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Vertragsauslegung
Schließen Geschäftspartner einen Vertrag, werden sie versuchen, in diesem alle
gegenseitigen Rechte und Pflichten genau festzuhalten. Oft ist es jedoch unmöglich, in
der Geschäftsbeziehung jedes künftige Ereignis vertraglich zu regeln. Haben die
Vertragsparteien einen wichtigen Punkt nicht berücksichtigt oder ist die Einigung über
diesen später nicht mehr feststellbar, ist der Vertrag, wenn diese Regelungslücke nicht
durch gesetzliche Vorschriften geschlossen werden kann, auszulegen. Verträge sind so
auszulegen, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern (§ 157
BGB).