Gebäudetechnik
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Verbundnetze
 
Der Strommarkt in Deutschland war bislang gekennzeichnet durch geschlossene Versorgungsgebiete der Energieversorgungsunternehmen entsprechend § 103 bzw. 103a GWB. Aus diesen geschlossenen Versorgungsgebieten resultierte die Monopolstellung der Energieversorgungsunternehmen. Durch die Neufassung des Energiewirtschaftsgesetzes vom 29.04.1998 werden diese geschlossenen Versorgungsgebiete aufgehoben, so daß der Wettbewerb um Endkunden begonnen hat (Liberalisierung des Strommarktes). Innerhalb eines Versorgungsgebietes war bislang jedes Energieversorgungsunternehmen verpflichtet, die Qualität der Stromversorgung sicherzustellen. Neben einer stabilen Spannung zählt dazu die konstante Frequenz des Wechselstroms von 50 Hertz. Zur Sicherung dieser Aufgaben haben sich die Energieversorgungsunternehmen zu länderübergreifenden Verbünden zusammengeschlossen. In Deutschland sind die EnBW AG (Badenwerk AG und EVS AG), die Bayernwerk AG, Die BEWAG, die HEW AG, die PreussenElektra AG, die RWE AG, die VEAG sowie die VEW AG zur Deutschen Verbundgesellschaft vereint. In Westeuropa besteht mit der UCPTE ein entsprechender Zusammenschluß von Belgien, Bosnien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweiz, Slowenien und Spanien. In Skandinavien haben sich Dänemark, Finnland, Island, Norwegen und Schweden zu dem Verbund NORDEL zusammengeschlossen. Großbritannien betreibt aufgrund der Insellage sein eigenes Netz, in Osteuropa waren Bulgarien, Polen, Rumänien, Slowakien, Tschechien, Ungarn sowie das Südnetz ehemaliger GUS-Staaten zur VES verbunden. Der Transport des Stromes findet auf mehreren Ebenen statt:
Höchstspannung 380 / 220 kV
Hochspannung 110 kV
Mittelspannung 10-20 kV
Niederspannung 230 / 400 V
Zwischen den Spannungsebenen wird die Energie in entsprechenden Umspannwerken umgespannt. Zum Netzbetrieb gehören neben dem Betrieb der Umspannwerke, laufender Wartung und Reparatur sowie Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen etliche weitere Aufgaben wie Lastausgleichsregelungen, Reservevorhaltungen für kurzfristige Engpässe etc.