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Trinkwasser
Trinkwasser: Für menschlichen Genuß und Gebrauch geeignetes Wasser, das bestimmte in Gesetzen und anderen Rechtsnormen festgelegte Güteeigenschaften erfüllen muß. Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel. Es kann nicht ersetzt werden. Die Grundforderungen an einwandfreies Trinkwasser sind: frei von Krankheitserregern, keine gesundheitsschädigenden Eigenschaften, keimarm, appetitlich, farblos, kühl, geruchlos, geschmacklich einwandfrei, geringer Gehalt an gelösten Stoffen (DIN 2000). Darüber hinaus darf Trinkwasser keine übermäßigen Korrosionsschäden am Leitungsnetz hervorrufen und sollte in genügender Menge mit ausreichendem Druck zur Verfügung stehen.
Herkunft des Trinkwassers in der Bundesrepublik Deutschland:
Echtes Grund- und Quellwasser 71 %
angereichertes Grundwasser 12 %
Talsperrenwasser 7 %
Uferfiltrat 6 %
Seewasser 3 %
Flußwasser 1 %
An das Trinkwasser werden weltweit in den Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO), in der EU nach den Richtlinien der EU bestimmte Anforderungen gestellt, die vom Wasserversorgungsunternehmen einzuhalten sind. Eine einwandfreie Wassergüte gilt in Österreich nur dann als gewährleistet, wenn Überprüfungen des Trinkwassers nach den Erfordernissen des Lebensmittelgesetzes durchgeführt werden. Diese bestehen aus dem Lokalaugenschein und der Wasseruntersuchung. Die Anforderungen an die Güte des Trinkwassers sind im Codexkapitel B1 „Trinkwasser" des österreichischen Lebensmittelbuchs, in Form von Richtzahlen (RZ) und Zulässigen Höchstkonzentrationen (ZHK) sowie in der Trinkwasserverordnung (TWV) in Form der Parameter und „Parameterwerte" . „Indikatorparameter" (Parameter mit Indikatorfunktion) für die einzelnen Inhaltsstoffe festgelegt (siehe auch Wasserqualität). Grundsätzlich soll Trinkwasser frei von tierischen und pflanzlichen Organismen sein. Wegen der Verunreinigungsgefahren muss aber die Beschaffenheit des Trinkwassers ständig im Auge behalten werden.