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Unbilligkeit
Unbilligkeit bezeichnet ein der Gerechtigkeit widersprechendes Verhältnis zwischen
Leistung und Gegenleistung. Der Begriff der Billigkeit findet sich z.B. in § 315 BGB, der
besagt, daß bei einer fehlenden Vereinbarung über den Inhalt der Leistung diese nach
billigem Ermessen bestimmt werden muß. Eine Bestimmung durch einen Dritten ist dann
unwirksam, wenn diese offensichtlich unbillig ist (§ 319 BGB).