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Tara
Bezeichnung für das Gewicht der Verpackung einer Ware. Bruttogewicht abzüglich Tara ergibt das Nettogewicht. Zollrechtlich handelt es sich um das Gewicht aller Umschließungen einer Ware. Durch einen Taratarif können zur Berechnung des Eigengewichtes von Waren bei handelsüblichen Umschließungen Vomhundertsätze des Rohgewichts, sog. Tarasätze festgelegt werden. Umgekehrt können für nicht oder nicht handelsüblich verpackte Waren bei Bestehen von Rohgewichtszöllen Zuschläge in Hundertteilen des Eigengewichtes, sog. Tarazuschlagssätze festgesetzt werden.