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Vorverhandlung
Die Vorverhandlung ist eine dem Vertragsschluß vorausgehende Verhandlung. Sie ist in
der Regel nicht bindend, kann aber, wenn sie zum Abschluß eines Vertrags führt, für
dessen Auslegung von Bedeutung sein. Zudem sind aus dem vorvertraglichen
Anbahnungsverhältnis Sorgfaltspflichten abzuleiten, deren Verletzung zum Ersatz eines
entstandenen Schadens führen kann (Verschulden bei Vertragsverhandlungen).