. Lärm),

die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit (z.B. ungeschützte bewegte Maschinenteile),

die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken (z.B. Zeitdruck),

unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten (z.B. Sachkunde im Umgang mit Gefahrstoffen).

Dokumentation

Der Arbeitgeber muß gemäß § 6 Abs.1 ArbSchG über die je nach Art der Tätigkeit und der Zahl der Beschäftigten erforderlichen Unterlagen verfügen, aus denen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis der Überprüfung ersichtlich sind. Soweit in sonstigen Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmt ist, muß eine Dokumentation nicht erstellt werden, wenn ein Arbeitgeber zehn oder weniger Arbeitnehmer beschäftigt.



Wann ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen ?

Eine Gefährdungsbeurteilung ist durchzuführen :

als Erstbeurteilung an bestehenden Arbeitsplätzen

bei jeder Änderung im Betrieb ( z. B. Änderung von Arbeitsstoffen, Arbeitsverfahren oder der Arbeitsorganisation )

bei der Neubeschaffung von Maschinen, Geräten und Einrichtungen

in regelmäßigen Abständen ( Änderung von Vorschriften )

nach Änderung des Standes der Technik

nach Auftreten von Arbeitsunfällen, Störfällen, Beinaheunfällen, Berufskrankheiten und anderen Erkrankungen.


Wer führt die Gefährdungsbeurteilung durch und erstellt die erforderlichen Unterlagen ?

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber für die Einhaltung des ArbSchG und damit auch für die Gefährdungsbeurteilung zuständig. Er kann jedoch geeignete Personen (z.B. Betriebsleiter, Abteilungsleiter, Bauleiter) oder zuverlässige und fachkundige Personen (z.B. Sicherheitsfachkraft oder Betriebsarzt) schriftlich mit der praktischen Durchführung beauftragen.

Zweckmäßigerweise wird eine Zusammenarbeit von Sicherheitspersonen (Sicherheitsfachkräfte, - beauftragte), Arbeitsmedizinern, betrieblichen Vorgesetzten, der Personalvertretung und den jeweils betroffenen Mitarbeitern bei der Beurteilung angestrebt. Die Verantwortung für die Gefährdungsbeurteilung und die ggf. erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen obliegt aber dem Arbeitgeber.

Gefährdungsbeurteilungen erfordern Sachkenntnisse über betriebliche Arbeitsabläufe, über die Gefährdungsfaktoren und die Schutzmaßnahmen. Nur wer die Gefahrenschwerpunkte in seinem Betrieb erkennt, kann wirksame Schutzmaßnahmen ergreifen und Gefährdungen wirksam bekämpfen. Deshalb sollten die betroffenen Beschäftigten und deren Vertretungen (Betriebsrat, Personalrat) bei der Gefährdungsbeurteilung durch Gespräche eingebunden und beteiligt werden.

Es können auch Beamte der zuständigen Gewerbeaufsichtsämter, Berufsgenossenschaften, sicherheitstechnische Dienste oder private Institutionen zur Beratung herangezogen werden.



Aufgabenverteilung im Betrieb

Wie ist bei der Gefährdungsbeurteilung vorzugehen ?

Das Arbeitsschutzgesetz enthält keine näheren Angaben, wie die Gefährdungsbeurteilung (formal) durchzuführen ist. Das heißt, jeder Arbeitgeber kann selbst entscheiden, welche Methoden und Hilfsmittel (Checklisten, Formulare, etc.) er verwendet.

Entscheidend (und neu!) ist lediglich, daß der Prozeß der Gefährdungsbeurteilung systematisch betrieben und für Außenstehende nachvollziehbar dokumentiert sein muss.

Das Prinzip der Gefährdungsbeurteilung selbst ist keineswegs neu. Es besteht darin, systematisch Gefährdungen (Synonym: Gefahrenpotentiale) zu erfassen, diese an Hand von Beurteilungskriterien, z.B. technischen Regeln zu bewerten (=Gefährdungsbeurteilung), um feststellen zu können, ob tatsächlich eine Gefahr nach dem derzeitigen Stand der Technik gegeben ist oder nicht. Liegt eine solche Gefahr vor, müssen je nach Dringlichkeit (Gefahrenbeurteilung) unverzüglich bzw. nach entsprechender Planung Abhilfemaßnahmen ergriffen werden. Anschließend erfolgt eine erneute Beurteilung, um die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen zu kontrollieren.

Die Gefährdungsbeurteilung als Element des Arbeitsschutzmanagements (Schema in Kurzfassung) Langfassung hier

Schema der Gefährdungsbeurteilung (Langfassung)

Die Einzelschritte der Gefährdungsbeurteilung

Festlegen von Betrachtungsbereichen

Um für die Beschäftigten die Gefährdungen am Arbeitsplatz beurteilen zu können, ist es empfehlenswert, zunächst die einzelnen Arbeitsbereiche (z.B. Büro- oder Verwaltungsbereich, Lackiererei, Spenglerei usw.) in sogenannte "Betrachtungseinheiten" zu untergliedern. Damit wird der Rahmen abgesteckt, innerhalb dessen die Beurteilung vorgenommen wird. Durch eine sinnvolle Festlegung der Betrachtungseinheiten kann so der Umfang der Beurteilungen auf das erforderliche Maß begrenzt werden.

Arbeitsplatzbezogene, tätigkeitsbezogene oder personenbezogene Beurteilung ?

Es ist zu unterscheiden, ob die einzelnen Beurteilungen

arbeitsplatzbezogen tätigkeitsbezogen oder personenbezogen durchgeführt werden.

Arbeitsplatzbezogene Beurteilungen bieten sich an, wenn z.B. mehrere stationäre Arbeitsplätze durch Gefahrstoff- oder Lärmexpositionen beaufschlagt sind. Dort werden zunächst - unabhängig von den arbeitenden Personen - die für den Arbeitsplatz typischen relevanten Gefährdungen ermittelt.

Tätigkeitsbezogene Beurteilungen können bei gleichartigen, stationären Tätigkeiten, wie z.B. Bildschirmarbeit, durchgeführt werden.

Personenbezogene Beurteilungen sind Methode der Wahl bei

nichtstationären Arbeitsplätzen, wie z.B. bei Betriebshandwerkern und auf Baustellen, der Beschäftigung besonderer Personengruppen, wie z.B. Jugendliche, werdende Mütter, Behinderte. Dabei werden für jeden Mitarbeiter die Gefährdungen, die sich aus den einzelnen Tätigkeiten ergeben, analysiert.

Ermitteln von Gefährdungen/Belastungen

Voraussetzung für alle weiteren Schritte ist es, die Gefährdungen im Betrieb zu erkennen und zu erfassen (=Ermittlung). Nur wer die Gefährdungen in seinem Betrieb kennt, kann nach einer Beurteilung angemessene Schutzmaßnahmen ergreifen.

Die Gefährdungen lassen sich in folgende Gruppen zusammenfassen (siehe auch Gefährdungskataloge der Berufsgenossenschaften) :

mechanische Gefährdungen elektrische Gefährdungen biologische Gefährdungen Brand- und Explosionsgefährdungen Gefährdungen durch spezielle physikalische Einwirkungen ( z. B. Lärm, Strahlung, Vibrationen, hohe und tiefe Temperaturen ) Gefährdungen durch ergonomische Mängel des Arbeitssystems (Arbeitsplatzgestaltung) Gefährdung durch Mängel an der Organisation Gefährdungen durch psychosoziale Belastungen sonstige Gefährdungen Gefährdungen können sich auch ergeben durch die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen. Dabei sind die verschiedenen Betriebszustände zu berücksichtigen, wie

Normalbetrieb Ingangsetzen Einrichten Probebetrieb Stillsetzen Wartung/Pflege Instandsetzen Störungen/Ausfälle


Gefährdungsbeurteilung

Die ermittelten Gefährdungen werden nun i.d.R. durch normierte Beurteilungskriterien, wie z.B.Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, technische Regeln und Normen etc., bewertet. Anhand dieser Kriterien wird festgestellt, ob tatsächlich eine Gefahr für die Beschäftigten vorliegt und somit Handlungsbedarf gegeben ist.



Gefahrenbeurteilung

Anschließend ist in der Praxis häufig zu beurteilen, ob eine unmittelbar dohende Gefahr mit der Notwendigkeit zum sofortigen Handeln vorliegt, oder ob eine mittelbare Gefahr besteht, für deren Abwendung eine längere Zeitspanne vertretbar ist. Dieser Schritt wurde vom Gesetzgeber zwar nicht ausdrücklich formuliert; er kann jedoch aus § 4 ArbSchG (Allgemeine Grundsätze) abgeleitet werden.



Festlegung und Umsetzung der Arbeitsschutzmaßnahmen

Wenn normierte Beurteilungskriterien vorliegen, können die erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen unmittelbar aus der Norm (z.B. Geländerhöhe 1.10m) abgeleitet werden. Liegen keine normierten Beurteilungskriterien vor, so müssen diese durch eine Risikoanalyse und Risikobeurteilung selbst festgelegt und entsprechende Abhilfemaßnahmen eingeleitet werden. In diesem (seltenen) Fall ist es ratsam, Experten hinzu zu ziehen.

Bei der Planung und Durchführung der notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen sind folgende allgemeine Grundsätze zu beachten :

Es ist anzustreben, die erkannten Gefährdungen zu vermeiden Gefahren sind möglichst an der Quelle zu bekämpfen Kollektive Schutzmaßnahmen haben Vorrang vor individuellen (z.B. Absaugung von Gefahrstoffen gegenüber persönlichen Schutzausrüstungen ) Prioritäten, Termine und Verantwortlichkeiten festlegen bei der Umsetzung der erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen Regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen durch den Verantwortlichen Beschäftigte in geeigneter Form unterweisen.


Wirksamkeit der Maßnahmen kontrollieren

Um die erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen wirksam durchführen zu können, sollten Prioritäten, Termine und Verantwortlichkeiten festgelegt werden. Diese müssen vom Verantwortlichen überprüft werden. Außerdem sollte eine wiederholte Prüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen erfolgen, damit ggf. Anpassungen an geänderte Arbeitsbedingungen vorgenommen werden können.



Welche Mindestanforderungen sind an eine Dokumentation zu stellen und wie können die Unterlagen aussehen ?

Für alle Arbeitgeber mit mehr als zehn Beschäftigten besteht seit dem 21.08.97 die Pflicht, Unterlagen zu führen, aus denen folgende Ergebnisse ersichtlich sind:

das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsplätze und der Tätigkeiten der Beschäftigten die festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes das Ergebnis der Überprüfung der Maßnahmen Arbeitsbedingungen, bei denen Arbeitsplatz oder Tätigkeit hinsichtlich der Gefährdungen gleichartig und damit vergleichbar sind, können in der Dokumentation zusammengefaßt werden.

Grundsätzlich steht es jedem Arbeitgeber frei, in welcher Form und in welchem Umfang dies geschieht; der Arbeitgeber kann selbst festlegen, wie er seiner Verpflichtung nachkommt, eine aussagekräftige Dokumentation zu erstellen. Die Dokumentation kann hand-, maschinenschriftlich oder EDV-gestützt erstellt werden. Dies gibt den Betrieben die Möglichkeit, individuell angepasste Beurteilungen und Dokumentationssysteme zu entwickeln und einzusetzen.

Weitere Aufzeichnungen können die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung am besten als Anlage ergänzen, wie z. B. :

Protokolle von Betriebsbegehungen durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte Eintragungen in Prüflisten, Gefährdungskatalogen u.ä. Meßprotokolle Betriebsanweisungen für Tätigkeiten, Arbeitsmittel und den Umgang mit Arbeitsstoffen. Die folgenden Beispiele und das Formblatt sollen zur Orientierung dienen.

Formulare:

http://www.lfas.bayern.de/org_publ/bestellen_www.htm

12 Dec 2004
23:42:08
Graf
Lexikon Arbeitsschutz Sicherheit Arbeitsmedizin OHRIS

Hallo, im Anhang Lexikon Arbeitsschutz, Sicherheit!


Anschlagmittel - Kennzeichnung von Rundstahlketten

Arbeitsbedingungen - Arbeitsbedingungen in Call-Centern (BAuA 4/99 S.17 ) - Beleuchtung: Falsches Licht am Arbeitsplatz schlägt auf die Gesundheit - Belüftung: Rauchfreier Arbeitsplatz - Flüssigkeitsverlust des Körpers bei der Arbeit - Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz (BArbBl. 11/97 S.74) - Krankheiten: Neue Arbeitsbedingungen führen zu neuen Krankheiten - Lärm: Lärm schadet der Gesundheit

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen - in Unternehmen (Arten)

Arbeitsmittel (Begriff) - Gerüste und Leitern - 89/655/EWG (zweite Änderung) - Flurförderzeuge: Ist das Nachrüsten mit Rückhaltesystemen notwendig? - Maschinen-Richtlinie 98/37/EG seit einem Jahr in Kraft (89/392/EWG außer Kraft)

Arbeitsrecht - Rauchen im Unternehmen - Entscheidung des BAG - Kündigungen und befristete Arbeitsvertrage nur noch schriftlich (Ab 1. Mai 2000)

Arbeitsschutz (Begriff) -> (Staatliche Ämter / Behörden für Arbeitsschutz - Adressen) - Baden-Württemberg: Arbeitsschutzbehörden BW online - Bayern: Gewerbeaufsichtsämter in Bayern sind online - Nordrhein-Westfalen: Arbeitsschutzbehörden / Kompetenznetz NRW - Rheinland-Pfalz - Arbeitsschutzverwaltung RP online - Sachsen-Anhalt: Gewerbeaufsichtsämter in Sachsen-Anhalt

Arbeitsschutzmanagement - Eckpunkte des BMA (BArbBl. 2/99 S.43) - Leitlinien für ein Arbeitsschutzmanagementsysteme - Occupational Health- and Risk Managementsystem (OHRIS)-Dokumente

Arbeitsschutzrecht (Systematik) - Arbeitsschutzrecht: 5 Thesen des BMA zur Neuordnung des Arbeitsschutzrechts - Gerichtsurteil: Zwangsanschluss nach dem ArbSichG (ASiG)?

Arbeitsunfall (Begriff) - Arbeitsunfall: Wespenstich (mit Folgen) ist ein Arbeitsunfall lt. SGB VII -Urteil- - Arbeitsweg: Beim Tanken - kein Versicherungsschutz -Urteil- - Brille: Ersatz beschädigter oder zerstörter Brillen bei Arbeitsunfällen

Arbeitszeit - Teilzeitarbeit: Neues Gesetz für mehr Teilzeitarbeit? - Klare Vorgaben für befristete Arbeitsverträge - Teilzeitarbeit: Informationen zum Thema Teilzeit

Aushangpflichtige Gesetze

Auslandstätigkeit (Versicherungsschutz nach SGB VII)

Auszubildende (siehe Jugendliche, Berufsausbildung) - Auszubildende zwischen 15-18 Jahre

Autonomes Recht der Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft, Unfallkassen) - Gesetze und andere Rechtsverordnungen



B Batterieverordnung Baustellen - Baustellenverordnung: Erläuterungen zur Verordnung (BArbBl. 3/99 S. 67) - Gerüste und Leitern (89/655/EWG - Zweite Änderung) - Hubschraubereinsatz - Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) - > RAB 30 und 31 beschlossen - SiGeKo-Ausschuss eingerichtet (BAnz. 1999 Nr.226, BArbBl. 1/2000 S.76)

Beleuchtung - Falsches Licht am Arbeitsplatz schlägt auf die Gesundheit

Berufsausbildung (Begriff) - Auszubildende zwischen 15-18 Jahre - was ist zu beachten?

Berufsgenossenschaft (siehe Unfallversicherungsträger)

Berufsgenossenschaftliches Vorschriften und Regelwerk (BGVR) - BGVR-online - Gesetze und andere Rechtsverordnungen - Neue Bezeichnung und Benummerung der Vorschriften und Regeln (Erste & Zweite Info) - UVV BGV A1 wurde geändert (2. Nachtrag der VBG 1 "Allgemeine Vorschriften" -August 2000) - UVV BGV B12 "Biologische Arbeitsstoffe" - Neue Unfallverhütungsvorschrift - UVV VBG 4: Änderung der Durchführungsanweisung - UVV VBG 101 "Persönliche Schutzausrüstungen" wird es nicht geben

Betriebliche Gesundheitsförderung (siehe Gesundheitsförderung)

Betriebsanweisungen

Betriebsverfassungsgesetz - Reform des Betriebsverfassungsgesetzes (incl. Links zum BMA)

Bildschirmarbeit /-splatz - Auslegungshinweise zu unbestimmten Rechtsbegriffen der Bildschirmarbeitsverordnung - Beleuchtung: Falsches Licht am Arbeitsplatz schlägt auf die Gesundheit - Ersatz beschädigter oder zerstörter Brillen bei Arbeitsunfällen - Neuer Leitfaden zu Bildschirm-Arbeitsplätzen (BGI 560) - "Kostenloser" Augencheck verrät nur die halbe Wahrheit

Biologische Arbeitsstoffe / Biostoffverordnung - Neu: 27.1.99 - Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe: Einrichtung, Auflösung und Tätigkeitsbericht - Biostoffverordnung (BAuA - 1/99 und 2/99 ) - Biostoff-Richtlinie 2000/54/EG hebt die 90/679/EWG auf - Handlungshilfen für die Gefährdungsbeurteilung gem. BioStoffV - Arbeitsschutz bei möglicher BSE-Gefährdung

Brandschutz - Brandschutzordnung (Neu seit Januar 2000) - Feuerlöscher, Feuerlöschmittel und -geräte (siehe Feuerlöscher) - Sicherheits- und umweltgerechte Brandschadensanierung - VDS-Leitfaden für den Brandschutz im Betrieb überarbeitet



C Call-Center - Arbeitsbedingungen in Call-Centern (BAuA 4/99 S.17 ) - Modellvorhaben des BMA zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Call-Centern Chemikalienrecht (siehe Gefahrstoffe)



D Druckbehälter - Inverkehrbringen von Druckbehältern (14.GSGV in Vorbereitung) - Ortsbewegliche Druckbehälter (1999/36/EG)


E Erste-Hilfe-Einrichtungen - Rettungsdecke im Verbandkasten für Kraftfahrzeuge Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) - Experten empfehlen niedrigere Grenzwerte für Mobilfunkanlagen - Hochspannungsleitungen - Mobiltelefon: Gefährliche Strahlung durch Handys? - TCO-Gütesiegel für Mobiltelefone

EU-Richtlinien - Stand der Umsetzung ins deutsche Recht - Einheiten im Messwesen (Änderung der Richtlinie 80/181/EWG durch 1999/103/EG) - Elektrizität - Änderung der Richtlinie (85/374/EWG) Haftung für fehlerhafte Produkte - Gefährdung durch Karzinogene und Mutagene (90/394/EWG) 2. Änderung zur 6. RL (1999/38/EG) - Gefahrgutbeauftragter (Neue EU-Richtlinie in Vorbereitung) - Gerüste und Leitern (89/655/EWG - zweite Änderung) - Maschinen-Richtlinie 98/37/EG seit einem Jahr in Kraft (89/392/EWG außer Kraft) - Ortsbewegliche Druckbehälter (1999/36/EG) - Schutz der Arbeitnehmer vor EX-gefährlicher Atmosphäre (1999/92/EG) - 15.RL zur 89/391/EWG - Spannungstoleranzen im Stromnetz ab 2003

Explosionsfähige Atmosphären, Ex-Schutz - 15. Einzelrichtlinie zur 89/391/EWG (1999/92/EG)



F Fachkraft für Arbeitssicherheit - Fachaufsichtsschreiben zur Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (BArbBl. 3/98 S.71) Ferienarbeit, Ferienjobs - was ist zu beachten?

Fernabsatz (Geschäfte über das Telefon, Internet o.ä.) - Rechtliche Neuordnung im Fernabsatzgesetz verankert, BGB und AGB-Gesetz sind leicht verändert worden

Feuerlöscher (Feuerlöschmittel und -geräte) - Fettbrandlöscher (Mitteilung der FLN Feuerlöschgeräte Neuruppin Vertriebs GmbH) - Fettbrandfeuerlöscher für den Küchenbereich - Fettbrandlöscher gibt es jetzt eindeutige Kriterien

Feuerwehrplan

Flurförderzeuge - Ist das nachträglichem Einbau von Rückhaltesystemen notwendig? (1. Änderung 89/655/EWG) - Flurförderzeuge (Auszug - Schwerpunktthema) - Fahrerrückhalteeinrichtungen bei Flurförderzeugen -Sonderdruck der GroLa-BG



G Gabelstapler (siehe Flurförderzeuge) Gefährdungen - Gefährdungsarten (nach HVBG 1999-04) - Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz (BArbBl. 11/97 S.74) - Gefährdungsbeurteilung: Stand der G.. - Manuellen Handhabung von Lasten - Leitfaden - Hubschraubereinsatz (auf Baustellen) - Windeinwirkungen (Tabelle)

Gefahrguttransport (GGVS) - ADR 2001 (Gesetzestext) - Kleinmengentransport (Entwurf) - Unfallmerkblatt für Sammelladung (nach RS 006 Anlage 3 Muster 4)

Gefahrstoffe - Änderungen 01/1999 durch BioStoffV (Gefahrstoffverordnung) - Änderungen 08/2000 durch PCB/PCT-Abfallverordnung (Gefahrstoffverordnung + ChemVerbotsV) - Antibakterielle Putzmittel - nutzlos und riskant ; Resistenzgefahr - Chemikaliengesetz: Gesetz zur Änderung des Gerätesicherheitsgesetzes und des Chemikaliengesetzes - Gefahrstoffdatenbank der Länder (online) - Gefahrstoffleitfaden mit Dokumentationshilfen - Gefahrstoffschutzpreis 2000 verliehen - Krebserzeugende Dämmstofffasern - Neufassung durch 4. Änderung (Stand 28.10.1999 - Gefahrstoffverordnung) - Reform des europäischen Chemikalienrechts - Sicherheitsdatenblatt (EG-Sicherheitsdatenblatt 91/155/EWG) geändert - Sicherheitswerkbänken mit Luftrückführung (BArbBl. 7-8/1998 S. 69) - Gesundheitsrisiko durch Tonerstaub kann bei modernen Laserdruckern, Fax- und Kopiergeräten vermieden werden - Werdende und stillende Mütter: Leitlinien für die Beurteilung von chemischen, physikalischen und biologischen Agenzien

Gerätesicherheit - Druckbehälter (14.GSGV in Vorbereitung) - EMV-Mobiltelefone: Gefährliche Strahlung durch Handys? - GSG: Gesetz zur Änderung des Gerätesicherheitsgesetzes und des Chemikaliengesetzes - GSG: Mindestanforderungen an eine GS-Zeichenvergabe (BArbBl. 3/98 S.70) - LED/Laser: LED-Leuchten sind entsprechend der Laser-Klassen zu kennzeichnen (VDE-Pressemittelung 08/2000) - Maschinen-Richtlinie 98/37/EG seit einem Jahr in Kraft (89/392/EWG außer Kraft) - Maschinen-Richtlinie 98/37/EG: Bek. des BMA: Erläuterungen der EU-Kommission - Röntgenschutzverordnung (Entwurf des BMA zur Änderung) - Strahlenschutzverordnung (Entwurf des BMA zur Änderung) - Strahlenschutz: Richtlinie für die Fachkunde auf dem Gebiet des Strahlenschutzes

Geringfügige Beschäftigung (630-DM-Job)

Gerüste - Keine EU-Gerüstrichtline, aber... - Neuregelungen in der 89/655/EWG (zweite Änderung) - 89/655/EWG (Vorschlag zur zweite Änderung) Gerüste und Leitern

Gesetze und andere Rechtsverordnungen

Gesundheitsförderung (betriebliche Gesundheitsförderung) Nutzen betrieblicher Maßnahmen zur Gesundheitsförderung ist messbar

Gesundheitsfürsorge (betriebliche Gesundheitsfürsorge)

GS-Zeichen - Mindestanforderungen an eine GS-Zeichenvergabe (BArbBl. 3/98 S.70) - Neues GS-Zeichen für ergonomische Arbeitsmittel

Gewerbeaufsicht(-amt) siehe Arbeitsschutzbehörden

Gewerbeordnung (Neufassung 99-03-02 & Änderung durch 2.Euro-Einführungsgesetz)



H Heimwerker - Heimwerkerunfalle - Tipps zum sicheren Heimwerken


I Internet - Gefahrstoffdatenbank der Länder (online) - Keine Rundfunkgebühren bis 2004 - Prävention-online - der Marktplatz ist online - UNL- Neue Sprache im Internet? - Wenn Internet-Links gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen


J Jugendliche - Auszubildende zwischen 15-18 Jahre - was ist zu beachten? - Ferienarbeit, Ferienjobs - was ist zu beachten? - Schulpraktikum: Schulisches Praktikum - was ist zu beachten?


K Kennzeichnung - Rundstahlketten (Neu) - Sicherheitskennzeichen - Was ändert sich in der neue DIN 4844? Kinder - Ferienarbeit, Ferienjobs - was ist zu beachten? - Schulisches Praktikum - was ist zu beachten?

Künstliche Mineralfasern (Mineralfaserwolle) / KMF - Deutscher Vorschlag von der EU-Kommission abgelehnt, incl. Reaktion des BMA - Künstliche Mineralfasern -aktuelle Arbeitsschutzvorschriften und Handlungshilfen (BAuA 4/99 S. 8)



L Lärm - Lärm schadet der Gesundheit Leitern - Neuregelung in der 89/655/EWG (Vorschlag zur zweite Änderung) Gerüste und Leitern - Leitern und Gerüste (Auszug - Schwerpunktthema) - Vorschlag zur Änderung der Arbeitsmittelbenutzungsrichtlinie (Absturzsicherungen, Leitern und Gerüste)



M Magnesium: Neue BGR 208 - Umgang mit Magnesium Maschinen / Maschinenrichtlinie (siehe Gerätesicherheit)

Medizinische Produkte und Geräte (Zusammen- & Kurzfassung) - Merkblatt für Errichter, Betreiber und das Anwender von Medizinprodukten (beim Senat von Berlin bestellbar) - Pflegebetten: Bundesinstitut (BfArM) warnt vor gefährlichen Pflegebetten

Messe / -termine - A+A 2001 Düsseldorf soll im Mai 2001 statt finden - Veranstaltungskalender

Mineralfasern (Mineralfaserwolle) siehe Künstliche Mineralfasern

Mobbing - Leitsätze zu Mobbing-Urteile

Mutterschutz - Allgemeine Informationen (BMA) - Leitlinien für die Beurteilung von chemischen, physikalischen und biologischen Agenzien (Werdende und stillende Mütter) - Rechte der Schwangeren auf dem Arbeitsmarkt (EuGH) - Schwanger - was nun? (Informationen für die werdende Mutter & Was ist im Unternehmen zu beachten?) - Werdende Mutter im Unternehmen - was ist zu beachten?



N O Ortsveränderliche Druckbehälter - Neue Richtlinie 1999/36/EG (Umsetzung ab Juli 2001, Übergangsfrist bis Juli 2003)


P Q Qualitätsmangementsysteme - Änderungen im Jahr 2000 (Neue ISO-Vorschläge ISO 9000, 9001, 9004, AMS) - Qualitätsmanagment im Gesundheitswesen (Verankerung im SGB V)


R Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz - Neue inhaltliche Gliederung der BGR'n - BGR 204: ...- Umgang mit Magnesium Rundstahlketten - Neue Kennzeichnung durch EN 818



S Schutz besonderer Personengruppe (Begriff) - besonders schutzbedürftige Personengruppe Schwangerschaft - Werdende Mütter im Unternehmen (siehe Mutterschutz)

Schweißen - Beurteilung partikelförmiger Stoffe in der Schweißtechnik - Schweißrauche können die Parkinson-Krankheit beschleunigen?

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (-koordinator, -plan) - Fragen zur Baustellenverordnung (20 Fragen Info) - SiGe-Plan - Software-Übersicht für den SiGeKo (und die der Firma SIDI: SiGe-ROM V3.0) - Unterlage für spätere Arbeiten

SiGeKo (siehe Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination)

SiGe-Plan (siehe Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination)

Sicherheitsdatenblatt (EG-Sicherheitsdatenblatt für gefährliche chemische Stoffe und Zubereitungen) - 2. Änderungen des Inhalts

Sicherheitskennzeichen - Neue Sicherheitskennzeichen - Was ändert sich in der neue DIN 4844?

Störfall (-Richtlinie, -verordnung) Störfall-Verordnung: Arbeitshilfe bei der Umsetzung der neuen Störfall-Verordnung

Strahlenschutz - Änderung der Strahlenschutzverordnung

Straßenverkehr - Ab 1. Februar 2001: Änderung von Straßenverkehrsregeln - Ab 1.April 2001: Änderung der Promillegrenze - Rettungsdecke im Verbandkasten für Kraftfahrzeuge - Sicherheitsrisiko Autofreisprechanlage?



T Teilzeit - Neues Gesetz für mehr Teilzeitarbeit? - Klare Vorgaben für befristete Arbeitsverträge - Ab 2001: Teilzeit und Befristungsgesetz Telearbeit - Leitlinien zur Telearbeit in europäischen Telekommunikationsunternehmen



U Umweltschutz - Neues Logo für gutes Umweltmanagement Unfallanzeige (incl. Formular)

Unfallmerkblatt (nach GGVS) - Unfallmerkblatt für Sammelladung (nach RS 006 Anlage 3 Muster 4)

Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft, Unfallkassen) - Auslandstätigkeit der Beschäftigten (Versicherungsschutz nach SGB VII) - Berufsgenossenschaften/Unfallkassen im Internet -Übersicht - Mitteilungsblatt "Unfall-Stop" ist online

Unfallverhütungsvorschriften (siehe BGVR) - Gesetze und andere Rechtsverordnungen

Urlaub (Urlaubstipps) - Resturlaub - Hinweis des BMA - Urlaubsvorbereitungen - Hinweise für ihren Urlaub

Urteile: - Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und Mitbestimmung des Betriebsrats - Arbeitsvertrag - Anfechtung: Offensichtliche Schwerbehinderung und Anfechtung des Arbeitsvertrages - Arbeitsvertrag - Kündigung: Beschäftigte droht mit Krankheit - Arbeitsvertrag - Kündigung: Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen (BAG) - Arbeitsvertrag - Kündigung: Kündigungsfrist und Kündigungstermin - Arbeitsvertrag - Kündigung: Prüfung der außerordentliche Kündigung wegen Totschlags (AN im öffentlicher Dienst) - Arbeitszeit: Kein automatischer Anspruch auf Arztbesuch während der Arbeitszeit - Arbeitszeugnis: Formulierung in der Schlussformel - Arbeitszeugnis: Wer muss das Arbeitszeugnis unterschreiben? - Aufhebungsvertrag: Hinweis- und Aufklärungspflichten bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages - Azubis: Posttraumatische psychische Störungen nach einer sexuelle Belästigung - Nicht versicherte Tätigkeit - Azubis: Verzicht auf tarifliche Leistungen als Einstellungsvoraussetzung - Berufsunfähigkeit: Berufsunfähigkeit aufgrund von Wirbelsäulenschäden (Urteil: BSG) - Betriebsarzt: Dürfen auf dem Betriebsgelände keine zusätzliche Kassenarztpraxis führen. - Betriebsrat: Freistellung als mitbestimmungspflichtige Versetzung? - Betriebsrat: Keine Vergütung für Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit (BAG) - Betriebsübergang: Wahrung eines Versorgungsbesitzstandes nach Betriebsübergang - Bußgeld: Keine Erstattung einer Geldbuße wegen Lenkzeitüberschreitung (BAG) - Haftung / Regress: Privater Hausbau kann teuer zu stehen kommen - Lohn / Gehalt: Verzugszinsen aus Bruttolohn - Mobbing: Leitsätze zu Mobbing-Urteile (LAG Thüringen) - Mutterschutz: Beweiswert eines ärztlichen Beschäftigungsverbots - Mutterschutz: Rechte der Schwangeren auf dem Arbeitsmarkt (EuGH) - PSA: Weigerung Gehörschutz zu benutzen - Geldbuße - Rente: - wegen Arbeitslosigkeit: Keine Ausgleichspflicht des Arbeitgebers bei Verschlechterung - Unfallschutz - Schüler: Schulkantine: Unfall in der S... - ausnahmsweise Arbeitsunfall - Unfallschutz - Schüler: Gesetzlicher Unfallschutz verwirkt, wenn Schüler sich vernunftwidrig und gefahrbringend verhalten hat - Urlaub: Resturlaub - Hinweis des BMA - Urlaub: Rufbereitschaftsvergütung im Urlaub - Urlaub: Urlaubserteilung und vereinbartes Rückrufrecht des Arbeitgebers - Vergütung im öffentlichen Dienst: Bestellung zur Frauenbeauftragten - Versicherte Tätigkeit: Arbeitsweg - Beim Tanken - Nicht versicherte Tätigkeit - Versicherte Tätigkeit: Getränkebeschaffung - Nicht versicherte Tätigkeit - Versicherte Tätigkeit: Wenn Beschäftigter während der Betriebsfeier Grundstück verlässt - Nicht versicherte Tätigkeit - Versicherte Tätigkeit: Wespenstich (mit Folgen) ist ein Arbeitsunfall lt. SGB VII



V Verordnungen - Gesetze und andere Rechtsverordnungen Vorsorgeuntersuchungen - Vorsorgeuntersuchung für die Beschäftigten in Unternehmen



W Wehrdienstleistende (Begriff) Wirtschaftlichkeit und Arbeitsschutz - Stellungnahme der Chemie-BG (siehe Sichere Chemiearbeit 7/99)

Aus:http://www.sidiblume.de/search.htm

12 Dec 2004
23:43:06
Loser

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