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Technische Regeln. Regeln der Technik
Zahlreiche Gesetze und Verträge nehmen ausdrücklich auf technische Regeln in der Weise
Bezug, daß die Bezug genommenen Regeln Gesetzes- bzw. Vertragsinhalt werden. Die dabei im
einzelnen verwendeten Begriffe haben unterschiedliche Bedeutung. Allgemein anerkannte
Regeln der Technik bezeichnet einen vom RG in einer Strafsache definierten
Mindeststandard, "anerkannte Regeln der Technik" bzw. "Regeln der
Technik" nimmt im wesentlichen aber nicht ausschließlich auf die durch Normung
festgelegten Standards Bezug. Die höchsten Ansprüche werden mit der Formel "Stand
der Technik", bzw. "Stand der Technik und Wissenschaft" formuliert. Soweit
Gesetze oder Verträge auf die Regeln der Technik verweisen, ergibt sich bei Veränderung
der betreffenden Normen das Problem, ob diese Verweisung als dynamisch zu verstehen ist.
Leistungen, die nicht den Regeln der Technik entsprechen sind in aller Regel auch ohne
besondere Vereinbarung mangelhaft. Dagegen kann selbst bei ausdrücklicher Vereinbarung
nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, daß ihre Einhaltung eine zugesicherte
Eigenschaft ist.