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Wirtschaftslenkung
ist die Einflußnahme des Staates auf den Ablauf der Wirtschaft. Sieht man von den
merkantilistisch geprägten Handelsbeschränkungen des 16. bis 18. Jhdts. ab, so fällt
ihr Beginn mit dem Ausbruch des ersten Weltkrieges und den damals infolge Blockade und
erhöhten Materialanforderungen rasch auftretenden Verknappungen zusammen. Nach einer
kurzen Zeit der Einschränkung des Bewirtschaftungssystems nach dem Kriege führte die
Weltwirtschaftskrise der dreißiger Jahre erneut zu starken Eingriffen des Staates
(Brüning'sche Notverordnungen). Unter der Herrschaft des Nationalsozialismus wurde sodann
ein vollständiges Lenkungssystem aufgebaut, das schließlich in eine reine
Kriegswirtschaft einmündete. Von 1945–1948 wurde die W. der letzten Kriegsjahre,
wenngleich mit veränderter Zielsetzung, noch weitgehend fortgeführt. Sie lief erst nach
der Gründung der BRep. langsam aus, deren Wirtschaftspolitik der sozialen Marktwirtschaft
auf die Bildung eines freien Marktes ausgerichtet ist, in den nur aus sozialen
Rücksichten korrigierend eingegriffen werden soll. Dabei bedient sich der Staat im
Grundsatz marktkonformer Mittel, d.h. er versucht durch Beeinflussung der das
Marktgeschehen bestimmenden Faktoren ohne unmittelbare Beeinträchtigung der
Entschlußfreiheit der Marktpartner durch Gebote oder Verbote den Wirtschaftsablauf zu
steuern. Das marktwirtschaftliche System wurde allerdings nicht für alle
Wirtschaftsbereiche verwirklicht (Verkehrswirtschaft, Lenkung der Ernährungswirtschaft
durch die ernährungswirtschaftlichen Marktordnungen). Nach der Art der Wirtschaftslenkung
kann zwischen direkten (unmittelbaren) Eingriffen und indirekten (mittelbaren)
Lenkungsmaßnahmen unterschieden werden. Ausgangspunkt der unmittelbar wirkenden Gebote
und Verbote (sog. Bewirtschaftung) ist i.d.R. eine Mangelsituation, die durch Vorschriften
über die Gewinnung, Herstellung, Verwendung sowie den Absatz und Bezug der knappen Güter
bewältigt werden soll (Liefergebote, Bezugsbeschränkungen, Preisvorschriften; s.a.
Sicherstellungsgesetze). Ziel der indirekten Lenkungsmaßnahmen ist dagegen eine globale
Steuerung der Wirtschaft zur Erreichung bestimmter wirtschaftspolitisch erwünschter
Ergebnisse (z.B. Preisstabilität, Vollbeschäftigung, Wachstum). Der Staat beschränkt
sich hier i.d.R. darauf, auf die Geld- bzw. Nachfrageseite Einfluß zu nehmen, um durch
die daraus zu erwartenden Rückwirkungen auf die Güterseite den Produktionsprozeß und
damit den Wirtschaftsablauf zu steuern. Ansatzpunkte dieser Lenkungsmaßnahmen bilden die
Einkommensverteilung und Einkommensverwendung sowie die Beeinflussung der Investitionen
insbes. durch steuerpolitische Maßnahmen sowie die Gewährung direkter Finanzhilfen
(Subventionen, Bürgschaften, Kredite, soziale Transfer-Leistungen). Eine Erweiterung und
Akzentuierung erfuhr dieses wirtschaftspolitische Instrumentarium durch das sog.
Stabilitätsgesetz vom 8. 6. 1967.