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Tiefgarage
Tiefgaragen sind Garagen, deren Fußböden im Mittel nicht weniger als 1,50 m unter der Geländeoberfläche liegen. Für die Planung einer Tiefgarage müssen bestimmte Maße eingehalten werden. Ein Stellplatz muss mindestens 5 m lang sein. Die Breite hängt davon ab, ob die Längseiten durch Stützen, Wände oder andere Bauteile begrenzt sind. Besteht eine Begrenzung auf beiden Längsseiten, so muss der Stellplatz 2, 5 m breit sein. Trifft die Begrenzung nur auf einer Längseite zu, dann reicht eine Breite von 2,4 m und wenn der Stellplatz an beiden Längsseiten offen ist, kann der Stellplatz auch nur 2,3 m breit sein. Stellplätze für Behinderte müssen mindestens 3,5 m breit sein.
Bei einer Stellplatzanordnung von 90 ° zur Fahrgasse muß die Fahrgasse 5,5 m betragen, wenn der Autostellplatz 2,5 m breit ist.
Bei einer Stellplatzanordnung von 60 ° zur Fahrgasse muß die Fahrgasse 3,5 m betragen, wenn der Autostellplatz 2,5 m breit ist.
Bei einer Stellplatzanordnung von 45 ° zur Fahrgasse muß die Fahrgasse 2,75 m betragen, wenn der Autostellplatz 2,5 m breit ist.
Bei geringeren Stellplatzbreiten erhöht sich die Breite der Fahrgasse. Mehr Details dazu kann man z. B. in § 10 der Garagenverordnung in der Hamburgischen Bauordnung nachlesen.