.
Suche
Startseite
Organisation
Know How
Online Forum
Links
Anmeldung
Login Funktionen
Hauptseite
Grunddaten ändern
Kontaktpersonen verwalten
Logout
Über GBT
FAQ & Hilfe Tool
Ziele
Bedingungen
eMail
Lexikon/Glossar Suche :
0
Einträge
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Wirtschaftsjahr
Das Wirtschaftsjahr bezeichnet den Ermittlungszeitraum bei Einkünften aus
Gewerbebetrieb. Dieser Zeitraum umfaßt in der Regel zwölf Monate, häufig das
Kalenderjahr. Für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft läuft das Wirtschaftsjahr
dagegen regelmäßig vom 1.Juli bis zum 30.Juni des Folgejahres. Andere Gewerbetreibende,
die im Handelsregister eingetragen sind, können mit Zustimmung des Finanzamts ein
abweichendes Wirtschaftsjahr bestimmen. Durch die variable Gestaltung des Wirtschaftsjahrs
wird ermöglicht, beispielsweise bei Geschäftseröffnung oder -aufgabe einen Zins- und
Liquiditätsvorteil zu erlangen. Zum Schluß des Wirtschaftsjahrs muß jeder Kaufmann
Inventar, Bilanz, Gewinn-und-Verlust-Rechnung und eventuell einen Geschäftsbericht
aufstellen.