Gebäudetechnik
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Umsatzsteuer
 
Verkehrsteuer, die den Letztverbrauch bzw. Konsum von Gütern und Dienstleistungen

besteuert. Sie ist bezüglich ihres Aufkommens eine der bedeutendsten Einnahmequellen des

Bundes (1997: rd. 240 Mrd. DM = 30% des gesamten Steueraufkommens). Steuersubjekt ist der

Unternehmer, dessen umsatzsteuerpflichtige Definition sehr weitreichend ist und sich von

der Definition des Begriffes im Rahmen der Einkommensteuer unterscheidet. Steuerobjekte

sind nach Umsatzsteuergesetz (UStG) Zusätzlich zu den vorstehenden Merkmalen sind die

Merkmale der Entgeltlichkeit, der Inlandsbezogenheit und der Unternehmensbezogenheit in

unterschiedlicher Ausprägung gefordert. Bemessungsgrundlage stellt in der Regel das

Entgelt dar. Der Steuertarif beträgt in Deutschland seit 1.4.1998 16%. Daneben existiert

noch ein ermäßigter Steuersatz in Höhe von 7% für Güter und Dienstleistungen, die der

Existenzsicherung dienen. Daneben existiert ein langer Katalog von Steuerbefreiungen.

Insbesondere Lieferungen und Leistungen im Rahmen des Exports, der Bankgeschäfte, des

Gesundheitswesens, Immobiliengeschäfte und Vermietungen sind hier aufgelistet. Die Steuer

ist vom Unternehmer selbst zu berechnen und an das Finanzamt abzuführen. Je nach

Größenordnung der Umsatzsteuerschuld muß der Unternehmer neben der obligatorischen

Jahressteuererklärung monatlich oder vierteljährlich sogenannte

Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben. Hierbei darf er bei der Berechnung der Steuerzahllast

selbst bezahlte Umsatzsteuer auf Vorleistungen, die er für sein Unternehmen eingekauft

hat, abziehen. Dies entspricht dem sogenannten Vorsteuerabzug. Das zur Zeit gültige

System ist ein Allphasen-Netto-Umsatzsteuersystem mit Vorsteuerabzug. Hierbei gilt noch

das Bestimmungslandprinzip, d. h. das Land, für das der Umsatz bestimmt ist, hat die

Besteuerungshoheit. An einer Harmonisierung der europäischen Steuersysteme wird aktuell

gearbeitet.