.
Suche
Startseite
Organisation
Know How
Online Forum
Links
Anmeldung
Login Funktionen
Hauptseite
Grunddaten ändern
Kontaktpersonen verwalten
Logout
Über GBT
FAQ & Hilfe Tool
Ziele
Bedingungen
eMail
Lexikon/Glossar Suche :
0
Einträge
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Taxen
im Rechtssinne sind Vergütungssätze für gewerbliche Leistungen. Die hierüber in den
§§ 72 bis 80 GewO enthaltenen Vorschriften wurden 1974 aufgehoben. Sie waren schon
vorher durch Vorschriften über Preisangaben weitgehend überholt. T. von praktischer
Bedeutung bestehen heute vor allem noch im Bereich der Beförderungsentgelte für
Personenbeförderung und im Schornsteinfegerwesen. Ist bei einem Dienstvertrag oder
Werkvertrag die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so gilt die taxmäßige Vergütung
als vereinbart (§§ 612 II, 632 II BGB). T. in diesem Sinne sind festgelegte Gebühren,
insbes. die der Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte und Zahnärzte, bei Architekten und
Ingenieuren der Mindestsatz nach HOAI.