Gebäudetechnik
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Umsatzkostenverfahren (UKV)
 
Verfahren der GuV zur Ermittlung des Periodenerfolgs. Im Unterschied zum

Gesamtkostenverfahren werden dabei die Aufwendungen nicht nach Aufwandsarten (Material,

Personal, Abschreibungen), sondern nach Funktionsbereichen (Herstellung, Verwaltung,

Vertrieb) unterteilt, und den Umsatzerlösen nur die Herstellungskosten

gegenübergestellt, die ursächlich für die Umsätze waren. Bei Anwendung des

Umsatzkostenverfahrens wird üblicherweise nach Abzug der Herstellungskosten vom Umsatz

als Zwischengröße ein sog. Bruttoergebnis vom Umsatz (Gross Profit) ausgewiesen. Nach

Abzug der Verwaltungs- und Vertriebskosten sowie der sonstigen betrieblichen Aufwendungen

und Erträge zeigen viele Unternehmen als weitere Ergebnisgröße ein sog. Ergebnis des

betrieblichen Bereichs. Die weiteren Ertrags- und Aufwandsposten (Beteiligungserträge,

Zinserträge und -aufwendungen usw.) sind grundsätzlich beim Umsatz- und

Gesamtkostenverfahren identisch. Das Umsatzkostenverfahren weist im Vergleich zum

Gesamtkostenverfahren insbesondere den Vorteil auf, daß die Ergebnisgröße "Gross

Profit" abgeleitet werden kann, die Einblick in die produktionswirtschaftliche

Ertragskraft gibt, und daß die Aufwandsstruktur stärker nach Verantwortungsbereichen

(Produktion, Verwaltung, Vertrieb) untergliedert dargestellt wird. Das

Umsatzkostenverfahren eignet sich daher bei einer entsprechenden – i.d.R. nur

unternehmensintern möglichen – Differenzierung nach Geschäftsfeldern oder Produkten

besser zur zielorientierten Führung. Wegen der z. T. nicht eindeutig objektivierbaren

Abgrenzung zwischen Herstellungs-, Verwaltungs- und Vertriebskosten ist der

zwischenbetriebliche Vergleich der Aufwandsstruktur allerdings erschwert. Gem. § 275 HGB

ist sowohl das Umsatz- als auch das Gesamtkostenverfahren zulässig, allerdings muß bei

Anwendung des Umsatzkostenverfahrens im Anhang zusätzlich gem. § 285 HGB der Personal-

und Materialaufwand bzw. im Konzernabschluß gem. § 314 HGB nur der Personalaufwand

angegeben werden. Das Umsatzkostenverfahren (Cost of Sales-Method) ist international

weitaus verbreiteter als das Gesamtkostenverfahren. Es ist nach US-GAAP vorgeschrieben,

während IAS beide Verfahren zuläßt. In der Abbildung ist das Gliederungsschema der GuV

nach dem Umsatzkostenverfahren gem. § 275 HGB wiedergegeben, von dem aber in bestimmten

Ausnahmefällen abgewichen werden kann.