Gebäudetechnik
.
deutsch english francais italinao
 Suche

 Startseite
 Organisation
 Know How
 Online Forum
 Links

 Anmeldung

 

Login Funktionen
Hauptseite
Grunddaten ändern
Kontaktpersonen verwalten
Logout
 Über GBT
 FAQ & Hilfe Tool
 Ziele
 Bedingungen
 eMail
  Lexikon/Glossar     Suche :       0 Einträge
 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
Wirtschaftsrecht
 
Die Abgrenzung des Begriffs ist nicht einheitlich. Nach überwieg. M. umfaßt das W. die

Gesamtheit der Normen, welche die selbständige Erwerbstätigkeit in Industrie, Handel,

Handwerk, Landwirtschaft, Verkehr und den freien Berufen – je nach der

wirtschaftspolitischen Grundauffassung mehr oder weniger – begrenzen und lenken. Zum

W. gehören damit insbes. die Vorschriften über die Zulassung zu Beruf und Gewerbe wie

auch der Bereich der staatlichen Wirtschaftslenkung (Wirtschaftslenkung, Marktordnung,

Preisrecht) und der Wirtschaftsförderung (Subventionen). W. ist ferner das Recht der

Wettbewerbsbeschränkungen und das Recht der wirtschaftlichen Organisationen (Kammern,

Verbände) sowie für den internationalen Bereich das Außenwirtschaftsgesetz vom 28. 4.

1961 nebst AVO. Die nationalen Rechtsvorschriften werden zudem zunehmend ergänzt und

verdrängt durch Normen des Europäischen Gemeinschaftsrechts im Rahmen von EWG, EGKS und

Euratom (supranationale Organisationen).