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Verfallklausel
Eine Verfallklausel ist eine Vereinbarung, wonach der Schuldner alle seine Rechte aus
dem Vertrag verliert, wenn er seine Verbindlichkeiten schuldhaft nicht oder nicht
rechtzeitig erfüllt. Unter Verfallklausel wird auch die Fälligstellung der
Gesamtleistung verstanden, wenn der Schuldner mit einzelnen Teilleistungen in Verzug
geraten ist. Wenn die Parteien keine zusätzlichen Vereinbarungen treffen, gelten die
Vorschriften über die Vertragsstrafe nach §§339ff.BGB entsprechend.