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Tilgung
Vertraglich vereinbarte Ab- bzw. Rückzahlung einer Schuld. Als Tilgungsformen lassen
sich eine einmalige, ratenweise und unregelmäßige Rückzahlung (z. B. durch Auslosung)
unterscheiden. Während bei Darlehen eine ratenweise Rückzahlung, häufig in der Form
einer Annuität (gleichbleibende Summe aus Zins und Tilgung) vereinbart wird, finden sich
bei festverzinslichen Wertpapieren häufig Formen der Auslosung von Einzelstüken, Serien
oder Gruppen, die über den Markt aus einem Tilgungsfonds vom Unternehmen zurückgekauft
werden. Die Durchführung der Tilgung wird als Tilgungsdienst, die vorherige vertragliche
Regelung als Tilgungsplan bezeichnet.