Gebäudetechnik
.
deutsch english francais italinao
 Suche

 Startseite
 Organisation
 Know How
 Online Forum
 Links

 Anmeldung

 

Login Funktionen
Hauptseite
Grunddaten ändern
Kontaktpersonen verwalten
Logout
 Über GBT
 FAQ & Hilfe Tool
 Ziele
 Bedingungen
 eMail
  Lexikon/Glossar     Suche :       0 Einträge
 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
Tiefgarage
 
Tiefgaragen sind Garagen, deren Fußböden im Mittel nicht weniger als 1,50 m unter der Geländeoberfläche liegen. Für die Planung einer Tiefgarage müssen bestimmte Maße eingehalten werden. Ein Stellplatz muss mindestens 5 m lang sein. Die Breite hängt davon ab, ob die Längseiten durch Stützen, Wände oder andere Bauteile begrenzt sind. Besteht eine Begrenzung auf beiden Längsseiten, so muss der Stellplatz 2, 5 m breit sein. Trifft die Begrenzung nur auf einer Längseite zu, dann reicht eine Breite von 2,4 m und wenn der Stellplatz an beiden Längsseiten offen ist, kann der Stellplatz auch nur 2,3 m breit sein. Stellplätze für Behinderte müssen mindestens 3,5 m breit sein.


Bei einer Stellplatzanordnung von 90 ° zur Fahrgasse muß die Fahrgasse 5,5 m betragen, wenn der Autostellplatz 2,5 m breit ist.
Bei einer Stellplatzanordnung von 60 ° zur Fahrgasse muß die Fahrgasse 3,5 m betragen, wenn der Autostellplatz 2,5 m breit ist.
Bei einer Stellplatzanordnung von 45 ° zur Fahrgasse muß die Fahrgasse 2,75 m betragen, wenn der Autostellplatz 2,5 m breit ist.
Bei geringeren Stellplatzbreiten erhöht sich die Breite der Fahrgasse. Mehr Details dazu kann man z. B. in § 10 der Garagenverordnung in der Hamburgischen Bauordnung nachlesen.