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Verursacherprinzip
(umweltrechtliches) ist ein Grundsatz des Umweltschutzes, wonach Kosten
umweltrechtlicher Maßnahmen dem Verursacher angelastet werden sollen. Das V. ist in
zahlreichen umweltrechtlichen Gesetzen (z.B. Abwasserabgaben, Abfallrecht) aber keineswegs
durchgängig verwirklicht. Für die Umweltpolitik der Europäischen Gemeinschaften ist es
Verfassungsgrundsatz.