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Teillieferungsvertrag
Der Teillieferungsvertrag wird auch Sukzessivlieferungsvertrag genannt, womit dieser
Vertrag zutreffender bezeichnet ist. Denn Teillieferungsverträge sind einheitliche Kauf-
oder Werklieferungsverträge, in denen das Erbringen von Leistungen in zeitlich
aufeinanderfolgenden Raten – im Rahmen eines Vertrags – vereinbart wird. Der
Teillieferungsvertrag ist ein einheitlicher Vertrag mit der Besonderheit, daß in
Teillieferungen geleistet wird, sei es nach der jeweiligen Fertigstellung von Teilarbeiten
(z. B. bei einem mehrbändigen Lexikon), sei es nach festen Zeitspannen oder dem Bedarf
des Abnehmers. Teillieferungsverträge kommen deshalb insbesondere vor in Gestalt von
Ratenlieferungsverträgen und Bezugsverträgen.