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Wettbewerbsvorteil
Ein Wettbewerbsvorteil ist gegeben, wenn ein Unternehmen Leistungen anbietet, die
qualitätsmäßig über denen der Konkurrenten liegen. Die Kriterien hierfür geben die
Stakeholder vor. Angesichts ständiger Veränderungen ist eine Orientierung an
langfristigen und zukunftsorientierten Grundlagen notwendig, um die Gewinnaussichten
mittelfristig prognostizieren zu können. Deshalb ist es eine strategische Aufgabe, die
Wettbewerbsvorteile zu erkennen und entwickeln. In der Praxis hat sich eine dreistufige
Vorgehensweise bewährt: Zunächst wird die Strategie des Unternehmens definiert,
anschließend die Leistungsmaßstäbe und zuletzt das Anspruchsniveau.