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Vergebliche Aufwendungen
Wenn Sie im Zusammenhang mit einer Einkunftsart vergebliche Aufwendungen geleistet
haben, können Sie diese steuerlich in Abzug bringen. Vergebliche Aufwendungen liegen dann
vor, wenn dem Geldabfluß keine Gegenleistung gegenübersteht. Beim Kauf oder bei der
Herstellung von Gebäuden und Wohnungen kommt es oft zu vergeblichen Aufwendungen, etwa
bei Konkurs des Bauunternehmers oder bei vergeblichen Besichtigungsfahrten. Hier kann sich
das Finanzamt unter Umständen über Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und
Verpachtung oder über Vorkosten am Verlust beteiligen.