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Umsatzsteuerzahllast
Die Zahllast der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) errechnet sich
folgendermaßen:Mehrwertsteuer, die der Unternehmer beim Verkauf einnahm Im Prinzip sind
alle Gewerbetreibenden und Freiberufler Umsatzsteuerpflichtig. Allerdings gibt es auch
Umsatzsteuer Befreite. Je nach Höhe des Umsatzes müssen die Unternehmer in
unterschiedlichen Zeitabständen Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben. Monatliche
Umsatzsteuervoranmeldungen müssen Unternehmer leisten, wenn ihre Umsatzsteuerlast im Jahr
12000 Mark übersteigt. Die Voranmeldung muß bis zum 10. Tag des Folgemonats beim
Finanzamt eingereicht und bezahlt werden. Vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldungen
müssen Unternehmer leisten, deren Umsatzsteuer zwischen 1000 Mark und 12000 Mark
beträgt. Die Voranmeldung muß in diesem Fall bis zum 10.Tag des neuen Quartals beim
Finanzamt eingereicht und bezahlt werden. Die Jahreserklärung genügt für alle
Unternehmen, die weniger als 1000 Mark Umsatzsteuer jährlich zu zahlen haben. Allerdings
ist dafür ein Antrag zu stellen. In diesem Fall muß die Jahreserklärung am 10. Tag des
Folgejahres dem Finanzamt vorliegen und bezahlt sein. Gerade bei der Existenzgründung
kommt es häufig vor, daß der Unternehmer mehr kauft als verkauft. In diesen Fällen wird
die Umsatzsteuerlast negativ, das heißt, der Unternehmer bekommt vom Finanzamt sogar Geld
zurück.