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Wasserwirtschaft
Als Wasserwirtschaft wird nach DIN 4049 die zielbewußte Ordnung aller menschlichen Einwirkungen auf das ober- und unterirdische Wasser verstanden. Die Gewässer sind nach § 1a Wasserhaushaltsgesetz so zu bewirtschaften, daß sie dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen einzelner dienen und daß jede vermeidbare Beeinträchtigung unterbleibt. Nach dem 1971 verabschiedeten Umweltprogramm des Bundes ist das Ziel der W., den Wasserhaushalt so zu ordnen, daß
das ökologische Gleichgewicht der Gewässer gewahrt oder wieder hergestellt wird,
die einwandfreie Wasserversorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft gesichert ist, gleichzeitig aber auch
alle anderen Wassernutzungen, die dem Gemeinwohl dienen, auf lange Frist möglich bleiben.
Mit "anderen" Wassernutzungen sind die Nutzung der Gewässer als Erholungs- und Freizeitpotentiale, die Fischerei, die Energiegewinnung (Aufstauen und Absenken), die Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen und die Einleitung des benutzten Wassers (Abwassers) aus Gemeinden und gewerblichen Betrieben gemeint. Bei der Abwassereinleitung besteht die Wassernutzung auch in der Inanspruchnahme der Selbstreinigung der Gewässer zum Abbau des nach der Abwasserbehandlung verbleibenden Restschmutzes.