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Titelschutz
Titelschutz wird dadurch erworben, daß man den Titel in Gebrauch nimmt. Dabei gilt der
Prioritätsgrundsatz. Der Erwerb ist gesetzlich nicht geregelt. Neben der
Titelschutzanzeige in einem dafür geeigneten Publikationsorgan muß das Werk innerhalb
angemessener Frist (sechs Monate) veröffentlicht werden. Geschützt sind Titel jeglicher
Form als Name oder Bezeichnung für Druck-, Ton-, Film- und Bühnenwerke. Der Titelschutz
endet, wenn der Berechtigte den Titel endgültig aufgibt.