Gebäudetechnik
.
deutsch english francais italinao
 Suche

 Startseite
 Organisation
 Know How
 Online Forum
 Links

 Anmeldung

 

Login Funktionen
Hauptseite
Grunddaten ändern
Kontaktpersonen verwalten
Logout
 Über GBT
 FAQ & Hilfe Tool
 Ziele
 Bedingungen
 eMail
  Lexikon/Glossar     Suche :       0 Einträge
 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
Unbilligkeit
 
Unbilligkeit bezeichnet ein der Gerechtigkeit widersprechendes Verhältnis zwischen

Leistung und Gegenleistung. Der Begriff der Billigkeit findet sich z.B. in § 315 BGB, der

besagt, daß bei einer fehlenden Vereinbarung über den Inhalt der Leistung diese nach

billigem Ermessen bestimmt werden muß. Eine Bestimmung durch einen Dritten ist dann

unwirksam, wenn diese offensichtlich unbillig ist (§ 319 BGB).