Gebäudetechnik
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Titelschutz
 
Titelschutz wird dadurch erworben, daß man den Titel in Gebrauch nimmt. Dabei gilt der

Prioritätsgrundsatz. Der Erwerb ist gesetzlich nicht geregelt. Neben der

Titelschutzanzeige in einem dafür geeigneten Publikationsorgan muß das Werk innerhalb

angemessener Frist (sechs Monate) veröffentlicht werden. Geschützt sind Titel jeglicher

Form als Name oder Bezeichnung für Druck-, Ton-, Film- und Bühnenwerke. Der Titelschutz

endet, wenn der Berechtigte den Titel endgültig aufgibt.