Gebäudetechnik
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TRIPS
 
(engl.: Agreement on Trade-Related aspects of Intellectual Property Rights;

Übereinkommen über Handelsbeziehungen und Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums).

Im Rahmen der Übereinkommen zur Errichtung der Welthandelsorganisation WTO wurde auch das

TRIPS vereinbart. TRIPS will einen wirksamen und angemessenen Schutz der Rechte des

geistigen Eigentums fördern sowie sicherstellen, daß die Maßnahmen und Verfahren zur

Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums nicht selbst zu Schranken für den

rechtmäßigen Handel werden. Die Mitgliedsstaaten gewähren den Angehörigen der anderen

Mitgliedsstaaten eine Behandlung, die nicht weniger günstig ist als die, die sie ihren

eigenen Staatsangehörigen in bezug auf den Schutz des geistigen Eigentums gewähren. In

bezug auf den Schutz des geistigen Eigentums werden Vorteile, Vergünstigungen,

Sonderrechte und Befreiungen, die von einem Mitgliedsstaat den Angehörigen eines anderen

Mitgliedsstaates gewährt werden, sofort und bedingungslos den Angehörigen aller anderen

Mitgliedsstaaten gewährt. Die Berner Übereinkunft und die Pariser Übereinkunft bleiben

durch das TRIPS unberührt. Das TRIPS trat für die Bundesrepublik Deutschland am 1.

Januar 1995 in Kraft.