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Startseite - GBT Forum - Empfehlungen Standard Planung Gebäudetechnik Haustechnik
 

Empfehlungen Standard Planung Gebäudetechnik Haustechnik

Text Datum Benutzer
Empfehlungen Standard Planung Gebäudetechnik Haustechnik
Guten Abend, ich suche Infos über -- Empfehlungen und Standards - "Gebäudetechnik" in der Planungsphase! Vielen Dank Gruss Grasser

12 Dec 2004
23:37:26
Grasser
Empfehlungen Standard Planung Gebäudetechnik Haustechnik

Hallo, im Anhang Text und Link zu Ihrem Thema! Viel Erfolg Ernst



EMPFEHLUNG Gebäudetechnik-Anlagen Inhaltsverzeichnis Seite 1. EINLEITUNG.....................................................................................................................1 2. KONZEPT WIRTSCHAFTLICHKEIT/OEKOLOGIE/ENERGIE................................2 Wirt 2 Oekologie ............................................................................................................................. 2 Energie . 3 3. TECHNISCHE VORGABEN...........................................................................................5 3.1 Elektro ........................................................................................................................ 5 Energie ........................................................................................................................ 5 Zentrale Starkstromanlagen........................................................................................... 5 Beleuchtung ................................................................................................................. 7 Telefonie/Kommunikation .............................................................................................. 9 Universelle Kommunikationsverkabelung ....................................................................... 9 Gefahrenmeldeanlagen................................................................................................12 Blitzschutzeinrichtungen und Überspannungsschutzmassnahmen ..................................13 Massnahmen zur Vermeidung von Korrosionsschäden ..................................................14 Wartung und Bedienung...............................................................................................15 Abnahmen...................................................................................................................15 3.2 Heizung......................................................................................................................15 Energie .......................................................................................................................15 Zulieferung Energieträger, Lagerung.............................................................................15 Raumlufttemperaturen (Auslegungstemperaturen, Winterbetrieb)...................................16 Wärmeerzeugung ........................................................................................................17 Wärmeverteilung .........................................................................................................21 Dämmungen................................................................................................................22 Wartung und Bedienung...............................................................................................22 Abnahmen...................................................................................................................22 3.3 Lüftung .....................................................................................................................23 Energie .......................................................................................................................23 Lüftungssysteme .........................................................................................................25 Wärmerückgewinnungs-Anlagen (WRG) ......................................................................27 Dämmungen................................................................................................................28 Wartung und Bedienung...............................................................................................28 Abnahmen...................................................................................................................28 3.4 30 Energie .......................................................................................................................30 Kältesysteme...............................................................................................................30 Rückkühlung ...............................................................................................................31 Abwärmenutzung.........................................................................................................32 Dämmungen................................................................................................................32 Wartung und Bedienung...............................................................................................32 Abnahmen...................................................................................................................33 KBOB Empfehlung / Haustechnik-Anlagen / Ausgabe 1 / Jan. 2000 Seite 3.5 Sanitär .......................................................................................................................34 Wasserverbrauch/Energie ............................................................................................34 Sanitärapparate...........................................................................................................34 Wasserversorgung/Löschsysteme ................................................................................35 Wassererwärmungsanlagen .........................................................................................36 Druckluftversorgung.....................................................................................................38 Wärmerückgewinnung..................................................................................................38 Dämmungen................................................................................................................39 Wartung und Bedienung...............................................................................................39 Abnahmen...................................................................................................................39 3.6 MSRL-Technik............................................................................................................40 Konzept ......................................................................................................................40 Wartung und Bedienung...............................................................................................40 Abnahmen...................................................................................................................40 3.7 Betriebsoptimierung ..................................................................................................41 Ziel .............................................................................................................................41 Vorgehen ....................................................................................................................41 4. VERWENDETE ABKÜRZUNGEN...............................................................................42 5. VERWENDETE BEGRIFFE..........................................................................................45 ANHANG.47 . Einschlägige Gesetze, Vorschriften, Verordnungen, Weisungen, Normen, Empfehlungen im Bereich Haustechnik ..............................................................................47 . Einzeldokumente für die Beauftragten ................................................................................48 . Interne Einzeldokumente für die Haustechnik-Berater ........................................................49

1 KBOB Empfehlung / Haustechnik-Anlagen / Ausgabe 1 / Jan. 2000 1. Einleitung Ziele Das Dokument legt für alle Haustechnik-Anlagen einen wirtschaftlichen Standard fest. Dabei werden neben der Erst-Investition auch die Betriebs- und Erhaltungskosten der Anlagen in der Wirtschaftlichkeit berücksichtigt. Die Empfehlungen weisen auf die weiterführenden Unterlagen hin. Projektbezogene Anforderungen werden im Projektpflichtenheft definiert. Geltungsbereich Diese Empfehlungen gelten für alle Neu- und Umbauten, Instandsetzungs- und Instandhaltungsprojekte sowie Mietobjekte und Provisorien im Geltungsbereich der Verordnung über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes (VILB) und zwar über alle Projektphasen. Einzelne Abschnitte (z.B. Raumtemperaturen) dienen auch der Betriebsoptimierung in der Bewirtschaftungsphase der Objekte. Prüfung der Haustechnikkonzepte Die Vorgehensanweisungen und insbesondere die Genehmigungspflichten für Dokumente werden in den Organisationshandbüchern der Bau- und Liegenschaftsorgane geregelt. Adressaten Die Empfehlungen richten sich in erster Linie an die beauftragten Haustechnik-Ingenieure, aber auch an den Gesamtleiter und die übrigen Mitglieder des Planungsteams. 2 KBOB Empfehlung / Haustechnik-Anlagen / Ausgabe 1 / Januar 2000 2. Konzept Wirtschaftlichkeit/Oekologie/ Energie Wirtschaftlichkeit Kosten-Nutzen-Analyse Die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und der Vergleich von Investitionsvarianten ist mit dem vom BBL zur Verfügung gestellten Programm "Wirtschaftlichkeitsrechnung (WIRE) im Immobilienmanagement des Bundes" durchzuführen. Oekologie Umweltbelastung Die grösste Umweltbelastung verursacht ein Gebäude durch den Energieverbrauch der Haustechnik-Anlagen während der Gebäudenutzung. Die energetische Optimierung ist deshalb die wichtigste Massnahme zur Reduktion der Umweltbelastung. Diese hat nach untenstehender Priorität zu erfolgen: - Bedürfnisse der Benutzer sowie bauliche und gestalterische Konzepte sind kritisch zu hinterfragen und die Konsequenzen auf Umwelt/ Energie und Kosten aufzuzeigen - Generell sind die Voraussetzungen für einen niedrigen Energieverbrauch und einfache Haustechnik-Anlagen zu schaffen Integrale Planung Die "rationelle Verwendung von Energie" und der "ökologische Materialeinsatz" sind durch den Auftraggeber und das Planungsteam (Architekt, Bauingenieur, Haustechnikingenieure) gemeinsam anzugehen. Dabei gilt folgende Philosophie: - Optimale Abstimmung zwischen "Bau" und "Haustechnik" - Nur soviel Haustechnik wie notwendig einsetzen - Einfache und energetisch optimale Anlagen mit kurzen Versorgungswegen planen - Wartungsarme und wartungsfreundliche Anlagen planen - Langlebige Anlagenteile einsetzen - Kriterien für die Betriebsoptimierung in der Planung berücksichtigen Grundlagen Oekologie Eine Grundlage für den Einbezug der Oekologie bildet die SIA-Dokumentation D 0118 "Oekologie in der Haustechnik". Materialeinsatz Es sind Materialien zu verwenden, deren Zusammensetzung deklariert und deren Belastung im Materialkreislauf bekannt und gering sind. - Einzubeziehen ist der ganze Lebenszyklus von der Gewinnung der Rohstoffe über die Herstellung, Verarbeitung und Nutzung bis zur Entsorgung der ausgedienten Anlagen. - Die Materialempfehlungen und Entsorgungswege sind nach der SIA-Dokumentation D 0118, Anhang 3, anzuwenden. 3 KBOB Empfehlung / Haustechnik-Anlagen / Ausgabe 1 / Jan. 2000 - Weitere Informationen über den ökologischen Materialeinsatz können den erfa info-Blättern der Koordination der Bau- und Liegenschaftsorgane des Bundes (KBOB) entnommen werden. Energie Bei der energetischen Optimierung des Beriebes haben Massnahmen zur Senkung des Energiebedarfes Vorrang vor der Verbesserung der Energieversorgung und der Wärmeerzeugung. Energiebedarf Zielwerte Für die Neu- und Umbauten werden für den Heizenergiebedarf und Elektrizitätsbedarf (Lüftung/Klima) im Projektpflichtenheft Grenzwerte bzw. Zielwerte bei festgelegten Nutzungsbedingungen vorgegeben. Wenn die Wirtschaftlichkeit nachgewiesen werden kann, sind tiefere Werte anzustreben. Es gelten die Musterverordnung "Rationelle Energienutzung in Hochbauten" Bundesamt für Energie und Konferenz der kantonalen Energiefachstellen, "Energie im Hochbau" SIA 380/1 und "Elektrische Energie im Hochbau" SIA 380/4. Wärmeverluste Wärmegewinne Die Wärmeverluste (z.B. Bauvolumen, Gebäudeform, Zonierung, Fensteranteil, Konstruktion) und die Wärmegewinne (z.B. Gebäudestandort und -orientierung, Passive Sonnenenergienutzung) sind zu optimieren. Im Hinblick auf die Minimierung des Elektrizitätsbedarfes sind die baulichen Voraussetzungen für die Beleuchtung (z.B. Tageslichtnutzung, Raumgestaltung) und Lüftung/Klima (z.B. Sonnenschutz, thermische Masse, Zonierung der Räume, Anordnung der Lüftungsund Klimazentralen) zu schaffen. Die Berücksichtigung der effektiven internen Wärmelasten (Personen, Betriebseinrichtungen, Beleuchtung) ermöglichen kostengünstige und energieoptimale Lüftungs- und Klimaanlagen. Energie-Messkonzept Der Energieverbrauch ist im Hinblick auf einen rationellen Betrieb auszuwerten. Es sind die nötigen Mess- und Registriereinrichtungen vorzusehen. Hiezu ist die Empfehlung "Energie-Messkonzept" massgebend. Eigene Elektrizitätsversorgung Folgende Technologien können geprüft und soweit wirtschaftlich vertretbar und ökologisch sinnvoll eingesetzt werden: - Photovoltaik - Windgeneratoren - Kleinwasserkraftwerke 4 KBOB Empfehlung / Haustechnik-Anlagen / Ausgabe 1 / Januar 2000 Wärmeerzeugung Die Deckung des Heizenergiebedarfes hat optimal und in der nachstehenden Reihenfolge zu erfolgen: - Vorhandene Abwärme, soweit wirtschaftlich vertretbar und technisch möglich, fach- und gebäudeübergreifend nutzen - Verteilverluste durch geschickte Standortwahl der Zentralen, Wahl der Betriebstemperaturen, Leitungsführung und Wärmedämmung minimieren - Erneuerbare Energien, soweit vertretbar, wie aktive Sonnenenergie, Umgebungswärme (Grund-, See- oder Flusswasser, Geothermie) und Biomasse (Holz), einsetzen - Einsatz Fernwärme prüfen - Fossile Energien in der Priorität Erdgas, Erdoel einsetzen Folgende Technologien können geprüft und soweit wirtschaftlich vertretbar und ökologisch sinnvoll eingesetzt werden: - Holzverbrennungsanlagen (Stückholz, Schnitzel oder Vergasung) - Wärmepumpen (Antrieb elektrisch oder Verbrennungsmotor) - Sonnenkollektoren - Wärme-Kraft-Koppelung (Antrieb wie Verbrennungsmotor, Dampf, Brennstoffzelle oder System Stirling) - Gasturbinenanlagen - Heizkessel Der Einsatz von Wärme-Kraft-Koppelung ist vor allem bei mittleren und grossen Anlagen zu prüfen. Dabei ist diese nur wärmegeführt zu planen und nur, wenn deren Wärme während der gesamten Betriebszeit sinnvoll genutzt werden kann. Grundsätzlich sind solche Anlagen nach dem Prinzip der "Maximalen Umweltschonung" zu konzipieren. 5 KBOB Empfehlung / Haustechnik-Anlagen / Ausgabe 1 / Jan. 2000 3. Technische Vorgaben 3.1 Elektro Energie Energiekennzahlen Der beauftragte Haustechnikingenieur ist verpflichtet, durch fundierte Planung und Beratung seinen Teil zur Erreichung von tiefen Energiekennzahlen beizutragen. Hiezu ist das Kapitel 2.1 "Wirtschaftlichkeit/ Oekologie/Energie" besonders zu beachten. Zentrale Starkstromanlagen Erder Wahl des Erders Gem. NIN wird die Art des Erders grundsätzlich durch das energieliefernde Werk bestimmt. Es ist ein Fundamenterder zu erstellen. Kann kein Fundamenterder erstellt werden, kommen Band- oder Tiefenerder in Frage. Werden ausnahmsweise metallische Wasserleitungen als Erder verwendet, sind die Massnahmen zur Vermeidung von Korrosionsschäden besonders zu beachten. Fundamenterder Als Fundamenterder ist, wenn immer möglich, die Fundamentarmierung zu verwenden. Im Fundament ist nur dann ein seperates Erdband zu verlegen, wenn keine entsprechende Armierung vorhanden ist. Der Fundamenterder ist auch als Bestandteil des Hauptpotentialausgleichsleiters zu verwenden. Entsprechende Anschlussmöglichkeiten sind an allen relevanten Stellen vorzusehen. SEV-Leitsätze Die Ausführung des Fundamenterders hat gem. den SEV-Leitsätzen zu erfolgen. Planung der Erderanlage Der Elektroplaner hat bei Beginn der Projektierungsarbeiten abzuklären, ob die Fundamentarmierung als Erder verwendet werden kann, oder ob im Fundament ein separates Erdband verlegt werden muss. Es sind Planunterlagen zu erstellen, aus welchen sämtliche Anschlusspunkte für die Erdungs- und Potentialausgleichsleitungen und die Hochführungs- resp. Anschlussstellen für die Ableitungen der Blitzschutzanlage ersichtlich sind. Ausführung und Ueberwachung Das genehmigte Erderprojekt muss dem für die Ausführung verantwortlichen Unternehmer vor Baubeginn übergeben werden. Der mit der Ausführung des Fundamenterders beauftragte Unternehmer ist zu instruieren. Die Kontrolle, dass der Fundamenterder entsprechend den SEV-Leitsätzen ausgeführt wird, obliegt dem Elektroingenieur. Verbindliche Dokumente für die Ausführung von Erderanlagen . NIN . Leitsätze des SEV über Fundamenterder . Dokument SEV "Lösungsmöglichkeiten für die Erdung mit 6 KBOB Empfehlung / Haustechnik-Anlagen / Ausgabe 1 / Januar 2000 oder ohne Benützung der Wasserleitung" . Richtlinien zum "Korrosionsschutz von erdverlegten metallischen Anlagen" der Korrosionskommission (SGKC2) Unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) Planungshinweise Eine USV-Anlage ist erforderlich, wenn - die Stromversorgung unterbrechungsfrei erhalten bleiben muss (8 - 30 Minuten). - ein System in seiner Funktionstüchtigkeit durch EMV-Probleme beeinträchtigt wird und andere Massnahmen nicht zum gewünschten Erfolg führen. Vor der Planung einer USV ist eine Risikoanalyse durchzuführen. Für die Planung von USV-Anlagen sind die Merkblätter des Bundesamtes für Energie (BFE) "USV für Planer" und "USV-Anlagen bis 10 kVA" zu berücksichtigen. Notstromversorgungsanlage (NSV) Planungshinweise Eine NSV-Anlage ist erforderlich, wenn die Stromversorgung über längere Zeit erhalten werden muss (> 30 Minuten). Es ist eine Liste der unbedingt erforderlichen Verbraucher zu erstellen, wobei der Gleichzeitigkeitsfaktor zu beachten ist. Redundante Anlagen sind nur dort zu planen, wo es die Ausfallhäufigkeit des EW erfordert oder wo äusserst wichtige Anlagen angespiesen werden. Wo ein Wärmebedarf abgedeckt werden kann, ist zu prüfen, ob ein BHKW oder ein Notstromaggregat mit Abwärmenutzung zu planen ist. Bei reinen Notstromanlagen (< 48 Std./a) sind weder Abwärmenutzung noch Katalysatoren einzubauen. Untertaganlagen Nebst dem Elektrizitätsgesetz und deren Normen sind die "Weisungen für elektrische Anlagen in Untertagbauten des VBS" (WeU) des Eidg. Starkstrominspektorates (ESTI) zu beachten. Abnahmen Für Abnahmen und periodische Kontrollen ist das ESTI zuständig. Das NIV-Protokoll ist Voraussetzung. NIV-Messungen im Ex-Bereich dürfen nur mit Arbeitsbewilligung durchgeführt werden. Munitionslagerräume 7 KBOB Empfehlung / Haustechnik-Anlagen / Ausgabe 1 / Jan. 2000 Spezielle Weisungen Als zusätzliche Weisungen sind insbesondere die WeU und die "Weisungen für elektrische Anlagen in Munitionslagern des VBS" (WeM) des ESTI zu beachten. Arbeitsbewilligung Für Arbeiten in Räumen mit eingelagerter Munition ist eine Arbeitsbewilligung nötig. Die entsprechenden Gesuche sind vom Spez.- Ingenieur an den Betreiber einzureichen (Form. Gesuch um Arbeitsbewilligung in Munitionsmagazinen des VBS/BABHE). Ex-Untertaganlagen Spezielle Weisungen Als zusätzliche Weisungen sind insbesondere zu beachten: WeU; WeT; Ex-Zoneneinteilung der SUVA; Verzeichnis Zulassung Exgeprüfte Materialien. Ex-Zonen Die Ex-Zonenpläne sind zu berücksichtigen; wenn nicht vorhanden, sind sie nach Absprache mit dem Auftraggeber durch den Elektroingenieur zu erstellen. Die Genehmigungsstelle ist die SUVA. Arbeitsbewilligung Für Arbeiten in Ex-Bereichen ist eine Arbeitsbewilligung erforderlich. Die entsprechenden Gesuche sind vom Spez.-Ingenieur an den Betreiber einzureichen (Form. Gesuch um Arbeitsbewilligung in Exgefährdeten Tankanlagen des VBS/BABHE). Oberirdische Ex-Anlagen Für diese Anlagen gelten die Massnahmen von ui-Ex-Anlagen sinngemäss. Beleuchtung Aus lichttechnischen, energetischen und wirtschaftlichen Gründen ist für Büros eine direkte Beleuchtung mittels Fluoreszenzleuchten anzustreben. Für Werkstätten, Sportstätten usw. sind vorzugsweise Punktentladungslampen vorzusehen. 8 KBOB Empfehlung / Haustechnik-Anlagen / Ausgabe 1 / Januar 2000 Randbedingungen Folgende Randbedingungen sind abzuklären und schriftlich festzuhalten: 1. Nutzungsart Sehaufgabe 2. Gestalterische Komponente Gebäudeart: klassizistisch, modern, dekorativ, technisch 3. Möblierungsplan Belegungskonzept, Layout 4. Tageslichtverhältnisse Fensteranteil in % der Bodenfläche 5. Raumabmessungen L/B/H Raumfläche, Lichtpunkthöhe Decke (0,7) / Wände (0,5) / Boden (0,2) / Mobiliar (Reflektionsgrad Richtwerte Euro Norm) Qualitätsziele Als Qualitätsziele für Beleuchtungsanlagen sind bei der Planung folgende Schwerpunkte zu berücksichtigen: - Hohe Mitarbeiterakzeptanz - Generell bildschirmtaugliche Beleuchtungen für Bürobereiche - Geringer Energieverbrauch und geringe Wärmebelastung - Optimales Preis-Leistungsverhältnis - Unterhaltsfreundliche und alterungsbeständige Beleuchtungsanlagen Gütemerkmale Um gute Sehbedingungen zu schaffen, sind bei der Planung und Ausführung folgende lichttechnische Gütemerkmale zu beachten: - Beleuchtungsstärke (mittlere Beleuchtungsstärke im Raum und Beleuchtungsstärke am Arbeitsplatz) - Leuchtdichteverteilung bei indirekt oder direkt-indirekt Beleuchtung an der Decke max. 400 cd/m2 (optimal 200 - 300 cd/m2) - Begrenzung der direkten und indirekten Blendung - Lichtrichtung und Schattigkeit - Lichtfarbe und Farbwiedergabe (Farbwiedergabe-Stufe 1) - Flimmerfreiheit Büro/Labor etc. (EVG), restliche Zonen (VVG) Anschlusswerte Für die Anschlusswerte gelten die verschärften Richtwerte der SIAEmpfehlung "Elektrische Energie im Hochbau" 380/4. Leistungsbedarf Repräsentationsräume pro 100 lx max. 3,4 W/m2. Beleuchtungsstärken Die nachstehenden Betriebswerte sind Richtwerte! Raum Betriebswerte Em in lx Büros 300 - 450 Sitzungszimmer, Schulungsräume 350 - 450 Labor 350 - 450 Archive, Lagerräume 150 - 300 Parkgaragen Verkehrszonen 50 20 - 100 Legende: Em = mittlere Beleuchtungsstärke in Lux Entscheidungsgrundlagen Für die Beurteilung der Beleuchtungsprojekte sind folgende Unterlagen erforderlich: 9 KBOB Empfehlung / Haustechnik-Anlagen / Ausgabe 1 / Jan. 2000 1. Projektpläne 2. Prospekte oder Angaben über vorgesehene Leuchten und Lichtquellen 3. EDV-unterstützte Berechnungen, typische Räume (oder detaillierte Berechnung) 4. Kosten-Nutzenanalyse Bei wesentlichen Aenderungen der Farbpalette und der Raumgestaltung ist die Beleuchtungsanalyse zu überprüfen und evtl. zu überarbeiten. Halogen-Niedervoltleuchten Halogen-Niedervolt-Leuchten sind energie- und unterhaltsintensiv und daher zu vermeiden. Abschalten Es ist zu prüfen, ob eine automatische Abschaltung wirtschaftlich ist. Die Schaltgruppen sind so zu unterteilen, dass diese nach Tageslichtanteil, Arbeitsplätzen usw. abgeschaltet werden können. Telefonie/Kommunikation Ausführung von Kabelanlagen und Installationen erfolgen gemäss den Richtlinien für die Installation von Telekommunikationsanlagen des VSEI. Weitere Angaben sind im Projektpflichtenheft festgehalten. Universalverkabelung Die Realisierung der Telefonverkabelung gemeinsam mit der EDVVerkabelung soll gemäss Seite 2.2.8 dieser Empfehlung geprüft werden. Generell ist für die Telefonie der Einsatz von Steckdosen und Stecker des Typs RJ 45 anzustreben. Beschaffung Telefonieeinrichtungen Die Auswahl der PSA, TVA und der Endgeräte erfolgen gemäss den "Richtlinien betreffend die Beschaffung von Fernmeldegeräten in der allgemeinen Bundesverwaltung" der EFV sowie den Konzepten KOMBV. Weitere Angaben sind im Projektpflichenheft festgehalten. Universelle Kommunikationsverkabelung Grundlagen . Bundesratsbeschlüsse über die Kommunikation in der Bundesverwaltung (KOMBV 1-3) . Verordnung über das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) und über die Koordination der Informatik in der Bundesverwaltung vom 11.12.89 sowie der Technischen Weisung Nr. 8 Gegenstand und Zweck Gemäss den Bundesratsbeschlüssen über die Kommunikation in der Bundesverwaltung KOMBV 1-3 ist für die Übertragung von Informationen generell die Universelle Kommunikationsverkabelung (UKV) in 10 KBOB Empfehlung / Haustechnik-Anlagen / Ausgabe 1 / Januar 2000 der gesamten Bundesverwaltung vorzusehen. Der gesamte Ablauf eines LAN-Projektes (Aktiv- und Passivkomponenten) ist in der TW Nr. 8 des BIT geregelt. Gegenstand Gegenstand sind alle baurelevanten Massnahmen und Projekte für UKV-Anlagen innerhalb des Geltungsbereichs. Nicht Gegenstand sind alle Aktivkomponenten des Netzes. Zweck . die Verbindlichkeitserklärung der entsprechenden Europäischen Normen EN 50173 . die Festlegung eines generellen, sparsamen Standards . das Sicherstellen der notwendigen Kompatibilität und der Herstellerunabhängigkeit . die verbindliche Regelung des Vorgehens in nachfolgenden ausgewählten Sachfragen . das Hinweisen auf weiterführende Unterlagen Standards Generell gelten für die EDV-technischen Standards bei UKV-Anlagen des Bundes die Bestimmungen der Europäischen Norm EN 50173. Anschlussdichte Die Nutzungs-Standards werden massgeblich durch die Anschlussdichte definiert (= Anzahl Anschlüsse pro Arbeitsplatz). Die Anschlussdichte ist als Richtwert in der Empfehlung UKV festgelegt. Es gelten hierbei die folgenden Definitionen: Definition Arbeitsplatz Definition Anschluss . Arbeitsplatz: Die Anzahl Arbeitsplätze wird für jedes Vorhaben im Projekt- Pflichtenheft festgelegt. Dabei wird die zeitliche Belegung mitberücksichtigt (z.B. Teilzeitarbeitsplätze). . Anschluss: Ein UKV-Anschluss besteht aus einem 8-adrigen Daten-Kabel, welches bei der Installation auf eine Anschlussdose vollständig aufgeschaltet ist. Anwendung Durch eine differenzierte Anwendung soll ein Kosten/Nutzenoptimierter Mitteleinsatz erreicht werden. Hierzu werden folgende Instrumente festgelegt: 1. Kriterien für differenzierte Anwendung 2. Wirtschaftliche Steuergrössen 3. Stufenweiser Ausbau Differenzierte Anwendung Die Kriterien für eine differenzierte Anwendung der Weisung lauten: . Bei absehbarer Nutzungsänderung, Gesamtsanierung oder Aufgabe des Objekts innert 6 Jahren oder weniger, ist eine Abklärung der Wirtschaftlichkeit einer UKV-Anlage erforderlich. Allenfalls ist 11 KBOB Empfehlung / Haustechnik-Anlagen / Ausgabe 1 / Jan. 2000 eine billigere Verkabelung zu wählen oder auf die UKV zu verzichten. . Ist eine bestehende Verkabelung (Telefonie, EDV) noch mindestens 6 Jahre quantitativ und qualitativ genügend und nutzbar, ist ebenfalls eine Abklärung der Wirtschaftlichkeit der UKV erforderlich. Zu prüfen ist ein stufenweiser Ausbau der UKV. Wirtschaftliche Steuergrössen Zur Erreichung von Kosten/Nutzen-optimierten Lösungen bestehen wirtschaftliche Steuergrössen, z.B. Anschlussdichte und Kostenpauschalen pro Anschluss. Kennwerte über Kosten pro Anschluss werden durch den Auftraggeber erhoben. Stufenweiser Ausbau Durch den stufenweisen Ausbau können am Einzelobjekt Vor- Investitionen für einen schwer abschätzbaren zukünftigen Bedarf vermieden werden. Andererseits sollen spätere Nachrüstungen nicht erschwert und somit unnötig verteuert werden. Dabei werden folgende Ausbaustufen unterschieden: . Grundausbau: Alle baulichen Vorkehrungen für die spätere Installation einer UKV-Anlage werden getroffen (Verteilerräume, Steigzonen, Trassees, Durchbrüche etc.) . Vollausbau: Grundausbau plus alle Passivkomponenten installiert und voll aufgeschaltet (Verteiler, Kabel, Steckdosen, Messungen, Dokumentation, Beschriftungen etc.) Informatikvorhaben Projekt-Organisation Projekte für Kommunikations-Verkabelungen können von zwei Seiten initialisiert werden. a. Für ein Informatikvorhaben (z.B. LAN-Nachrüstung) sind die erforderlichen baulichen Voraussetzungen zu schaffen. Dazu gehört auch die Kommunikations-Verkabelung mit ihren Passiv- Komponenten (Kabel, Stecksysteme etc.). Bauvorhaben b. Bei einem Bauvorhaben (Neubau, Sanierung, Umnutzung etc.) ist innerhalb der geplanten baulichen Massnahmen auch die Kommunikations- Verkabelung vorzusehen. Projektorganisation Für den baulichen Teil von Verkabelungs-Projekten gilt die Projektorganisation gemäss Immobilienverordnung (Aufbau- und Ablauf- Organisation). Koordination Bei Verkabelungs-Projekten ist über alle Phasen des Projektverlaufs eine Koordination zwischen dem Bauprojekt (Passiv-Komponenten) und dem LAN-Informatikprojekt (Aktiv-Komponenten) notwendig. Die Koordinationsaufgabe nimmt der LAN-Projektleiter gemäss TW Nr. 8 durch Einsitz in die Betriebsprojekt-Organisation wahr. 12 KBOB Empfehlung / Haustechnik-Anlagen / Ausgabe 1 / Januar 2000 Phasenweise Projekt-Optimierung Für die phasenweise Optimierung der UKV-Projekte sind verschiedene Lösungsansätze in Varianten darzustellen, z.B. für die: . Kabelführung . Lage, Dimensionierung und Einrichtung der Serverräume etc. Die Varianten sind durch nachvollziehbare Nutzen/Kosten-Bewertungen anhand folgender Kriterien zu beurteilen: . Kosten (Baukosten, Unterhaltskosten, Betriebskosten etc.) . Nutzen (Lage der Anschlüsse, Sicherheit und Zuverlässigkeit, Nachrüstbarkeit etc.) Als Betrachtungszeitraum für die Wirtschaftlichkeit der Verkabelungen gelten 12 Jahre. Dokumentation Ausführung Universelle Kommunikationsverkabelung . Die Abnahme der UKV-Anlagen hat mit beidseitiger Messung und Protokollierung aller Anschlüsse zu erfolgen. . Die UKV-Anlagen müssen zum Stand ihrer Installation und Inbetriebnahme vollständig dokumentiert werden. Erfolgen zu einem späteren Zeitpunkt Änderungen, so ist der Veranlasser (Auftraggeber) für die Nachführung der Dokumentation verantwortlich. Gefahrenmeldeanlagen Es dürfen nur vom Verband kantonaler Feuerversicherungen bzw. vom Schweizerischen Versicherungsverband geprüfte Gefahrenmeldeanlagen an öffentliche Interventionsstellen (Feuerwehr, Polizei, Alarmempfangsstellen der beauftragten Sicherheitsfirmen) angeschlossen werden. Bei den Erstellern dieser Anlagen muss es sich um eine von den obengenannten Verbänden anerkannte Fachfirma handeln. Für Gefahrenmeldeanlagen, die nicht an öffentliche Interventionsstellen angeschlossen werden, können handelsübliche Geräte mit hoher Verfügbarkeit eingesetzt werden (Türschliesskontroll- Anlagen, technische Alarme von betriebstechnischen Anlagen usw.). Massnahmenplanung Die Fachberater Sicherheit erstellen für jedes Projekt eine Massnahmenplanung, die, nebst den Anforderungen an die bauliche Sicherheit, Konzepte bezüglich Ueberwachungsumfang in Form von Prinzipschemas für die zu projektierenden Gefahrenmeldeanlagen enthält. 13 KBOB Empfehlung / Haustechnik-Anlagen / Ausgabe 1 / Jan. 2000 Kontrollen Sichtprüfung Die Sichtprüfung gibt darüber Aufschluss, ob alle Vorschriften und vertraglichen Vereinbarungen eingehalten wurden. Funktionsprüfung Mit einem Prüf- und Testverfahren soll der Nachweis erbracht werden, dass die installierte Gefahrenmeldeanlage ihren geplanten Zweck erfüllt. Die Funktionsprüfung hat das Zusammenwirken aller Systeme, Subsysteme, Melder und Sensoren aufzuzeigen. Bei Geräten mit Empfindlichkeitseinstellung ist der jeweilige Wert in der Anlagendokumentation festzuhalten. Dokumentation Die Dokumentation muss die revidierten Ausführungsunterlagen enthalten. Blitzschutzeinrichtungen und Überspannungsschutzmassnahmen Einrichtungspflicht Die Pflicht zur Erstellung einer Blitzschutzanlage richtet sich grundsätzlich nach Art. 2.5.f.f der Leitsätze über Blitzschutzanlagen. Für besondere Bauwerke wird die Erstellung einer Blitzschutzanlage im Projektpflichtenheft umschrieben. Massnahmen zur Vermeidung von Schäden durch Ueberspannungen Das Risiko von Ueberspannungsschäden ist durch eine EMVkonforme Leitungsführung und den Massnahmen des inneren Blitzschutzes gemäss den anerkannten Regeln der Technik auf ein Minimum zu begrenzen. Die zu treffenden Massnahmen im Zusammenhang mit universellen Verkabelungen von Kommunikationsanlagen (LAN) sind in den "Empfehlungen des KBOB über Universelle Kommunikationsverkabelung" aufgeführt. Für spezielle Objekte und Installationen ist ein entsprechendes, ausgewogenes Schutzkonzept zu erstellen. Richtlinien BBL über das Vorgehen bei der Planung von Blitzschutzeinrichtungen als Ergänzung zu den SEV-Leitsätzen In der Vorprojektphase ist abzuklären, ob eine Blitzschutzanlage vorzusehen ist. Ist eine solche notwendig, ist ein umfassendes Blitzschutzprojekt entsprechend den SEV-Leitsätzen über Blitzschutzanlagen auszuarbeiten. Das Blitzschutzprojekt muss sämtliche Massnahmen des äusseren und des inneren Blitzschutzes enthalten. Die zu treffenden Abklärungen sind im Kapitel 10 der SEV-Leitsätze im einzelnen aufgeführt. Die Ueberwachung der korrekten Ausführung der Blitzschutzanlage obliegt dem Elektroingenieur. Die gesetzliche Abnahmekontrolle erfolgt bei Gebäuden, bei denen das ESTI die Hausinstallationskontrolle gem. NIV durchführt, ebenfalls durch das ESTI. In den übrigen Fällen erfolgt die gesetzliche Abnahmekontrolle durch die zuständige kantonale Instanz. Ueber die ausgeführte Blitzschutzanlage ist eine bereinigte Dokumentation zu erstellen (Kapitel 11.1 SEV-Leitsätze). 14 KBOB Empfehlung / Haustechnik-Anlagen / Ausgabe 1 / Januar 2000 Verbindliche Dokumente SEV-Leitsätze über Blitzschutzanlagen, Erdungs- und Ueberspannungsschutzmassnahmen im Zusammenhang mit universeller Gebäudeverkabelung. Massnahmen zur Vermeidung von Korrosionsschäden Den Korrosionsproblemen ist grösste Beachtung zu schenken. Materialwahl Muss ein Erder im Erdreich verlegt werden, ist der Wahl des geeigneten Erderwerkstoffes grösste Beachtung zu schenken. Metallische Wasserleitungen Metallische Wasserleitungen müssen in einer homogenen, nicht aggressiven Bettung verlegt werden (kein Bauschutt, Papier oder Holz). Wasserleitungen als Erder Ausführung gem. NIN 5.4.2.2 Gebäude im Einflussbereich von Geleiseanlagen und für erdverlegte Tankanlagen Für Gebäude im Einflussbereich von Geleiseanlagen und für erdverlegte Tankanlagen werden die notwendigen Massnahmen zur Verhinderung von Korrosionsschäden im Einvernehmen mit dem Bahneigentümer und dem ESTI durch den Auftraggeber festgelegt. Richtlinien Richtlinien zum Korrosionsschutz von erdverlegten metallischen Anlagen (Korrosionskommission). 15 KBOB Empfehlung / Haustechnik-Anlagen / Ausgabe 1 / Jan. 2000 Wartung und Bedienung Wartung und Bedienung Für jede Anlage ist durch den Elektroingenieur ein Wartungs- und Bedienungs-Konzept zu erarbeiten. Apparate mit geringem Wartungsaufwand und einfacher Bedienung sind zu bevorzugen. Zugänglichkeit Bei der Planung und Ausführung ist darauf zu achten, dass eine gute Zugänglichkeit für den Unterhalt gewährleistet ist. Abnahmen Für die Abnahmen sind die SIA-Normen 118 und 380/7 verbindlich. Den Ablauf und die Formulare der Abnahmen legt der Auftraggeber in separaten Dokumenten fest. Prüfung der Anlage Die Abnahme der Anlagen ist nach der SIA-Empfehlung durchzuführen, dazu sind die zutreffenden Abnahmeprotokolle zu verwenden. Messungen Die gesetzlich vorgeschriebenen Messungen erfolgen gemäss NIV. 3.2 Heizung Energie Energiekennzahlen Der beauftragte Haustechnikingenieur ist verpflichtet, durch fundierte Planung und Beratung seinen Teil zur Erreichung von tiefen Energiekennzahlen beizutragen. Hiezu ist das Kapitel 2.1 "Wirtschaftlichkeit/ Oekologie/Energie" besonders zu beachten. Die Heizungsanlage kann durch Tiefhaltung der Betriebstemperaturen, gute Anpassungsfähigkeit an den Betrieb und optimale Regelbarkeit ihren Teil zu einer hohen Nutzung der Energie, respektive zu tiefen Energiekennzahlen beitragen. Elektrische Energie Beim Einsatz von elektrischer Energie ist auf einen möglichst hohen exergetischen Nutzungsrad zu achten (Umwandlung in mechanische Energie, z.B. Antriebsenergie für Wärmepumpen). Zulieferung Energieträger, Lagerung Tankvolumen Das Tankvolumen ist in der Regel so zu bemessen, dass es einen Einjahresbedarf zu decken vermag. Bei unverhältnismässig hohen Tankbaukosten oder bei Platzmangel kann das Tankvolumen entsprechend reduziert werden. 16 KBOB Empfehlung / Haustechnik-Anlagen / Ausgabe 1 / Januar 2000 Raumlufttemperaturen (Auslegungstemperaturen, Winterbetrieb) Gebäude- und Raumart ti °C Gebäude- und Raumart ti °C Wohngebäude gemäss SIA 384/2 Büro- und Verwaltungsgebäude gemäss SIA 384/2 Schulungsgebäude Büros Laboratorien * Bibliothek, Aufenthaltsräume Theorieräume, Hörsäle Essräume, Kantinen Küchen Gymnastik-, Fitnessräume Material-, Vorbereitungsräume Unterkunft, Retablieren Korridore, Treppenhäuser, WC, Putzräume Schwimmhallen (ca. 2 °C über Wassertemp.) Bäder, Duschen, Garderoben Fabriken, Werkstätten Büroräume, Meisterbüros,Theorieräume Cafeteria, Aufenthaltsräume Werkstätten (Feinmechanik, elektron. App.) Malerei-Vorbereitung Spritz- und Tröckneräume Schneider, Sattlerei Schlauchbootwerkstatt, Duschen Malerei, Garderoben Werkstätten (grobe Arbeit), Schreinereien Schlosserei, Spenglerei, Schweisserei Wäschereien Wagenwaschräume Akkuräume, Stromaggregate WC-Räume, Korridore, Treppenhäuser Einstellhallen, Garagen (Fahrzeuge mit elektron. Ausrüstung) Motorräume (Feuerwehr, Not-Stromgruppen) Einstellhallen, Garagen (normale Fahrzeuge) 20 20 20 20 20 16 - 18 16 16 16 15 26 22 20 20 20 20 belüftet 20 20 18 16 16 16 15 15 12 5 5 unbeheizt Kasernen, Truppenlager Büros, Wache, Arrestlokal Aufenthaltsräume, Duschen, Garderoben Theorie-, Instruktionsräume Essräume, Kantinen Küchen, Unterkunft, Retablieren Waschräume Korridore WC, Treppenhäuser Lager, Depot, Magazin, Putzraum Einstellhallen, Garagen Krankenabteilungen Untersuchungs-, Röntgenräume Bäder, Duschen Labors, Vorbereitung, Therapie Krankenzimmer, Aufenthalts-, Essräume Hallen, Korridore ** Treppenhäuser, WC ** Küchen Garage (Krankenauto) Militärspitäler Operationsräume Übrige Räume gemäss Richtlinien für den Bau von Waffenplätzen Spezialräume Wire-Center Telefonzentrale Server-Raum ETH, EMPA, u.a.m. *** 20 20 18 18 16 16 15 12 12 unbeheizt 24 24 22 20 20 20 18 15 20 - 25 15 15 15 * nach speziellen Angaben ** wo keine speziellen Vorschriften *** gemäss Pflichtenheft Benutzer 17 KBOB Empfehlung / Haustechnik-Anlagen / Ausgabe 1 / Jan. 2000 Wärmeerzeugung Auslegungskriterien Systemwahl Es sind in der Regel zwei oder mehrere Wärmeerzeugungssysteme einander gegenüberzustellen. Betriebstemperatur Es sind Niedertemperatur-Systeme (Vorlauftemperatur max. gemäss den kant. Energiegesetzen oder kleiner oder gleich 60 ºC) zu planen. Tiefere Medientemperaturen (z.B. für monovalente Wärmepumpenoder Wärmerückgewinnungs-Anlagen) in Absprache mit dem Auftraggeber. Einfache Lösungen Bei der Planung der Anlagen soll die Wirtschaftlichkeit, die gute Regelbarkeit sowie die einfache Wartung, Bedienung und Betriebsoptimierung im Vordergrund stehen. Sämtliche Abklärungen betreffend evtl. späterem Ausbau der Anlage sind zu treffen. Anlagekomponenten Qualitätsvorschriften Angebotsformulare In bezug auf den Standard der Materialien gelten die "Allg. Materialvorschriften Heizung" der SWKI-Richtlinie 94-2B. In den Angebotsformularen ist darauf hinzuweisen. Typenprüfung Es sind, soweit vorhanden, typengeprüfte Komponenten einzusetzen. Heizkessel Eine optimale Bemessung der Heizkessel muss über den ganzen Leistungsbereich einen umweltfreundlichen Betrieb sowie einen hohen Wirkungsgrad gewährleisten. Schaltintervalle Es sind vor allem möglichst lange Schaltintervalle anzustreben. Kaskaden Mehrkesselanlagen sind mit einer Kaskadenschaltung auszurüsten (siehe auch Regelungen). Heizungskamine, Rauchrohre Querschnitte Die Kaminquerschnitte sind an Hand der Feuerungsleistung, Kesselart, Brennstoffart und Kaminhöhe sorgfältig zu berechnen. Materialwahl Es sind generell korrosions- und säurefeste Materialien einzusetzen. 18 KBOB Empfehlung / Haustechnik-Anlagen / Ausgabe 1 / Januar 2000 Oel-Gasbrenner Leistungsregelung Bis 50 kW Kesselleistung sind im Normalfall 1-stufige, darüber 2- stufige Brenner einzuplanen. Der Einsatz von modulierenden Brennern ist mit dem Auftraggeber abzusprechen. Oelleitungen Die Oelleitungen sind in öl- und säurefesten Kunststoffrohren zu führen. Es sind nur Einleitersysteme zugelassen. Gasbrenner und Gasleitungen Gasleitsätze Die vom SVGW aufgestellten Richtlinien "Gasleitsätze G 1d/ 1989" und "Richtlinien für Gasheizungen" sind einzuhalten. Zudem ist der örtliche Gaslieferant für die Planung beizuziehen. Sicherheitseinrichtungen SWKI 93-1 Die sicherheitstechnischen Einrichtungen für Heizungsanlagen sind gemäss SWKI-Richtlinie 93-1 zu planen und auszuführen. Expansionsgefässe Offene Expansionsgefässe sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Diese Gefässe sind mit einer minimen Wasserzirkulation zu betreiben, welche einerseits eine Sauerstoffaufnahme beschränkt, anderseits ein Einfrieren des Gefässes verhindert. Sicherheitsventile Für Anlagen mit über 100 ºC Betriebstemperatur sowie Holzfeuerungen sind geprüfte Sicherheitsventile mit garantierter Abblaseleistung einzusetzen. Die Abblaseleitungen dieser Systeme sind ins Freie zu führen. Pumpenanlagen Gesamtwirkungsgrad Der nachstehende, höhere Gesamtwirkungsgrad der Pumpe (inkl. Antrieb und Motor) muss nach Möglichkeit während e 50 % der jährlichen Betriebsstunden im Minimum erreicht werden. Massenstrom in m3/h 0,36 - 3,6 3,6 - 36 36 - 360 Bereich < Nassläufer Inline Sockelpumpen Gesamtwirkungsgrad ç 0,1 - 0,25 0,2 - 0,5 0,5 - 0,75 Drehzahlregelung Bei Anlagen mit stark variierendem Volumenstrom sind Pumpen mit mehreren Drehzahlstufen oder Drehzahlregelung vorzusehen. 19 KBOB Empfehlung / Haustechnik-Anlagen / Ausgabe 1 / Jan. 2000 Sockelpumpen sind am Druck- und Saugstutzen mit je einem Manometer mit Reiberhahn auszurüsten. Bei Einbaupumpen sind an Stelle von Manometern sogenannte "TWIN-Lock" Messnippel einzubauen. Hauptpumpen in Parallelschaltung müssen mit automatischen Rückschlagventilen oder Motordrosselklappen (Absprache mit dem Auftraggeber) ausgerüstet werden, um eine automatische Pannenumschaltung zu ermöglichen. Regelungen Prioritätenwechsel Für mehrere Wärmeerzeuger sind Folgeschaltungen mit der Möglichkeit des Prioritätsaustausches zu planen. Aussenregelung Heizgruppen, welche entsprechend der Orientierung, Art und Betriebsweise eines Gebäudeteils festgelegt wurden, sind ausschliesslich mit autom. Regelungen in Abhängigkeit von der Aussentemperatur auszurüsten. Einzelraumregelung Der Einsatz von Einzelraumregelungen in Kombination mit einem Leitsystem ist jeweils speziell zu begründen. Wassererwärmungs-Anlagen Wassererwärmungssysteme Ueber verschiedene Wassererwärmungssysteme ist in Zusammenarbeit mit dem Sanitäringenieur eine Kosten-Nutzenanalyse zu erstellen. Verteiler und Sammler Kubische Verteiler und Sammler sowie Rohr in Rohr Verteiler sind zu vermeiden (Rücklaufaufheizung bei Alternativ-Energie-Anlagen). Armaturen Abschliessungen Für Abschliessungen bis Grösse 1_" sind Kugelhahnen einzusetzen, ab 2" und grösser Absperrklappen (ab NW 80 mit Handgetriebe) oder Schieber. Bei jedem Gruppenabgang müssen, sofern Gruppenpumpen vorhanden sind, Regulierventile oder Regulierhahnen eingebaut sowie Abschliessungen vorgesehen werden. Entleerungen Zusammengefasste Gruppenentleerungen sind unzulässig. Füllstation Die Füllstation ist mit Schlauchsattel, Hydrometer und Sicherheitsventil auszurüsten. Verteil- und Anschlussleitungen Rohre Sofern keine besonderen Bedingungen vorhanden sind, können schwarze geschweisste Gas- und Siederöhren verwendet werden. Für Heisswasser-, Dampf- und Heissölanlagen sind nahtlose Rohre 20 KBOB Empfehlung / Haustechnik-Anlagen / Ausgabe 1 / Januar 2000 mit Güteattest einzusetzen; die Schweissnähte sind röntgensicher auszuführen (Kälte- und Kühlwasserleitungen siehe 2.5 Kälte). Röntgenkontrolle Bei vorgenannten Systemen werden Röntgenkontrollen an den Schweissverbindungen angeordnet. Schlechte Schweissungen lösen automatisch die Kontrolle sämtlicher Verbindungen aus. Befestigungen Alle Leitungsbefestigungen müssen gegen Schallübertragung isoliert sein. Heizwasseraufbereitung Wasserqualität SWKI-88-4 Die Qualität des Heizungswassers ist an Hand der SWKI-Richt-linie 88-4 (Wasserbehandlung für Heizungs-, Dampf- und Klimaanlagen) festzulegen. Zusätzlich sind ebenfalls die Empfehlungen des KRW sowie die Bedingungen der Lieferanten von Komponenten (Kessel, Armaturen, Radiatoren) zu beachten. Glykol-Wassernetz Besondere Beachtung ist dem Glykol-Wassernetz zu schenken (gemäss SWKI-Richtlinien 89-1 und erfa info-Blatt 1/89 "Korrosion durch Frostschutzmittel"). Das Befüllen resp. Betreiben einer Heizungsanlage mit einem Wasserglykolgemisch (z.B. Bauheizung im Winter) ist nur im äussersten Notfall gestattet. Korrosionsschutz Heizungsleitungen Sämtliche Leitungen sind nach erfolgter Montage mit einem geeigneten Rostschutzanstrich zu versehen (sichtbare, ungedämmte Leitungen in Absprache mit der Bauleitung). Kälte- und Kühlwasser- Leitungen Bei Kälte- und Kühlwasserleitungen müssen die verschiedenen Anstriche für die Vor- und Nachbehandlung der Rohre und die Ansetzstoffe der Dämmung bezüglich gegenseitiger chemischer Verträglichkeit aufeinander abgestimmt sein. 21 KBOB Empfehlung / Haustechnik-Anlagen / Ausgabe 1 / Jan. 2000 Wärmeverteilung Heizkörper Sämtliche Heizkörper sind mit Ventil, absperr- und regulierbarer Rücklaufverschraubung sowie mit Entlüftungs- und Entleerhahnen auszurüsten. Versenkte Bodenkonvektoren sind nur in begründeten Ausnahmefällen einzusetzen. Thermostatventile Als Ergänzung zur Aussentemperaturregelung ist in der Regel der Einsatz von Thermostatventilen zwingend (Behördenmodell, d.h. Fühlerköpfe, die nicht vorsätzlich verstellt und beschädigt werden können). Fernleitungen Sämtliche Fernleitungen müssen mit nahtlosen Gas- und Siederohren ausgeführt werden. Es ist abzuklären, ob ein Güteattest, z.B. bei Heisswasser und Dampfleitungen, erforderlich ist. Eine Röntgenkontrolle der Schweissnähte ist obligatorisch. Befestigungen Die Befestigungen (Aufhängungen oder Abstützungen) sind so zu konstruieren und anzubringen, dass sich die Rohre ungehindert ausdehnen können. Ebenso müssen die Befestigungen eine ungehinderte Gleitmöglichkeit der Rohre gewährleisten. Kompensatoren Werden Kompensatoren verwendet, sind auf jeder Anschlusseite zwei gut verankerte Führungen anzubringen. Fixpunkte, Gleitlager und Aufhängungen müssen eine entsprechend stabile Konstruktion aufweisen. Die Konstruktionsart der Aufhängungen, Abstützungen und Fixpunkte ist für alle Fachgebiete zu koordinieren. Druckprobe Vor dem Dämmen der Fernleitungen ist eine 24stündige Druckprobe vorzunehmen und die Schweissnähte sind auf eventuelle Lecks zu untersuchen. Leckwarngeräte Bei erdverlegten Fernleitungen sind die Leckwarndrähte auf Dosen zu führen (kein Leckwarngerät). Fernleitungsabschliessungen Für die Fernleitungsabschliessungen sind Flanschenventile oder Klappen zu verwenden; die Abschliessungen sind so anzuordnen, dass eine partielle Entleerung möglich ist. 22 KBOB Empfehlung / Haustechnik-Anlagen / Ausgabe 1 / Januar 2000 Dämmungen SIA 380/3 SWKI 94-2B Die Planung und Ausführung hat nach SIA-Empfehlung 380/3 und der SWKI-Richtlinie 94-2B zu erfolgen. Sind in kantonalen Energiegesetzen dickere Dämmungen festgelegt, sind diese anzuwenden. Bei Kälteleitungen im Klimabereich gilt als minimale Dämmdicke 30 mm. SIA 183 Es sind nur Dämmaterialien nach der SIA-Empfehlung 183 mit Brennbarkeitsgrad mind. 5 und Qualmgrad mind. 2 zugelassen. Heiztemperaturen > 90°C Bei Mediumstemperaturen > 90°C ist die Ausführung und Dämmstärke nach wirtschaftlichen Aspekten auszulegen. Ummantelung Grundsätzlich sind nur bei Heisswasser-, Dampf- und Heissöl-Anlagen, Apparaten, Verteilerbalken und Behältern Alu-Blech-Ummantelungen vorzusehen. Für alle übrigen Ummantelungen sind recyclierbare Folien einzusetzen. Wartung und Bedienung Wartung und Bedienung Für jede Anlage ist durch den Heizungsingenieur ein Wartungs- und Bedienungs-Konzept zu erarbeiten. Apparate mit geringem Wartungsaufwand und einfacher Bedienung sind zu bevorzugen. Zugänglichkeit Bei der Planung und Ausführung ist darauf zu achten, dass eine gute Zugänglichkeit für den Unterhalt gewährleistet ist. Abnahmen Für die Abnahmen sind die SIA-Normen 118, 380/7 und 384/1 verbindlich. Den Ablauf und die Formulare der Abnahmen legt der Auftraggeber in separaten Dokumenten fest. Prüfung der Anlage Die Abnahme der Anlagen ist nach der SWKI-Richtlinie 96-5 durchzuführen, dazu sind die zutreffenden Abnahmeformulare zu verwenden. 23 KBOB Empfehlung / Haustechnik-Anlagen / Ausgabe 1 / Jan. 2000 3.3 Lüftung Energie Energiekennzahlen Der beauftragte Haustechnikingenieur ist verpflichtet, durch fundierte Planung und Beratung seinen Teil zur Erreichung von tiefen Energiekennzahlen beizutragen. Hiezu ist das Kapitel 2.1 "Wirtschaftlichkeit/ Oekologie/Energie" besonders zu beachten. Die Speicherung des Gebäudes, die natürlichen Lüftungsmöglichkeiten und die Nachtlüftung zur Kühlung sind zu nutzen. Wo es zweckmässig ist, sollen Simulationsprogramme angewendet werden. Raumluftströme sind gezielt an den Verbrauchsort zu führen. Die Luftmengen sind soweit als möglich zu reduzieren. Schadstoffe nicht in Räumen oder Gebäuden verteilen, sondern direkt abführen. Die Raumluftbedingungen sind wenn möglich mit natürlicher Lüftung zu erreichen. Mechanische Lüftungsanlagen sind nur dort vorzusehen, wo dies erforderlich ist. Gründe dazu können sein: - Uebermässige interne Wärmebelastung - Vorschriften - Schadstoffbelastung (SUVA, BAG) inkl. Strahlenbelastung - Sicherheitsgründe (SUVA, BAG, BBL Labornorm) - Hygienische Gründe - Geruchsbelastung - Extreme Feuchtebelastung - Extreme externe Schallbelastung - Innenräume, wo natürliche Lüftung unmöglich ist - Versuchsräume oder andere Räume mit engen klimatischen Bedingungen Luftmengen Die Luftmengen sind nach anerkannten schweizerischen Empfehlungen und Richtlinien (SIA, SWKI, SUVA usw.) zu berechnen. Die Annahme von spezifischen Luftwechseln ist nur dort zugelassen, wo eine andere Berechnungsart nicht möglich ist. Die Berechnungen sind detailliert und nachvollziehbar vorzulegen. Generell ist auf eine effiziente Lüftung der Räume speziell zu achten (Optimierung der Luftführung). Die Ausnützung der Temperaturschichtung und des natürlichen Auftriebs ist soweit möglich zu nutzen (Quelluftauslässe, Pultkantenlüftungen in Hörsälen usw.). Raumluftbedingungen Grundsätzlich sind die Raumluftbedingungen gemäss SIA 382/1 einzuhalten. Andere Raumluftbedingungen sind aus dem Raumdatenblatt zu entnehmen. Kühlung Für die Kühlung ist ein Bedarfsnachweis gem. SIA 382/3 zu erbringen. Kühllastberechnung Die Berechnung der Kühllast ist nach SIA 382/2 oder dynamisch nach DOE-2 (oder gleichwertige Methode) vorzunehmen. 24 KBOB Empfehlung / Haustechnik-Anlagen / Ausgabe 1 / Januar 2000 Elektrizitätsbedarf Der Elektrizitätsbedarf für Lüftung ist durch Optimierung der belüfteten Fläche, der Leistung (Volumenstrom, Druckverlust, Motorund Ventilatorwirkungsgrad) und der Vollaststunden (bedarfsabhängige Steuerung/Regelung) zu minimieren. Der Elektrizitätsbedarf für Kühlung ist durch Optimierung der klimatisierten Fläche, der Leistung (Wärmeabfuhr mit Luft oder Wasser, Temperaturniveau, Wirkungsgrad Kälteerzeugung) und der Vollaststunden (bedarfsabhängige Steuerung/Regelung) zu minimieren. Anlagekomponenten Qualitätsvorschriften Angebotsformulare In bezug auf den Standard der Materialien gelten die "Allg. Materialvorschriften Lüftung/Klima" der SWKI-Richtlinie 92-2B. In den Angebotsformularen ist darauf hinzuweisen. Gesamtwirkungsgrad Der nachstehende Gesamtwirkungsgrad des Ventilators (inkl. Antrieb und Motor) muss während e 50 % der jährlichen Betriebsstunden im Minimum erreicht werden. Luftstrom in m3/h 2’500 5’000 10’000 e 15’000 Gesamtwirkungsgrad ç 0,525 0,55 0,6 0,65 Besonderes Im weitern sind folgende Punkte zu beachten: - gute Zugänglichkeit - ausreichender Korrosionsschutz - Ersatzmaterial (Servicestelle in der Schweiz) Spezielle Anlagen in Werkstätten Lösungsunterlagen sind vorhanden für: - CO-Absaugungen inkl. Adapter - Bäderüberblasungen und Absaugungen - Arbeitsplatz-, Maschinen- und Werkzeugabsaugungen für Holz, Metall und Kunststoff 25 KBOB Empfehlung / Haustechnik-Anlagen / Ausgabe 1 / Jan. 2000 Lüftungssysteme Systemwahl Die Wahl des geeigneten Anlagesystems ist sorgfältig vorzunehmen. Ist das System nicht zum vornherein gegeben, so nebst der Wirtschaftlichkeits- Berechnung auch ein Vergleich aller in Frage kommender Anlagesysteme zu erstellen: - Bauliche Möglichkeiten - Regelbarkeit - Erweiterungsmöglichkeit (sofern notwendig) - Zugsfreiheit/Behaglichkeit (sofern verlangt) - Betriebserfahrung Quellüftung Verdrängungslüftungs-Systeme sind zu bevorzugen. Im Sinne des Energiesparens sind Luftmengen soweit verantwortbar zu minimieren. Grundsätze _ SIA 382/1 bzw. 3 sind anzuwenden. Kühlsysteme Umluftkühler Die anfallende Abwärme in den Räumen ist in der Regel leitungsgebunden abzuführen (Umluftkühler). Kühlung über die Luft (Lüftungsanlagen) soll nur in Ausnahmefällen (wo dies z.B. effizienter ist) vorgenommen werden. Adiabatische Kühlung Für die Vorkühlung der Zuluft ist die adiabatische Kühlung zu überprüfen. Hygienische Aspekte Zielsetzung Eine gute Raumluftqualität sicherstellen. Ausgangspunkte (Quellen) von Verunreinigungen vermindern (Rauchverbote, usw.) Schadstoffe (gasförmige Ausströmungen, usw.) sind wenn möglich bereits nahe am Entstehungsort abzusaugen. Vermeiden, dass sich Geruchsstoffe mit der Raumluft vermengen oder verdünnen. Ein anforderungsgerechtes (stufengerechtes) Filtrieren der Aussenluft und wenn nötig der Fortluft ist sicherzustellen. Umweltschutz Die Ausströmungen (Ausstoss von Schadstoffen) sind zu kontrollieren, um Immissionen soweit wie möglich zu verhindern. Befeuchtung Systemwahl Befeuchtungsanlagen zu Komfortzwecken sind nicht gestattet (SIA 382/1 und SIA 382/3). Der Einbau ist nur gestattet, wenn dies aus betriebs- oder arbeitstechnischen Gründen erforderlich ist. Die adiabatische Befeuchtung ist zu bevorzugen. Bei hohen hygienischen Anforderungen ist eine Dampfbefeuchtung zu prüfen. Bei komplexen Anlagen müssen die verschiedenen Systeme mittels einer Wirtschaftlichkeitsrechnung miteinander verglichen werden. Wenn wirtschaftlich vertretbar, sind Ultraschallbefeuchter oder Kaltdampfbefeuchter anzuwenden. 26 KBOB Empfehlung / Haustechnik-Anlagen / Ausgabe 1 / Januar 2000 Legionellen Luftwäscher und Zerstäuber-Befeuchter sind mit Ultraviolett-Lampen auszurüsten. Mattenbefeuchter dürfen aus hygienischen Gründen nur in begründeten Ausnahmefällen eingesetzt werden. Steuerung und Regelung Systemwahl Für die Steuerung und Regelung sind jeweils auch DDC- bzw. SPSLösungen miteinzubeziehen. Dabei sind neben dem Kostenvergleich (wirtschaftliche Lösungen) auch zukünftige Entwicklungen von Gebäuden etc. mitzuberücksichtigen. Der Einsatz eines Leitsystems ist dabei eine nicht zwingende Voraussetzung. Analogregler sind, solange technisch noch zeitgemäss, insbesondere in Einzelgebäuden mit einfachen Lüftungs- oder Klimaanlagen mitzuvergleichen. Energiesparschaltung Für die Schaltung, Steuerung und Regelung von Lüftungs- und Klimaanlagen sind energiesparende Regime und Systeme zu wählen. Für die Räume sind vor allem bei mittleren und grösseren Gebäuden mit hohen Luftmengen bzw. grösserem Energieaufwand benutzerabhängige Steuerungen zu wählen. Im besonderen sind für Hörsäle, Filmsäle, etc. Mischgasfühler bzw. CO2-Fühler, für Seminarräume, etc. Präsenzfühler und für Einzelräume Taster mit Timer einzuplanen. Ebenso sind andere Räume wie Garderoben, WC, etc. sinngemäss ebenfalls energiesparend zu regeln oder zu steuern. Konzepte Die Regelungs- und Steuerungs-Konzepte sind mit dem Auftraggeber abzusprechen. Für jedes Projekt müssen neben dem Prinzipschemata mit Funktions-Diagrammen detaillierte Regulierungs-Beschriebe ausgearbeitet werden. Frostschutzsteuerung Anordnung Das Frostschutzgehäuse muss ausserhalb des Luftstromes eher in tieferer oder näherer Temperatur als der Messfühler liegen. Ausnahme: Bei Monoblock-Aufstellung im Freien. Ausserhalb des Kanals resp. Monoblocks muss vor dem Frostschutzgehäuse eine Messschlaufe von ca. 10 cm Länge (d.h. Kapillarrohrlänge von ca. 20 cm) im warmen Raumteil installiert werden, um Funktions-Tests durchführen zu können. Frostschutzthermostat direkt nach Vorwärmer bzw. vor dem Kühler montieren. Jeder spezielle Fall ist zu besprechen. Funktion Der Frostschutzthermostat muss auch bei abgestellter Anlage aktiv sein. Anlaufverhalten Unter 0°C Lufterhitzerpumpe ein (WRG ein) - Aussenluftklappe auf - Umluftklappe auf - Ventilator (bei grösseren Anlagen verzögert) ein. 27 KBOB Empfehlung / Haustechnik-Anlagen / Ausgabe 1 / Jan. 2000 Anfahrtfühler im Frostschutzthermostat hält eine konstante Lufttemperatur von 8 - 10°C (progressive Regulierung). Frostverhalten Ventilator aus - Aussenluftklappen zu - Umluftklappe auf - Internpumpe ein (WRG-Pumpe ein) - Heizventil auf. Sofern vorhanden: Kühlerpumpe ein, Kaltwasserventil zu. Die Internpumpe läuft weiter und die Anlage bleibt ausgeschaltet, bis das Bedienungspersonal die Störung örtlich quittiert hat (Selbsthaltung). Sicherheitsanforderungen Elektrische Schutzarten Gemäss DIN 40'050 und IEC-Norm 598-1. Entsprechende Terminologie (Selbsthaltung) ist anzuwenden. Ex-Zonen Gemäss Merkblatt SUVA Form. 2153 d. Ex-Zonenpläne sind zu berücksichtigen. Ex-Zonenpläne werden durch Elektroingenieur erstellt. Genehmigungsstelle SUVA Luzern. Wärmerückgewinnungs-Anlagen (WRG) WRG-Anlagen sind in allen Lüftungs- und Klimaanlagen vorzusehen, wo dies aus energetischen und wirtschaftlichen Gründen sinnvoll ist oder durch die kantonalen Gesetze vorgeschrieben wird. Wo notwendig, ist auch der Feuchterückgewinn mitzuberücksichtigen. Der Verzicht auf den Einbau einer WRG-Anlage ist zu begründen. Jedoch sind in die wirtschaftliche Betrachtung auch mit einzubeziehen, ob andere günstigere Abwärmequellen zur Verfügung stehen. Es ist zu prüfen, in wieweit Umluft zur Wiederverwendung eingesetzt bzw. genutzt werden darf. Die Betriebszeit und hygienischen sowie sicherheitstechnischen Aspekte sind mitzuberücksichtigen. Systemwahl Die Wahl des WRG-Systems ist gemäss der SWKI-Richtlinie 89-1 vorzunehmen. Optimierung WRG Der Planer hat bei der Auslegung einer Anlage einen Jahresnutzungsgrad von 70 % * (Richtwert) zugrunde zu legen. Er hat die Aufgabe, diesen Wert höher anzusetzen, wenn dies die Betriebsumstände der Anlage rechtfertigen. Er muss dies aber mit der Wirtschaftlichkeitsrechnung (inkl. externen Ko sten), mit günstigsten Jahreskosten betrachtet auf die Lebensdauer der Anlage, nachweisen. Der Planer hat die Wirtschaftlichkeitsberechnung bereits in der Projektphase vorzunehmen. Die Anlage muss immer innerhalb der maximalen Lebensdauer amortisiert werden. Ein tieferer Wert ist bei Anlagen mit sehr geringem Jahresbetrieb (<1000 h) zulässig. Bei ganz kleinen Anlagen (<700 m3/h) oder kurzem Betrieb (<400 h) kann auf die WRG ganz verzichtet werden. Alle Investitionsmehr- und Minderkosten (auch heizungsseitig) sind in der Berechnung mitzuberücksichtigen. 28 KBOB Empfehlung / Haustechnik-Anlagen / Ausgabe 1 / Januar 2000 Bei komplexeren Anlagen mit variabler Gebäudenutzung ist ein Gebäudesimulationsprogramm (z.B. DOE-2) zur Berechnung einzusetzen. * kantonale Energiegesetze haben aber Vorrang Ausschreibung Die Ausschreibung der WRG-Anlage ist grundsätzlich nach der Richtlinie SWKI 89-1 vorzunehmen. Als Vorgabe muss neben dem min. Jahresnutzungsgrad auch der min. Nettoenergierückgewinn eingetragen werden. In der Ausschreibung sind alle für die Berechnung notwendigen Daten vollständig anzugeben (wie Betriebsart und -zeit, Energietarife usw). Der Unternehmer und dessen Unterlieferanten haben neben dem effektiven Nettoenergierückgewinn den Wirkungsgrad bei verschiedenen Aussentemperaturen anzugeben. Diese Werte dienen zur Überprüfung der Leistung der angebotenen WRGAnlage. Computerausdrücke der Hersteller sind zugelassen. Glykol-Wassernetz Besondere Beachtung ist dem Glykol-Wassernetz zu schenken (gemäss SWKI-Richtlinien 89-1 und erfa info 1/89 "Korrosion durch Frostschutzmittel"). Alle Schnittstellen sind abzusprechen. Leistungsmessungen Bei WRG-Anlagen mit einer Leistung von > 50 kW sind permanente WRG-Leistungsmessungen vorzusehen. Dämmungen SIA 380/3 SWKI 94-2B Die Planung und Ausführung hat nach SIA-Empfehlung 380/3 und der SWKI-Richtlinie 94-2B zu erfolgen. Sind in kantonalen Energiegesetzen dickere Dämmungen festgelegt, sind diese anzuwenden. SIA 183 Es sind nur Dämmaterialien nach der SIA-Empfehlung 183 mit Brennbarkeitsgrad mind. 5 und Qualmgrad mind. 2 zugelassen. Wartung und Bedienung Wartung und Bedienung Für jede Anlage ist durch den Lüftungsingenieur ein Wartungs- und Bedienungs-Konzept zu erarbeiten. Apparate mit geringem Wartungsaufwand und einfacher Bedienung sind zu bevorzugen. Zugänglichkeit Bei der Planung und Ausführung ist darauf zu achten, dass eine gute Zugänglichkeit für den Unterhalt gewährleistet ist. Abnahmen Für die Abnahmen sind die SIA-Normen 118, 380/7 und 382/1 verbindlich. Den Ablauf und die Formulare der Abnahmen legt der Auftraggeber in separaten Dokumenten fest. 29 KBOB Empfehlung / Haustechnik-Anlagen / Ausgabe 1 / Jan. 2000 Prüfung der Anlage Die Abnahme der Anlagen ist nach der SWKI-Richtlinie 96-5 durchzuführen, dazu sind die zutreffenden Abnahmeformulare zu verwenden. 30 KBOB Empfehlung / Haustechnik-Anlagen / Ausgabe 1 / Januar 2000 3.4 Kälte Energie Energiekennzahlen Der beauftragte Haustechnikingenieur ist verpflichtet, durch fundierte Planung und Beratung seinen Teil zur Erreichung von tiefen Energiekennzahlen beizutragen. Hiezu ist das Kapitel 2.1 "Wirtschaftlichkeit/ Oekologie/Energie" besonders zu beachten. Kältesysteme Systemwahl Bei der Bestimmung der Grösse einer Kälteanlage ist die effektive, maximale Leistung der Verbraucher unter Einbezug der Gleichzeitigkeit der Einzelanlagen zu ermitteln. Reserven sind offen auszuweisen und von Fall zu Fall festzulegen. Bei der Wahl des Kältesystems sind folgende Kriterien in einem Variantenvergleich mit einzubeziehen: - Leistungsnachweis bei 100 % Kälteleistung (Max. zulässige Minderleistung minus 5 %) - Leistungsziffer bei 100 % Kälteleistung (Max. zulässige Toleranz minus 5 %) - Teilleistungsverhalten bei 75 %, 50 %, 25 % der Kälteleistung - Betriebsverhalten - Erfahrungen, Referenzanlagen Kaltwasserspeicher Bei mittleren und grösseren Anlagen sind Kaltwasserspeicher vorzusehen. Sie sind einerseits derart zu dimensionieren, dass die Kältemaschine nicht mit mehr als 3 Schaltintervallen pro Stunde betrieben wird. Anderseits haben die Kaltwasserspeicher einen Notbetrieb, über eine festzulegende Zeitspanne bei Ausfall der Kältemaschine, zu garantieren (z.B. Rechenzentren). Bei kleineren Anlagen ist der Einsatz (Notwendigkeit) eines Kältepuffers zu prüfen. Verdampfungstemperatur Die Verdampfungstemperatur der Kältemaschine und somit die Kaltwassertemperatur ist so hoch wie möglich anzusetzen (in der Regel ca. 1 ºC unter dem niedrigsten Verbraucher), wo möglich über 6 ºC / 12 ºC. FCKW-freie Kältemittel Es dürfen nur noch FCKW-freie Kältemittel eingesetzt werden (z.B. R 134a oder R 32 bzw. deren Mischungen in Ausnahmefällen auch NH3) . 31 KBOB Empfehlung / Haustechnik-Anlagen / Ausgabe 1 / Jan. 2000 Leistungsmessung Bei Kältemaschinen mit Kälteleistungen (Qverd.) > 100 kW müssen Messgeräte für die Messung der Kälteleistungen eingebaut werden. Im besonderen sind folgende Messgeräte vorzusehen: - Leistungsmessung des elektr. Antriebs - Wasserseitige Stangenthermometer 1 ºC-Einteilung, auf der Verdampfereintritts- und Austrittsseite - Dito auf der Kondensatorseite Ein- und Austritt - Durchflussmessgerät für die Kaltwassermenge Genauigkeit ± 1 % Abwärme-Nutzung Temperatur-Niveau Kälte- und Kühl- Wasserleitungen Die Abwärme von Kälteanlagen ist soweit möglich sinnvoll und wirtschaftlich zu nutzen. Das Temperaturniveau ist wenn möglich bei einer Vorlauftemperatur von 45 ºC bis 50 ºC anzusetzen (Kondensationstemperatur < 50 ºC). Im Normalfall sind schwarze, geschweisste Gas- und Siederohre zu verwenden. Der Einsatz von Kunststoffrohren für Kälteleitungen im Taupunktbereich und Anschlussleitungen zu offenen Kühlturmsystemen ist in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht in Betracht zu ziehen. Korrosionsschutz Kälte- und Kühlwasserleitungen Einfachere Oberflächenbehandlungssysteme, als das in der SWKIRichtlinie 94-2B beschriebene, sind anzustreben und mit dem Auftraggeber abzusprechen. Befestigungen Für die Aufhängung und Befestigung der Kälte- und Kühlwasserleitungen sind handelsübliche sog. Kälteschellen zu verwenden. Rückkühlung Abwärme-Nutzung Es ist zuerst immer abzuklären, ob die anfallende Abwärme wirtschaftlich genutzt werden kann. Systemwahl Für die abzuführende Ueberschusswärme ist jeweils das optimalste Rückkühlsystem auszuwählen. Die Wahl des geeigneten Anlagesystems wie freie Kühlung / Trockenrückkühler /
12 Dec 2004
23:38:59
Ernst
Planung Fernheizung Management DokumentionGebäudetechnik Haustechnik

Hallo, im Anhang Links zum Thema, viel Erfolg! Gruss Grass

http://www.fh-muenchen.de/home/fb/fb05/vs/UnterlagenLehre/hoerner/ta-handbuch4.pdf

http://www.bauinf.tu-cottbus.de/Education/GIS/data0001/gis_db_ag.pdf

12 Dec 2004
23:40:05
Gross

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