Gebäudetechnik
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Verfallklausel
 
Eine Verfallklausel ist eine Vereinbarung, wonach der Schuldner alle seine Rechte aus

dem Vertrag verliert, wenn er seine Verbindlichkeiten schuldhaft nicht oder nicht

rechtzeitig erfüllt. Unter Verfallklausel wird auch die Fälligstellung der

Gesamtleistung verstanden, wenn der Schuldner mit einzelnen Teilleistungen in Verzug

geraten ist. Wenn die Parteien keine zusätzlichen Vereinbarungen treffen, gelten die

Vorschriften über die Vertragsstrafe nach §§339ff.BGB entsprechend.