Gebäudetechnik
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Validierung
 
Das Erbringen und Dokumentieren des Nachweises, dass eine Methode innerhalb festgelegter Grenzen zuverlässig zum erwarteten Ergebnis führt. Die
Anforderungen können sich z. B. erstrecken auf
die Festlegung von Produkt-, Packmittel- und Gerätespezifikationen sowie Verfahrensbeschreibungen, Herstellervorschriften einschließlich Inprozesskontrollen, Prüfverfahren bei der Inprozess- und Qualitätskontrolle. Die Validierung schließt eine Qualifizierung ein.

Zur Validierung eignen sich sämtliche Produktionsprozesse und Dienstleistungs- Erbringungsprozesse einer Organisation, deren Ergebnisse nicht auf einfache oder wirtschaftliche Weise überwacht oder verifiziert werden können. Dies könnten spezielle Prozesse sein, die vor dem Einsatz qualifiziert werden müssen, oder auch die Qualifizierung der Ausrüstung und des Personals usw.

Anmerkung 1: In Design und Entwicklung betrifft Validierung den Prozess der Untersuchung eines Produkts, um Konformität mit Erfordernissen des Anwenders festzustellen.

Anmerkung 2: Validierung steht am Ende eines Prozesses oder einer Entwicklung. Sie prüft den Wert (value) eines Produktes (einer Leistung) aus Sicht des Kunden und seiner speziellen Verwendung. So kann es vorkommen, dass für ein Produkt mehrere Validierungen erforderlich werden.

Anmerkung 3: Das Wort 'validiert' wird zur Bezeichnung des betreffenden Status benutzt.

Anmerkung 4: Mehrfache Validierungen können ausgeführt werden, wenn unterschiedliche beabsichtigte Anwendungen vorkommen.« (DIN EN ISO 8402, 1995-08 , Ziffer 2.18)

»Bestätigen aufgrund einer Untersuchung und durch Bereitstellung eines Nachweises, dass die Qualitätsforderung erfüllt worden ist.« (DGQ 11-04, S. 103, Nr. 2.3.5.4)